Zum Jahresabschluss 2023

In den Haushaltsberatungen 2024 trug Ralf Blidon für die FDP-Fraktion zum Haushalt u.a. vor:

Unsere Fraktion blickt auf ein Jahr in guter Zusammenarbeit zurück. Wir waren durchaus sehr erfolgreich mit einigen der von uns gesetzten Themen. Hierauf muss hingewiesen werden, weil schlechte Nachrichten über politische Fraktionen für Medien interessanter zu sein scheinen, als positive Meldungen.

Zu den Anträgen mit hervorragenden Folgewirkungen gehört unser Eintreten für einen Schulentwicklungsplan in unserer Stadt. Als wir im November 2018 den Antrag stellten, erschien uns das angesichts der damaligen Haushaltssituation sehr mutig. Aber der jetzt gerade verabschiedete Haushalt 2024 weist neben der Grundschule Bruchhagen und der Blumläger Schule weitere Schulen aus, die grundsaniert oder erneuert werden. So werden die Schulen Garßen und Waldweg neu gebaut, die über 100 Jahre alte Neustädter Schule wird grundsaniert, die Schulen im Hehlentor und in Kl. Hehlen erhalten aktuelle Mensen. Insgesamt weist die Finanzplanung bis 2027 fast 67 Mio. Euro für Schulbauten aus. Dass dies jetzt möglich ist, ist das Ergebnis von 19 Jahren Haushaltskonsolidierung, die wir stets nicht nur getragen, sondern auch gefordert haben.

Ein weiteres Engagement der Fraktion bezieht sich auf die Einführung der Digitalisierung der Stadtverwaltung. Dieses Ziel sollte bereits für alle Gemeinden Niedersachsen bis Ende 2022 erreicht worden sein, ist es aber nicht. 
Deswegen bohren und argumentieren wir hier verstärkt und stellen Anträge, die der Verwaltung mehr Mittel für die Realisierung geben, ihr aber auch Druck machen sollen, weil wir hier ungeduldig Fortschritte erwarten. 
Die Stadt benötigt konsequent Digitalisierungen, weil uns künftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlen werden, die bisher die Aufgaben übernommen haben. Diese Entwicklung ist bereits jetzt bemerkbar.

FDP will Klarheit im Digitalisierungsprozess

Digitalisierung der Verwaltung – FDP ist ungeduldig

Bis Ende 2022 sollte die öffentliche Verwaltung in Niedersachsen digitalisiert sein. Das Bild der öffentlichen Verwaltung in Sachen Digitalisierung ist stark verbesserungswürdig, der Handlungsbedarf gewaltig.
Der demographische Wandel führt zu immer mehr älteren Kollegen und Mitarbeitern, die aus dem Verwaltungsdienst ausscheiden. Die Arbeistlast der verbleibenden Mitarbeiter wächst, da Stellen nur unzureichend nachbesetzt werden. Um die Arbeitslast in Zukunft zu reduzieren, müssen bürokratische Prozesse durch DIGITALISIERUNG vereinfacht werden. Es ist also 5 vor 12. Deshalb hinterfragen die Freien Demokraten jetzt den Stand der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung der Stadt Celle mit einem weiteren Antrag.


Ergebnis des Antrages:
In der Ratssitzung vom 14.12.2023 ist auf Antrag der Freien Demokraten beschlossen worden, für den Digitalisierungsprozess in der Stadtverwaltung künftig deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.
Damit ist allerdings dem in dem oben genannten Antrag formulierten Ziel noch nicht entsprochen worden.

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung vom 08.02.2024 hat die Verwaltung eine umfangreiche Vorlage sowohl den aktuellen Sachstand dargestellt und auch die Perspektiven der Digitalisierung dargestellt.

UPDATE:

In dieser Vorlage der Fachverwaltung wird der Sachverhalt beschrieben, hier finden Sie die Überprüfung der “Reifegrade” aller zu digitalisierender Aufgaben der Stadt.

