20. März 2023 – Antrag “Sondernutzungsgebühren gleitend wieder einführen

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 10.02.2022 auf Antrag der FDP-Fraktion die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Gastronomie bis zum 31.12.2023 beschlossen. Mit Ablauf dieses
Datums wären diese Gebühren wieder voll zu erheben. Um diesen Übergang „gleitend” zu gestalten, haben die Freien Demokraten diesen Antrag gestellt.


Ergebnis des Antrages:

Der Rat der Stadt Celle hat am 29.06.2023 auf Antrag der FDP-Fraktion eine zweistufige Wiedereinführung der Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie beschlossen: 50% in 2024 und ab dem 01.01.2025 weitere 50%, sodass die vollen Gebühren erst wieder im Jahr 2025 fällig werden.

Seit dem zweiten Quartal 2020 wurden in Folge der Corona Pandemie die Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie auf Beschluss des Rates der Stadt Celle ausgesetzt. Dieser Beschluss wurde wiederholt bis zum 31.12.2023 gefasst.

In 2023 sind die pandemiebedingten Folgen auslaufend, neue Herausforderung, wie hohe Energiekosten und Rezession, nehmen allerdings einen hohen Stellenwert ein und belasten Händler und Gastronomen.

Zur Unterstützung von Handel und Gastronomie freuen wir uns über diesen Erfolg unserer Arbeit.

1 Gedanke zu „Aussengastronomie: Sondernutzungsgebühren “gleitend” wieder einführen

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