Was tut die Stadt gegen “rechtswidrigen Regen”? 😇

20. Juni 2022 – Schutzmaßnahmen gemäß TA Lärm – Lärmschutz gegen Regen?

Im Rahmen der Diskussion über die Zulässigkeit von einer über 23 Uhr hinausgehenden Außengastronomie im Gebiet der Altstadt hatte die Stadtverwaltung Celle darauf hingewiesen, dass nach den Regeln der TA Lärm in der Nachtzeit eine Lärmkulisse von maximal 45 dB(A) einzuhalten sei und zum Vergleich darauf hingewiesen, dass ein normales Gespräch im Außenbereich bereits ca. 60 dB(A), ein leiser Regen ca. 45 dB(A) erzeugt.

Dies nehmen die Freien Demokraten jetzt augenzwinkernd mit einer Anfrage zum Anlass die Verwaltung zu befragen, was sie bisher gegen derartige Lärmbelästigungen wie Regen bisher unternommen hat.


Die Vorlage der Verwaltung finden Sie hier.

Ergebnis der Anfrage: Ist hier hinterlegt

Die Cellesche Zeitung berichtete am 22.06.2022:

Keine Sondernutzungsgebühren erheben

25.01.2022 – Aussetzung der Sondernutzungsgebühren bis 31.12.2023

Der Rat hat erstmalig am 28.05.2020 die Aussetzung der jährlichen Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Außengastronomie beschlossen. In der Folgezeit ist dieser Beschluss wiederholt gefasst worden und jetzt zum 31.12.2021 ausgelaufen.

Um den Einzelhändlern und der Gastronomie etwas mehr Planungssicherheit zu geben, ist nach unserer Auffassung eine überjährige Entscheidung erforderlich. Selbst wenn die Pandemie sich in naher Zukunft „nur“ zu einer Endemie zurückentwickeln sollte ist es erforderlich, dass die Unternehmen sich wirtschaftlich erholen können müssen.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Rates vom 10. Februar 2022 (Haushaltssitzung) ist die beantragte Maßnahme beschlossen worden.
Damit sind die Einzelhändler und Gastronomen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren bis einschliesslich 31.12.2023 befreit.

In der Sache sind wir “am Ball” geblieben. Lesen Sie auch diesen Antrag aus dem März 2023.

Gastronomische Aussenbewirtschaftung in der Altstadt

01.11.2021 – Antrag Gastronomischen Außenbewirtschaftung in der Altstadt

Angesichts der erheblichen und existenzbedrohenden Beschränkungen der vergangenen Monate für gastronomische Betriebe und im Hinblick auf das Freizeitverhalten junger Generationen halten wir eine Verlängerung der Öffnungszeiten für die Außengastronomie und für Kultureinrichtungen mit Aktivitäten ausserhalb von Einrichtungen bis 24 Uhr für erforderlich.


Ergebnis des Antrages:
Die Verwaltung macht in der Vorlage deutlich, dass sie aus rechtlichen Gründen daran gehindert ist, die Maßnahme umzusetzen. Die Vorlage findet ihr hier.

Die Cellesche-Zeitung berichtet am 9. März 2022 mit diesem Artikel.

Außengastronomie länger möglich machen

5. Mai 2021 – Gastronomische Außenbewirtschaftung nach Aufhebung der Corona-Restriktionen

Auf Bundesebene wird zurzeit stark diskutiert, ob mit Impfen und Testen Gastronomien wieder öffnen dürfen. Eine Verordnung könnte bereits diese Woche beschlossen werden und eine Öffnung für Kultur, Gastronomie und Hotels bei einer Inzidenz unter 100 möglich machen. Darauf wollen wir die Stadt vorbereiten.


Ergebnis des Antrages:
Die Stadtverwaltung ist der Ansicht, dass die Maßnahme nicht zulässig ist und begründet dies mit dieser Vorlage.

Der Orstrat Blumlage/Altstadt hat den Antrag in seiner Sitzung vom 9. März 2022 umfassend diskutiert. Die Tendenz der Mehrheit hätte wohl gerne im Sinne des Antrages entscheiden wollen, konnte sich aber nicht zu einer Entscheidung durchringen. Die FDP-Fraktion wurde aufgefordert einen modifizierten Antrag zu stellen.

