Sondernutzungsgebühren. Was bringen sie, was kosten sie?

Freie Demokraten prüfen regelmässig, ob Aufwand und Ertrag in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen. Mit einer an die Verwaltung gerichteten Anfrage möchten sie jetzt wissen, ob der Aufwand für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren von Gastronomie und Handel im öffentlichen Raum in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.

Die Summe von Personalkosten, Sachkosten und Overheadkosten wollen die Freien Demokraten jetzt beurteilen können. “Sollten die Kosten für die Erhebung dieser Gebühren zu hoch sein, müssen wir über die Abschaffung der Sondernutzungsgbühren nachdenken”, so Björn Espe, der Mitglied im Wirtschaftsförderungsausschuss ist.


Ergebnis des Antrages:
liegt noch nicht vor

Außengastronomie länger möglich machen

5. Mai 2021 – Gastronomische Außenbewirtschaftung nach Aufhebung der Corona-Restriktionen

Auf Bundesebene wird zurzeit stark diskutiert, ob mit Impfen und Testen Gastronomien wieder öffnen dürfen. Eine Verordnung könnte bereits diese Woche beschlossen werden und eine Öffnung für Kultur, Gastronomie und Hotels bei einer Inzidenz unter 100 möglich machen. Darauf wollen wir die Stadt vorbereiten.


Ergebnis des Antrages:
Die Stadtverwaltung ist der Ansicht, dass die Maßnahme nicht zulässig ist und begründet dies mit dieser Vorlage.

Der Orstrat Blumlage/Altstadt hat den Antrag in seiner Sitzung vom 9. März 2022 umfassend diskutiert. Die Tendenz der Mehrheit hätte wohl gerne im Sinne des Antrages entscheiden wollen, konnte sich aber nicht zu einer Entscheidung durchringen. Die FDP-Fraktion wurde aufgefordert einen modifizierten Antrag zu stellen.

Die Cellesche-Zeitung berichtet darüber am 9. März 2022:

Kurzzeitparken in der Altstadt

Es ist schon erstaunlich, was Corona dann doch möglich macht. Da haben die Freien Demokraten im Rat im Mai 2019 den Antrag “Kurzzeitparken mit der Sanduhr” gestellt, um den Anbietern in der Altstadt etwas bessere Chancen im Verhältnis zu den Märkten am Rand der Stadt zu verschaffen. Dieser Antrag ist abgelehnt worden.

Aber CORONA macht es binnen einer Woche möglich. Natürlich haben wir den Antrag der SPD unterstützt. Aber man wundert sich schon darüber und wird nachdenklich. Der Bürger hat die Ratsmitglieder gewählt, damit sie sich für ihre Interessen einsetzen. Das tun wir Tag für Tag. Aber was nützt das alles, wenn diese Interessenvertretung von der Fachverwaltung ausgebremst wird!?!

Unsere Weihnachtsstadt retten

4. September 2020 – Den Celler Weihnachtsmarkt 2020 sichern

Corona hat die Gesellschaft verändert und wirkt sich täglich auf das Zusammenleben in unserer Stadt aus.

Wir möchten den Celler Weihnachtsmarkt 2020 trotz Corona sichern und auch Gastronomen und Händler, die den Weihnachtsmarkt gestalten, von den Nutzungsgebühren befreien, damit sie überleben können. Einen entsprechenden Beschluss hat der Celler Stadtrat bereits am 28. Mai 2020 für die heimische Gastronomie beschlossen.

Hier finden Sie unsere Pressemeldung zu dem Thema.

Der Brief der Celler Weihnachtsmarktbeschicker an Rat und Verwaltung (02.10.2020)

Wir haben zusammen mit unserem Gruppenpartner “Die Unabhängigen” einen Änderungsantrag gestellt, weil der Ursprungsantrag auf Grund rechtlicher Probleme (Ausschreibung) bis zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes nicht mehr umsetzbar war. Diesen Änderungsantrag finden Sie hier.

Ergebnis des Antrages:

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2020 wie folgt beschlossen:

  1. Die an die CTM von den Marktbeschickern des Weihnachtsmarktes 2020 abzuführenden Standentgelte sind in drei Tranchen zum 10.12., 20.12. und 30.12.2020 zu entrichten.
  1. Sollte der Weihnachtsmarkt 2020 angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens auf Grund einer Verordnung des Landes Niedersachsen nicht stattfinden dürfen, werden die Gebühren bei Ausfall vor Beginn des Marktes nicht erhoben, bei Abbruch anteilig je ausgefallenem Tag erstattet.