Wir haben in der Sitzung des Fachausschusses deutlich gemacht, dass wir die Digitalisierung der Aufgaben der Stadt Celle für eine ausgesprochen wichtige Aufgabe halten und unser Augenmerk ebenso kritisch wie ungeduldig begleiten werden.

Die Cellesche-Zeitung berichtete am 10.02.2024 wie folgt:

Aussengastronomie: Sondernutzungsgebühren “gleitend” wieder einführen

20. März 2023 – Antrag “Sondernutzungsgebühren gleitend wieder einführen

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 10.02.2022 auf Antrag der FDP-Fraktion die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Gastronomie bis zum 31.12.2023 beschlossen. Mit Ablauf dieses
Datums wären diese Gebühren wieder voll zu erheben. Um diesen Übergang „gleitend” zu gestalten, haben die Freien Demokraten diesen Antrag gestellt.


Ergebnis des Antrages:

Der Rat der Stadt Celle hat am 29.06.2023 auf Antrag der FDP-Fraktion eine zweistufige Wiedereinführung der Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie beschlossen: 50% in 2024 und ab dem 01.01.2025 weitere 50%, sodass die vollen Gebühren erst wieder im Jahr 2025 fällig werden.

Seit dem zweiten Quartal 2020 wurden in Folge der Corona Pandemie die Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie auf Beschluss des Rates der Stadt Celle ausgesetzt. Dieser Beschluss wurde wiederholt bis zum 31.12.2023 gefasst.

In 2023 sind die pandemiebedingten Folgen auslaufend, neue Herausforderung, wie hohe Energiekosten und Rezession, nehmen allerdings einen hohen Stellenwert ein und belasten Händler und Gastronomen.

Zur Unterstützung von Handel und Gastronomie freuen wir uns über diesen Erfolg unserer Arbeit.

Digitalisierung: Onlinezugangsgesetz umsetzen

20. März 2023 – Antrag Onlinezugangsgesetz in Celle umsetzen

Oberbürgermeister Dr. Nigge hat in der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.02.2023 mitgeteilt, dass für Einwohner der Stadt bereits 100 Verwaltungsvorgänge digital aufrufbar sind. Das erleichtert den Einwohnerinnen und Einwohnern den Zugang zum Rathaus und den Mitarbeitern die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, beschränkt sich aber wesentlich auf die Möglichkeit, diese Formulare herunterzuladen bzw. sie auszufüllen. Noch gibt es nur wenige Möglichkeiten der digitalen Endbearbeitung.


Ergebnis des Antrages:
Am 26.09.2023 hat die Verwaltung umfangreich Stellung bezogen zu unserer Anfrage. Ihr könnt sie hier lesen.

UPDATE:
am 19.06.2023 hat es in der FDP-Fraktion ein Gespräch mit der 1. Stadträtin Nicole Mrotzek zu diesem Thema gegeben.

Haushaltsberatungen der Landesregierung Niedersachsen 2024:
Zwölf Millionen Euro will das Land 2024 und 2025 investieren, damit Kommunen von den Lizenzgebühren für neue Online-Verwaltungsangebote entlastet werden. Das sei ein „Angebot an die Kommunen“, sagt Weil und betont, das Land wolle als „Türöffner“ die schleppende Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen. Bisher hätten viele Kommunen wegen der Unsicherheit über Folgekosten mit den Veränderungen gezögert.

Mitarbeiter/innen von Galeria Karstadt Celle behilflich sein

14. März 2023 – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Galeria Karstadt Kaufhof Celle unterstützen

Es macht Sinn, dass die Freien Demokraten sich aus der Mechanik des wirtschaftlichen Miteinanders heraushalten. Der Staat war noch nie ein guter Unternehmer. Das können Handwerker, Unternehmer oder Konzernlenker besser.
Der Galeria Karstadt/Kaufhof-Konzern leidet stark unter einem geänderten Kaufverhalten der Kunden. Jeder von uns hat dazu beigetragen.

Aber um die Menschen, die dort beschäftigt sind und denen droht die Arbeitsstelle zu verlieren, sollten wir uns kümmern und sie bei ihrer Zukunftsplanung unterstützen. 