Die Cellesche-Zeitung berichtet darüber am 9. März 2022:

Kurzzeitparken in der Altstadt

Es ist schon erstaunlich, was Corona dann doch möglich macht. Da haben die Freien Demokraten im Rat im Mai 2019 den Antrag “Kurzzeitparken mit der Sanduhr” gestellt, um den Anbietern in der Altstadt etwas bessere Chancen im Verhältnis zu den Märkten am Rand der Stadt zu verschaffen. Dieser Antrag ist abgelehnt worden.

Aber CORONA macht es binnen einer Woche möglich. Natürlich haben wir den Antrag der SPD unterstützt. Aber man wundert sich schon darüber und wird nachdenklich. Der Bürger hat die Ratsmitglieder gewählt, damit sie sich für ihre Interessen einsetzen. Das tun wir Tag für Tag. Aber was nützt das alles, wenn diese Interessenvertretung von der Fachverwaltung ausgebremst wird!?!

Unsere Weihnachtsstadt retten

4. September 2020 – Den Celler Weihnachtsmarkt 2020 sichern

Corona hat die Gesellschaft verändert und wirkt sich täglich auf das Zusammenleben in unserer Stadt aus.

Wir möchten den Celler Weihnachtsmarkt 2020 trotz Corona sichern und auch Gastronomen und Händler, die den Weihnachtsmarkt gestalten, von den Nutzungsgebühren befreien, damit sie überleben können. Einen entsprechenden Beschluss hat der Celler Stadtrat bereits am 28. Mai 2020 für die heimische Gastronomie beschlossen.

Hier finden Sie unsere Pressemeldung zu dem Thema.

Der Brief der Celler Weihnachtsmarktbeschicker an Rat und Verwaltung (02.10.2020)

Wir haben zusammen mit unserem Gruppenpartner “Die Unabhängigen” einen Änderungsantrag gestellt, weil der Ursprungsantrag auf Grund rechtlicher Probleme (Ausschreibung) bis zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes nicht mehr umsetzbar war. Diesen Änderungsantrag finden Sie hier.

Ergebnis des Antrages:

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2020 wie folgt beschlossen:

  1. Die an die CTM von den Marktbeschickern des Weihnachtsmarktes 2020 abzuführenden Standentgelte sind in drei Tranchen zum 10.12., 20.12. und 30.12.2020 zu entrichten.
  1. Sollte der Weihnachtsmarkt 2020 angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens auf Grund einer Verordnung des Landes Niedersachsen nicht stattfinden dürfen, werden die Gebühren bei Ausfall vor Beginn des Marktes nicht erhoben, bei Abbruch anteilig je ausgefallenem Tag erstattet.

Dieser Beschluss verschafft den Marktbeschickern mehr Liquidität um das Standgeld aus erwirtschafteten Einnahmen begleichen zu können und Sicherheit für einen eventuellen Ausfall oder Abbruch des Marktes auf Grund neuer rechtlicher Vorgaben des Landes Niedersachsen (Corona).

Begrabt jetzt die “Kulturförderabgabe”

Im Vorfeld der Nachcorona-Entscheidung, dass Hotels und Gaststätten wieder öffnen dürfen, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen:


„Begrabt jetzt die von den GRÜNEN im Rat beantragte städtische Bettensteuer, die hier als Kulturförderabgabe getarnt worden ist! Sie belastet die betroffenen mittelständischen Betriebe zusätzlich zu den von ihnen zu tragenden Folgen des Corona-Shutdowns, schafft unnützen Verwaltungsaufwand und das Ergebnis wird nicht den Aufwand rechtfertigen.“


Ergebnis des Antrages:
Obwohl das Bundesverfassungsgericht inzwischen entschieden hat, dass die Einführung derartiger Steuern zulässig sei, haben die Grünen ihr Ziel nicht weiterverfolgt. Wir Freie Demokraten haben einer Einführung stets widersprochen.

Lärmproblematik – Erlass einer Sperrzeitverordnung

27.09.2018 – Der Rat beschließt die Sperrzeitverordnung zur zeitlichen Regelung der Außengastronomie

Mit dieser Verordnung wird die Sperrzeit für die gastronomische Außenbewirtschaftung für das gesamte Stadtgebiet einheitlich auf 23.00 Uhr festgesetzt.

Vorlage vom 17.09.2018

Verordnung vom 17.09.2018
Zone Innenstadt – Plan