Dieser Beschluss verschafft den Marktbeschickern mehr Liquidität um das Standgeld aus erwirtschafteten Einnahmen begleichen zu können und Sicherheit für einen eventuellen Ausfall oder Abbruch des Marktes auf Grund neuer rechtlicher Vorgaben des Landes Niedersachsen (Corona).

Der Altstadt eine Zukunft ermöglichen

7. Juli 2020 – Antrag “Erreichbarkeit und Erhalt des “Einkaufszentrum Celler Altstadt”

Unsere Altstadt ist das Herz unserer Stadt und Identifikationsmerkmal für Bewohnerinnen und Bewohner, Besucher aus dem Kreisgebiet sowie dem überregionalen Umfeld. Die Altstadt in ihrer Struktur und Aufgabe weitgehend zu erhalten muss zentrale Aufgabe aller Verantwortlichen sein. Um dies auch in Zukunft sicherzustellen, denken die Freien Demokraten an die Schaffung von deutlich mehr Parkraum am Rande der Innenstadt.

Lesen Sie hier den Bericht der Celleschen-Zeitung


Ergebnis des Antrages:
Liegt noch nicht vor.

Unsere Altstadt – “Celler Liste aktualisieren”

17. November 2014 – Unsere Altstadt – “Überprüfung der Celler Liste”

Unser Antrag (siehe oben) aus dem Jahr 2014 schien uns bis zum Mai 2016 nicht bearbeitet worden zu sein.

Deswegen haben wir am 27. Mai 2016 auf unseren Antrag mit diesem weiteren Antrag hingewiesen und um Behandlung “in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und des Planungsausschusses- und Bauausschusses” gebeten.

Ergebnis des Antrages:
Die Verwaltung hat jetzt (2020) für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 25. Juni 2020 mit dieser Vorlage ein neues “Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Celle einschließlich der Celler Liste” vorgelegt, das vom Rat in der Sitzung vom 8. Oktober 2020 beschlossen worden ist. Endlich, nach über 6 Jahren.

Unser Kommentar:

„Wir haben die Fortschreibung der Celler Liste von 2008 bereits im Jahr 2014 beantragt und an die Erledigung der Maßnahme im Mai 2016 erinnert. Nach über sechs Jahren wird dem Rat jetzt ein Konzept  vorgelegt. Das dauert einfach viel zu lange. 
Seit dem im Jahre 2008 beschlossenen Vorgängerkonzept hat sich die Lebenswirklichkeit dramatisch verändert. Bei derart viel Zeitverbrauch sind wir versucht, jetzt bereits die Erarbeitung eines neuen Konzeptes zu beantragen, in dem die künftige Nahversorgung an die klimapolitischen Notwendigkeiten angepasst  wird“.

Gleichbehandlung für die Gastronomie der Altstadt

21.10.2019 – Gleichbehandlung gastronomischer Außenbewirtschaftung “aus besonderem Anlass”.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung vom 6. März 2020 ist folgende Beschlussempfehlung abgegeben worden:

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Probe in 2020 eine verlängerte Öffnung der Außengastronomie bis 24 Uhr in der Innenstadt an den Veranstaltungssamstagen des Weinmarktes und des Stadtfestes zu gestatten. Die Sperrzeitenverordnung wäre an diesen beiden Tagen außer Kraft gesetzt.


Update:
Da Weinmarkt und Stadtfest im Jahr 2020 auf Grund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle am 26. Januar 2021 wie folgt beschlossen:

“Der Beschlussvorschlag aus AN /0337/19-1 wird dahingehend geändert, dass anlässlich des Weinmarktes und des Stadtfestes eine verlängerte Öffnung zur Probe nunmehr in 2021 gestattet werden soll, da die Veranstaltungen in 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht stattfanden”.


Sachverhalt:

Die Stadt verfolgt sowohl das Ziel, eine hohe Attraktivität der Innenstadt besonders für jüngere Menschen, Familien und Touristen zu gestalten als auch mehr Wohnen in der Innenstadt zu ermöglichen. Hier gilt es, zwischen Anwohnern und Gastronomen Regelungen für eine Verträglichkeit der Nutzungen in den späten Abendstunden zu setzen.

Mit der am 27.09.2018 vom Rat der Stadt Celle beschlossenen Sperrzeitenverordnung wurde für Gastronomen bereits eine flexiblere Lösung eingeführt, ihre Außenbewirtschaftung, um eine Stunde länger als nach TA Lärm im Allgemeinen zulässig, bis 23 Uhr zu öffnen.

Die ergänzende Freizeitlärm-Richtlinie Niedersachsen gestattet bei besonderem Allgemeininteresse an Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen an fast allen Tagen vor Sonn- und Feiertagen abweichend der TA Lärm die Verschiebung des Beginns der Nachtzeit bis 24:00 Uhr, sofern eine 8-stündige Nachtruhe sichergestellt werden kann. 

