Wie geht es weiter mit dem Klimaschutz in Celle?

Joachim Falkenhagen, FDP-Fraktionsvorsitzender

Erst bilanzieren

Aus meiner Sicht macht es Sinn, zunächst einmal zu bilanzieren, welche Leistungen wir in der Stadt bisher für den Klimaschutz erbracht haben und zu welchen Ergebnissen dies geführt hat. So ganz untätig, wie oft behauptet, sind wir da nicht gewesen. Bereits 2010 haben wir einen Klimaschutzfonds auf die Beine gestellt, aus dem insgesamt etwa 8 Mio. Euro in förderungswürdige Vorhaben in die Stadt Celle geflossen sind und die nach Berechnung der Verwaltung eine jährliche Einsparung von 520 Tonnen CO2 bedeuten. Ein Ergebnis, das sich sehen lässt, freiwillig und ohne dass der Klimanotstand ausgerufen worden wäre.

Einsparpotentiale erschlie0en

Wo der Verbrauch an Energie am höchsten ist müssen wir ansetzen, weil sich dort am meisten einsparen lässt. Das ist eindeutig der Bereich der Wärmeerzeugung. Dieser Bereich liegt deutlich vor dem Energieverbrauch der so oft gescholtenen Kraftfahrzeuge. Hier sind Eigeheime, Vermieter, Mieter und natürlich die Stadt selbst in der Pflicht, ihren Teil zur Einsparung beizutragen.Im Planungsbereich wird es viel Sinn machen den Bauherren zu empfehlen, ihre Häuser geothermisch zu heizen, was letztlich auch bedeutet, dass die Gebäude im Sommer auch geothermisch gekühlt werden können. Das kann sich in Zukunft als ein grosser Vorteil erweisen. Insoweit haben wir in Celle eine große Fachkompetenz in heimischen Betrieben vorzuweisen. 

Großartig wäre es, wenn ganze Baugebiete zentral mit geothermisch erzeugter Energie versorgt würden. Die Baugebiete „Im Tale“ und „Auf der Allerinsel“ könnten Referenzobjekte werden. 

Für Planungen ist zu erwarten, das Energie teurer werden wird. Da werden diejenigen Bauherren belohnt werden, die heute bereits auf Geothermie setzen und damit dauerhaft Treibhausgas – und Luftschadstoffemissionen vermeiden. 

Altstadt schützen, Klimaabsolutismus vermeiden

Eine Ausweitung der autofreien Altstadt ist klimapolitisch eine Nullnummer und befriedigt nur diejenigen, die dem Individualverkehr an die Kehle wollen. In Verbindung mit einer im Rahmenplan „Allerinsel” vorgesehenen deutlichen Reduzierung des Parkraumes würde dies eine weitere Schwächung der Anziehungskraft unserer Altstadt bedeuten. Das muss vermieden werden!

Echten Klimaschutz erreichen wir mit einem Umbau unserer städtischen Wälder zu Mischwäldern und mit einer Anpflanzungsinitiative für viele Laubbäume im Stadtgebiet. Dafür sieht der gerade beschlossene Haushalt Jahr für Jahr 70 Tsd. Euro vor. Die ersten Bäume sind von uns gesetzt worden.

Letztlich müssen auch in unserer Stadt die Klimaziele realistisch zu erreichen sein. Sowohl die Menschen als auch die Wirtschaft dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben. Ein Klimaabsolutismus würde den gesellschaftlichen Konsens zerstören. Der muss vermieden werden.

“Klima in Not” – Klimaschutz stärken

28.11.2019 – “Klima in Not” – Klimaschutz stärken

Die Stadt Celle entwickelt sich zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Kommune und leistet ihren Beitrag zum nationalen Klimaziel, bis 2030 den C02 Ausstoß um 55% im Vergleich zu 1990 zu senken. Klimaschutz wird als strategisches Ziel auf allen Ebenen mit hoher Priorität festgelegt und wird ein wichtiges Kriterium bei allen Entscheidungen. In allen kommunalen Handlungsfeldern sind unter Einbeziehung der kommunalen Unternehmen sämtliche Maßnahmen auf Energieeffizienz, Klimaneutralität und Nachhaltigkeit weiter zu optimieren incl. der engen Kooperation mit lokalen und überregionalen Akteuren.

Danke für den Anstoß. Jetzt nachdenken und handeln.