Wir haben uns im Rat dafür eingesetzt, dass die Verwaltung sich hier engagiert, wohl wissend, dass wir mit dem Oberbürgermeister hierfür einen starken Verbündeten an unserer Seite haben.

Ablösebeiträge für Kfz-Einstellplätze überprüfen

22. Juni 2022 – Ablösebeiträge für Kfz-Einstellplätze überprüfen

Ablösebeiträge für Einstellplätze sind insbesondere für die Altstadt ein ewiges Ärgernis. Jetzt macht die Stadtverwaltung den Vorschlag, die Beitragserhebung neu zu regeln. Dem will die Fraktion der Freien Demokraten im Rat zwar zustimmen, macht sich aber gleichwohl weiter Sorgen um Betriebe in der Altstadt. So schlagen sie vor, die zu erhebenden Beiträge auf Null zu setzen. Ob das möglich ist, wird die Stadtverwaltung zu prüfen haben.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 6. Juli hat die Verwaltung dargelegt, dass eine Senkung der Beiträge auf NULL rechtlich unzulässig ist.

Keine Sondernutzungsgebühren erheben

25.01.2022 – Aussetzung der Sondernutzungsgebühren bis 31.12.2023

Der Rat hat erstmalig am 28.05.2020 die Aussetzung der jährlichen Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Außengastronomie beschlossen. In der Folgezeit ist dieser Beschluss wiederholt gefasst worden und jetzt zum 31.12.2021 ausgelaufen.

Um den Einzelhändlern und der Gastronomie etwas mehr Planungssicherheit zu geben, ist nach unserer Auffassung eine überjährige Entscheidung erforderlich. Selbst wenn die Pandemie sich in naher Zukunft „nur“ zu einer Endemie zurückentwickeln sollte ist es erforderlich, dass die Unternehmen sich wirtschaftlich erholen können müssen.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Rates vom 10. Februar 2022 (Haushaltssitzung) ist die beantragte Maßnahme beschlossen worden.
Damit sind die Einzelhändler und Gastronomen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren bis einschliesslich 31.12.2023 befreit.

In der Sache sind wir “am Ball” geblieben. Lesen Sie auch diesen Antrag aus dem März 2023.

Keine Strafsteuer für unbebaute Grundstücke

Die FDP-Fraktion im Rat fordert, den Grundsteuer-Hebesatzes nur soweit anzupassen, wie es für die Erreichung des derzeitigen Niveaus der Grundsteuer-Einnahmen notwendig ist.

„Die Neuregelung der Grundsteuer darf nicht zu Steuererhöhungen führen. Die Bürgerinnen und Bürger werden schon jetzt stark durch Steuern und Abgaben belastet. Die Stadtverwaltung darf sich in dieser angespannten wirtschaftlichen Situation keine neuen und höheren Einnahmen auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger sichern“, fordert Falkenhagen. 

Außerdem solle sich der Celler Rat deutlich gegen die Einführung der sogenannte Grundsteuer C aussprechen. Diese kann nach dem neuen Grundsteuergesetz der Großen Koalition in Hannover für noch unbebaute Grundstücke eingeführt werden. Falkenhagen erklärt: „Eine Strafsteuer für noch unbebaute Grundstücke belastet vor allem die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Einkommen. Statt zu warten, bis diese ihre Baupläne umsetzen können, werden sie sich möglicherweise zum Verkauf ihrer Grundstücke gezwungen sehen. Am Ende führt das zu einer Konzentration von Bauland in den Händen einiger weniger. Schon jetzt ist es für Menschen mit mittleren Einkommen kaum noch leistbar, ein eigenes Heim zu kaufen oder gar zu bauen. Diese Sondersteuer verstärkt das Problem nur noch.“

Hintergrund: Mit der Reform der Grundsteuer in Niedersachsen kann eine Anpassung der kommunalen Hebesätze erforderlich werden, um Aufkommensneutralität zu wahren. Darüber hinaus können Kommunen mit der Grundsteuer C unbebaute Grundstücke besonders besteuern. Die FDP-Fraktion im Rat lehnt diese als Sondersteuer ab und erteilt Steuererhöhungen eine klare Absage.