Für sogenannte „seltene Ereignisse“ sind erhöhte Immissionswerte außerhalb von Gebäuden in den Abend- und Nachtstunden zugelassen. Dabei sind „seltene Ereignisse“ auf eine Zeitdauer von nicht mehr als 10 Nächten eines Kalenderjahres und nicht mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden begrenzt.

In der Praxis bedeutet dies, dass Gastronomen die Sperrzeitenverordnung zu beachten haben. Wenn eine Veranstaltung im öffentlichen Raum an einem Veranstaltungstag bis 24 Uhr geöffnet haben sollte, können Gastronomen ihre Außengastronomie ebenso lange offenhalten, wenn sie sich an der Veranstaltung beteiligen und räumlich integriert oder in der Nähe sind. 

Gastronomen, die sich nicht an einer Veranstaltung beteiligen möchten oder aufgrund ihrer räumlichen Distanz zum Veranstaltungsort dies nicht können, können ihre Innengastronomie über 23 Uhr hinaus weiter zu führen. Die Außengastronomie muss aber um 23 Uhr schließen. 

Abweichend von den bisherigen Regelungen empfiehlt die Verwaltung im Sinne „seltener Ereignisse“, im Jahr 2020 eine verlängerte Öffnung der Außengastronomie bis 24 Uhr an zwei Samstagen während der Veranstaltungen Weinmarkt und Stadtfest zu erproben. Interessierte Gastronomen mögen im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung hierzu direkte Absprachen mit den Veranstaltern treffen und so die besonderen Leistungen und Aufwendungen der Veranstalter hinsichtlich Organisation, Marketing und Werbung würdigen. Die Effekte und Auswirkungen der längeren Öffnung werden durch die Verwaltung beobachtet und daraus Empfehlungen für die Zukunft abgeleitet.

Für die Altstadt – Kurzzeitparken mit der Sanduhr

4. Mai 2019 – Kurzzeitparken mit Sanduhr in der Altstadt

Die Stadt Cloppenburg hat es vorgemacht: freies Parken in der Stadt mit einer Sanduhr.
Angesichts der erheblichen Konkurrenz für die Betriebe der Altstadt durch das Internet, aber auch durch die mit Parkplätzen “gesegneten” Betriebe am Rande unserer Stadt, wäre dieses Sanduhr-Verfahren geeignet, Käufer in die Altstadt zu ziehen.

Ergebnis des Antrages: liegt noch nicht vor

Hinweis:
Die Stadt Hildesheim hat zu dem Verfahren mit der Sanduhr eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier einsehen können.

UPDATE:
Am 18. Februar 2021 hat der Rat auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen, dass


“abweichend zu § 1 der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Celle (ParkGO) die Parkgebühr in den Parkgebührenzonen I (Innenstadt/Altstadt) während eines gesetzlich erlassenen Lockdowns für die ersten 10 Minuten gebührenfrei wird”.

Es ist schon erstaunlich, was Corona dann doch möglich macht. Da haben die Freien Demokraten im Rat im Mai 2019 den Antrag “Kurzzeitparken mit der Sanduhr” gestellt, um den Anbietern in der Altstadt etwas bessere Chancen im Verhältnis zu den Märkten am Rand der Stadt zu verschaffen. Dieser Antrag ist bis heute von der Fachverwaltung erkennbar nicht bearbeitet worden.

Aber CORONA macht es binnen einer Woche möglich. Natürlich haben wir den Antrag der SPD unterstützt. Aber man wundert sich schon darüber und wird nachdenklich. Der Bürger hat die Ratsmitglieder gewählt, damit sie sich für ihre Interessen einsetzen. Das tun wir Tag für Tag. Aber was nützt das alles, wenn diese Interessenvertretung von der Fachverwaltung ausgebremst wird!?!


Der Antrag der FDP-Fraktion ist mit folgender Argumentation der Verwaltung abgelehnt worden:

“Mit der Einführung der gebührenfreien „Ersten Parkzeit“ erhofft sich der Einzelhandel, die Attraktivität der Innenstädte zu erhöhen. Die Belebung des innerstädtischen Einzelhandels wird in der Regel nicht durch die kostenlose Bereitstellung von Kurzzeitparkplätzen, sondern ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Konjunkturbedingungen und vor allem über die Attraktivität und die Servicebereitschaft des Einzelhandels erzielt werden. Städte können insoweit Partner des Einzelhandels sein, indem sie gemeinsam das Parkplatzangebot über ein gutes Marketingkonzept herausstellen. Eine gute Logistik über ein kundenfreundliches Parkleitsystem und insbesondere saubere und gut ausgestattete Parkobjekte gehören ebenfalls dazu. Ein gutes Parkangebot kostet auch Parkgebühren und wird in der Regel von der Kundschaft akzeptiert.

