25.01.2022 – Aussetzung der Sondernutzungsgebühren bis 31.12.2023
Der Rat hat erstmalig am 28.05.2020 die Aussetzung der jährlichen Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Außengastronomie beschlossen. In der Folgezeit ist dieser Beschluss wiederholt gefasst worden und jetzt zum 31.12.2021 ausgelaufen.
Um den Einzelhändlern und der Gastronomie etwas mehr Planungssicherheit zu geben, ist nach unserer Auffassung eine überjährige Entscheidung erforderlich. Selbst wenn die Pandemie sich in naher Zukunft „nur“ zu einer Endemie zurückentwickeln sollte ist es erforderlich, dass die Unternehmen sich wirtschaftlich erholen können müssen.
Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Rates vom 10. Februar 2022 (Haushaltssitzung) ist die beantragte Maßnahme beschlossen worden.
Damit sind die Einzelhändler und Gastronomen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren bis einschliesslich 31.12.2023 befreit.
In der Sache sind wir “am Ball” geblieben. Lesen Sie auch diesen Antrag aus dem März 2023.