Joachim Falkenhagen

In immer mehr deutschen Kommunen wird unter öffentlichem Druck der sogenannte „Klimanotstand“ ausgerufen oder wenigstens der Antrag dazu gestellt. Damit sollen die Städte und Gemeinden verpflichtet werden, dem Klimaschutz bei allen Entscheidungen von Politik und Verwaltungen höchste Priorität einzuräumen. So jetzt auch in Celle. Dieser zunächst nur rein symbolische Akt, kann unter Umständen schwerwiegende Folgen mit sich bringen. 

Natürlich soll und muss auch auf kommunaler Ebene der Klimaschutz eine Rolle spielen. Wohl wissend, dass die Bedingungen in Celle anders sind als etwa in den Gemeinden des Nordkreises. Konzepte zur Begrünung und zum Aufforsten von Wald oder zur Veränderung der Wärme-Infrastruktur (z.B. Geothermie) oder auch zur dezentralen Energieversorgung sind nicht in jeder Kommune des Landkreises gleichermaßen möglich oder erforderlich.

Gleichwohl halte ich es für eine schlechte Idee, den Klimanotstand auszurufen. 

Der Notstand ist als politischer Begriff in Deutschland insbesondere mit den Notstandsgesetzen verbunden, durch die der Regierung in besonderen Situationen besondere Machtbefugnisse übertragen werden – so werden beispielsweise demokratische Entscheidungsprozesse „vereinfacht“. 

Im Klartext bedeutet dies, dass sie übergangen und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zeitweilig eingeschränkt werden können. Beim sogenannten „Klimanotstand“ handelt es sich zunächst nur um einen symbolischen Begriff, der die Dringlichkeit beschreibt, in Sachen Klimaschutz zu handeln. 

Das Wort ist aber sicherlich nicht zufällig gewählt – denn wie der „normale“ Notstand drückt auch der Klimanotstand aus, dass alle anderen Themen in den Hintergrund rücken müssen 

Mögliche Konsequenzen

Im Klimanotstand soll das politische Handeln möglichst vollständig auf den Klimaschutz ausgerichtet sein. Auf jeden Fall gilt: Im Zweifel für den Klimaschutz! 

Angesichts knapper Mittel kann dies sehr schnell dazu führen, dass soziale Projekte, Bildung oder Infrastruktur nicht mehr ausreichend finanziert werden können. Auch die örtliche Wirtschaft mit all ihrer Wertschöpfung und den Arbeitsplätzen kann bei Interessenkonflikten schnell das Nachsehen haben. 

Zwar geben die kommunalen Parlamente ihr Haushaltsrecht damit nicht offiziell ab – de Facto schränken sie sich in ihrer freien Entscheidung allerdings sehr stark ein und ein Ratsbeschluss würde allemal die Stadtverwaltung verpflichten, sämtliche Handlungen diesem Thema als dann vorrangigem Thema unterzuordnen. 

Andere Staatsziele wie Bildung, Erziehung von Kindern, Kunst und Kultur, Arbeit und Wohnen und Tierschutz müssten dann zurückstehen.

Wir müssten vor allen Dingen sämtliche freiwillige Leistungen auf Klima-Relevanz überprüfen. Dann wären die Sportförderung, die Congress-Union, die CD-Kaserne und kulturelle Einrichtungen in ihrer Existenz gefährdet, zumal sie nennenswerte Mengen an Energie verbrauchen. Der Betrieb des Hallen- und Freibades stünden ebenso zur Disposition.

Der jetzt schon spürbare öffentliche Druck wird gerade auf die Politiker noch steigen, die den Klimanotstand anerkannt haben. Und der absolute Vorrang des Klimaschutzes kommt natürlich besonders dann zum Tragen, wenn es Zielkonflikte gibt: 

Wenn beispielsweise die Turnhalle oder das Schwimmbad geschlossen werden muss, weil wegen der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude kein Geld für die Renovierung zur Verfügung steht. 

Oder wenn die Forderung nach einer autofreien Innenstadt die Existenz vieler kleiner und mittelständischer Betriebe und damit auch vieler Arbeitsplätze bedroht. 

Wer zuvor den Klimanotstand befürwortet hat, tappt in eine Glaubwürdigkeitsfalle, wenn er im Ernstfall dann doch anders entscheidet.