Ergebnis der Diskussion:

Das Land hat die vom Bund vorgeschlagenen Rahmenbedingungen für die Erhebung der neuen Grundsteuer nicht übernommen sondern ein eigenes Modell vorgelegt.

Die Finanzverwaltung erarbeitet gerade die Umsetzung für die Erhebung der Steuer in Niedersachsen.

Zum Zustand des Celler Straßennetzes

Der Vortrag im Fachausschuss hat uns in aller Deutlichkeit die Situation den Nachholbedarf im Bereich der Infrastruktur aufgezeigt. Die aufgezeigte Unterfinanzierung im Bereich des Straßenbaus ist allerdings seit Jahren bekannt. Die Mittel für die Straßenunterhaltung haben in all den Jahren, in denen wir Haushaltskonsolidierung betreiben mussten, immer als Puffer herhalten müssen.Haushaltskonsolidierung hatte Vorrang

Seit dem Jahr 2007 müssen wir Haushaltskonsolidierungskonzepte aufstellen und drehen jeden Cent um, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Ziel war es, mit den erwirtschafteten Mitteln endlich wieder in die Infrastruktur investieren zu können. Dieses Ziel vor Augen, haben wir nach 15 Jahren endlich im letzten Haushaltsjahr erreicht. 

Gleichwohl haben wir erhebliche Mittel in den Straßenbau gesteckt. Ich weise hier auf die Infrastrukturmaßnahmen Lauensteinplatz, Neumarkt, Nordwall, Hehlentorstrasse und auf die Kreisel im Bereich der Neustadt und der Welfenallee hin. All diese Maßnahmen sind übrigens auch mit Landes-und Bundesmitteln gefördert worden.

Das wusste auch die AfD-Fraktion, die mit keinem ihrer Anträge Mittel für die Erhaltung der städtischen Infrastruktur, die Unterhaltung der Straßen oder für Investitionen in Kindergärten oder Schulen gefordert hat. 

Jetzt über die ihr bekannte Unterfinanzierung erbost zu sein ist ebenso unfair, wie „Eurorettung, Massenzuwanderung, Klimahysterie oder aktuell der Coronawahnsinn“ (AfD) für den Zustand der Straßen in Celle verantwortlich zu machen.

Ich halte es auch nicht für einen „Coronawahnsinn“, wenn unsere Mitmenschen eine staatlich subventionierte Impfung gegen das Corona-Virus erhalten, das bisher am Tod von über 65.000 Menschen in Deutschland beteiligt gewesen ist.Investitionen müssen finanziert werden können

Wir werden und müssen in Zukunft stärker in die öffentliche Infrastruktur investieren. Hier sind wir mit dem Oberbürgermeister Nigge einer Auffassung und unterstützen ihn. Infrastrukturhilfen des Bundes und Finanzierungshilfen des Landes können aber auch nur in dem Maße in Anspruch genommen werden, wie wir sie gegenfinanzieren können. Das wiederum hängt dann davon ab, ob wir mit unserem Haushalt die erforderlichen Überschüsse erwirtschaften.

Joachim Falkenhagen

Renovierungsaufwand für das Gebäude Rathsmühle

25. September 2020 – “Renovierungsaufwand für das Gebäude Rathsmühle

Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass das für viel Geld erworbene Gebäude der Rathsmühle seit dem Kauf im Jahre 2009 ungenutzt ist und Jahr für Jahr ein erheblicher finanzieller Aufwand für die Stadt entsteht. Angesichts der städtebaulichen Bedeutung dieses Gebäudes im Zentrum der Stadt aber auch der kritischen städtischen Haushaltssituation soll der Rat jetzt über den tatsächlich erforderlich werdenden Erhaltungsaufwand, den Kostenrahmen und die zugehörigen zeitlichen Perspektiven informiert werden. 


