Lärmproblematik – Erlass einer Sperrzeitverordnung

27.09.2018 – Der Rat beschließt die Sperrzeitverordnung zur zeitlichen Regelung der Außengastronomie

Mit dieser Verordnung wird die Sperrzeit für die gastronomische Außenbewirtschaftung für das gesamte Stadtgebiet einheitlich auf 23.00 Uhr festgesetzt.

Vorlage vom 17.09.2018

Verordnung vom 17.09.2018
Zone Innenstadt – Plan