Neben den Umsatzeinbußen für den Stadthaushalt hätte die gebührenfreie „Erste Parkzeit“ vor allem dahingehend einen negativen Effekt, dass sich der Aufenthalt von Passanten in der Innenstadt beschleunige, da sie häufig bei den Parkenden einen psychologischen Zeitdruck erzeuge. Das führe dazu, dass die Leute noch weniger Zeit für Blicke in verschiedene Läden hätten, stattdessen schnellen Schrittes durch die Straßen liefen, um ja nicht Gefahr zu laufen, dass sich das Gratisticket in ein Knöllchen verwandele.

Die Einführung der gebührenfreien „Ersten Parkzeit“ fördert den Individualverkehr, wünschenswert wäre die Beförderung durch den ÖPNV. Die Diskussion um Dieselfahrzeuge und den Ausschluss dieser Fahrzeuge aus Innenstädte ist hochaktuell. Das Angebot des kostenlosen Parkens, auch nur für einen kurzen Zeitraum, gibt Anreiz, die Innenstadt mit dem PKW anzufahren. Dies führt unweigerlich zu Parksuch- und Kurzstreckenverkehr, der die Innenstadt eher lähmt als fördert. Die Idee des nicht motorisierten Individualverkehrs sollte vielmehr angeschoben werden, die Stadt Celle hat sich zum Ziel gesetzt Fahrradstadt zu werden”.

UPDATE:
Am 15. Juni 2021 ist der Antrag im Verwaltungsausschuss abgelehnt worden.

Begründung

Zum Thema „Sanduhrparken“ in Innenstädten als zeitlich befristete Möglichkeit für kurze Erledigungen, ähnlich der „Brötchentaste“, gibt es unterschiedliche Erfahrungen. Beide Anträge beziehen sich auf das Beispiel in Cloppenburg und die dortige Einführung des „Sanduhrparkens“ in 2019. Dort, wie auch in anderen Städten, erfolgte die Umsetzung unter Kostenübernahme und auf Initiative des örtlichen Handels und Gewerbes. Aus dieser Richtung gibt es in Celle keine Vorschläge oder Forderungen.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es gute Gründe, die gegen eine Einführung sprechen. In der Straßenverkehrsordnung fehlt eine rechtliche Grundlage und es gibt auch kein Verkehrszeichen für eine Kennzeichnung des „Sanduhrparkens“. Dies war im übrigen Grund für eine Ablehnung in Wolfsburg/Fallersleben. Auch der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer spricht gegen das „Sanduhrparken“. Auswärtige Besucher haben keine Sanduhr griffbereit und wären damit schlechter gestellt. Die Zukunft der Innenstädte und ihre Attraktivität wird vielmehr davon bestimmt sein, wie mehr Platz für Begegnungen, für Grün, Kultur, Sport, Handwerk und Wohnen geschaffen werden kann und im Zuge der Klimaschutzdiskussion wird es darauf ankommen wie es gelingt, neue Mobilitätskonzepte zu implementieren. Dazu gehört dann auch die Verbesserung des ÖPNV, die Stärkung und Förderung des Radverkehrs und Verbesserung für Fußgänger.  

Heese: Stärkung des Wochenmarktes.

17.11.2017 – Stärkung des Heesemarktes.


Ergebnis des Antrages: 
die Verwaltung hat in Abstimmung mit den Marktbeschickern ein neues Konzept f.d. Aufstellung der Stände vereinbart. Für den Ortsrat und die Ortsbürgermeisterin ist die Verlegung der Stände auf den Lauensteinplatz eine denkbare Alternative, berichtete die Ortsbürgermeisterin Kämpfert.


29.10.2018 – in einem Bericht an den Rat beschreibt die Verwaltung u.a. die aktuelle Situation und ihre Bemühungen um eine Aktivierung des Heese-Marktes. 

Nahversorger für die Einwohner im Bereich der 77er-Straße

18.09.2017 – Einen Nahversorger für die Bürger in der 77er-Straße vorsehen

Ergebnis des Antrages:
Die Verwaltung hat dem Rat als Beschlussempfehlung vorgetragen:
“Es besteht zurzeit kein Anlass durch städtebauliche Planungen der Verwaltung eine Umnutzung des DRK-Geländes an der 77er-Straße vorzubereiten.”

Die Beschlussvorlage kann hier eingesehen werden.