Ergebnis des Antrages:
liegt immer noch nicht vor.
Stand: 30. Juni 2022

Die Rathsmühle – unsere Aktivitäten
25.09.2020Erforderlicher Renovierungsaufwand für das Gebäude Rathsmühle
19.03.2018Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Rat Ortsbesichtigungen (u.a. Rathsmühle) durchzuführen, um die tatsächlichen Sachverhalte zu veranschaulichen
07.02.2016Anfrage an die Verwaltung zum Rathsmühlenkomplex
und hier die Antworten der Verwaltung vom 27.08.2018
03.12.2012Haushaltsberatungen 2013 – aktuelle Kostenaufstellung für das Vorhaben “Rathsmühle” inkl. Folgekostenaufstellung
30.12.2010Rathsmühle – Anweisung des Oberbürgermeisters in Verhandlungen mit privaten Investoren einzutreten mit dem Ziel des Verkaufs unter Wahrung städt. Interessen
29.11.2010Aufschliessung Gelenk Neumarkt
Juni 2009Wir haben dem Ankauf der Ratsmühle nicht zugestimmt, stattdessen einen Ankauf durch die Stadtwerke Celle empfohlen, weil “die etwas von Strom verstehen”. Damit müsse sich die Stadt nicht belasten.

Unsere Weihnachtsstadt retten

4. September 2020 – Den Celler Weihnachtsmarkt 2020 sichern

Corona hat die Gesellschaft verändert und wirkt sich täglich auf das Zusammenleben in unserer Stadt aus.

Wir möchten den Celler Weihnachtsmarkt 2020 trotz Corona sichern und auch Gastronomen und Händler, die den Weihnachtsmarkt gestalten, von den Nutzungsgebühren befreien, damit sie überleben können. Einen entsprechenden Beschluss hat der Celler Stadtrat bereits am 28. Mai 2020 für die heimische Gastronomie beschlossen.

Hier finden Sie unsere Pressemeldung zu dem Thema.

Der Brief der Celler Weihnachtsmarktbeschicker an Rat und Verwaltung (02.10.2020)

Wir haben zusammen mit unserem Gruppenpartner “Die Unabhängigen” einen Änderungsantrag gestellt, weil der Ursprungsantrag auf Grund rechtlicher Probleme (Ausschreibung) bis zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes nicht mehr umsetzbar war. Diesen Änderungsantrag finden Sie hier.

Ergebnis des Antrages:

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2020 wie folgt beschlossen:

  1. Die an die CTM von den Marktbeschickern des Weihnachtsmarktes 2020 abzuführenden Standentgelte sind in drei Tranchen zum 10.12., 20.12. und 30.12.2020 zu entrichten.
  1. Sollte der Weihnachtsmarkt 2020 angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens auf Grund einer Verordnung des Landes Niedersachsen nicht stattfinden dürfen, werden die Gebühren bei Ausfall vor Beginn des Marktes nicht erhoben, bei Abbruch anteilig je ausgefallenem Tag erstattet.

Dieser Beschluss verschafft den Marktbeschickern mehr Liquidität um das Standgeld aus erwirtschafteten Einnahmen begleichen zu können und Sicherheit für einen eventuellen Ausfall oder Abbruch des Marktes auf Grund neuer rechtlicher Vorgaben des Landes Niedersachsen (Corona).

Zukunftsstrategie “Digitalisierung der Verwaltung”

30. Juli 2020 – “Dem Rat wird die Zukunftsstrategie zur Digitalisierung der Verwaltung dargestellt

Die Zukunft unserer Verwaltung wird digitaler sein, als es bisher absehbar ist. Der “Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg” ist vom Rat mit den Aufgaben einer entsprechenden Verwaltungseinheit der Stadtverwaltung Celle beauftragt worden. Deswegen ist es sowohl unter inhaltlichen wie auch unter Kostengesichtspunkten gerechtfertigt und erforderlich, den Rat der Stadt Celle über Ziele und Kosten der Digitalisierung sowohl der Stadtverwaltung wie auch der Grundschulen zu informieren.

Ergebnis des Antrages:

Die Verwaltung hat diese Anfrage mit Vorlage vom 10. November 2020 beantwortet.

Wir werden sie zur Grundlage weiterer Überlegungen machen.