Kommunaler Klimaschutz sollte nicht aus purem Aktionismus zusätzlich zu bestehenden Klimaschutzinstrumenten des Bundes oder gar der Europäischen Union, sondern stets mit Augenmaß für Wechselwirkungen mit der bestehenden Klimaschutzpolitik in Angriff genommen werden. Sonst besteht die Gefahr von Wirkungsverlusten und Ressourcenverschwendung. Und nicht jede wohl gemeinte Idee macht wirklich Sinn.

So war die Celler Absicht, den Ankauf von E-Bikes zu fördern reiner Aktionismus in einer Zeit, in der diese Fahrzeuge auch ohne Förderung gekauft wurden „wie warme Semmel“. Diesen Aktionismus hat der Rat verhindert.

Wenn aber dem Klimaschutz unbedingter Vorrang eingeräumt wird, droht andererseits die Akzeptanz dafür zu schwinden. Denn die momentane Begeisterung in Teilen der Bevölkerung ist erfahrungsgemäß schnell gefährdet, sobald die Bürgerinnen und Bürger selbst von den Folgen betroffen sind. Außerdem können Politik und Verwaltung in ihrem Handeln gelähmt werden, wenn jede Entscheidung auf ihre Klima-Wirkung hin untersucht werden muss. Denn oft liegen die Dinge nicht so einfach, wie sie vielleicht auf den ersten Blick erscheinen. Schon die Sperrung einzelner Straßen für den Autoverkehr führt nicht zwangsläufig zu weniger, sondern unter Umständen sogar zu mehr Verkehr, weil Umwege gefahren werden. Der Nordwall lässt grüßen! 

Rat und Verwaltung unserer Stadt haben seit Langem den Klimaschutz im Auge. Am 10. Juni 2010 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, ein Klimaschutzkonzept für die Stadt Celle aufzustellen. In der Folge sind vielfältige Maßnahmen durchgeführt worden. Bereits am 24. August 2010 hat der Rat dann einstimmig den Klimaschutzfonds der Stadt Celle aufgelegt mit der Begründung: 

„Damit soll eine langfristige Sicherung der Finanzierung auch kleinerer Klimaschutzprojekte ermöglicht und Impulse zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz in Celle gegeben werden.
Gefördert werden sollen insbesondere Maßnahmen, die zur spürbaren Reduktion der Emissionen von klimawirksamen atmosphärischen Spurengasen, vor allem Kohlendioxyd, beitragen und die der Förderung regenerativer Energieerzeugung dienen“.

Bis heute sind aus dem Klimaschutzfonds insgesamt etwa 8 Mio. Euro in förderungswürdige Vorhaben in die Stadt Celle geflossen, die eine jährliche Einsparung von 520 Tonnen* CO2 bedeuten. Ein Ergebnis, das sich sehen lässt, freiwillig und ohne dass der Klimanotstand ausgerufen worden wäre.

Zum Schluss

  • Wer angesichts festgestellter Probleme in Hektik ausbricht gerät in Gefahr, diese Hektik zum Mittelpunkt des Handelns zu machen. Es ist ein Erfahrungsschatz, dass klares Denken erforderlich ist um Lösungen für Problemstellungen zu schaffen. 
  • Erkannte Probleme müssen offen diskutiert werden. Problemlösungen dürfen nicht hinausgeschoben werden, Bürgerinnen und Bürger müssen beteiligt werden.
  • Bisherige kommunale Planungsgrundsätze müssen im Hinblick auf die Wirkungen von (möglichen) klimatischen Veränderungen überprüft werden.
  • Klimafolgenschutz sollte von der Vertretung zu einem „wesentlichen Produkt“ (§ 4 Abs. 7 KomHKVO) erklärt werden
  • Klimaschutz und Klimafolgenschutz sollte als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen werden.
  • Klimaschutz und Klimafolgenschutz muss stets in Relation zu anderen Aufgaben der Stadtgesellschaft gesehen werden und darf sich nicht zum Absolutismus entwickeln, weil dies die Gesellschaft spalten und damit den Klimaschutz gefährden würde.

Und ganz wichtig:

  • Verbote helfen nicht bei Problemlösungen. Sie werden selbst zum Problem, weil sie im Zweifel (es ist ja alles geregelt) Köpfe blockieren und neue Lösungen verhindern.

*Von der Stadtverwaltung errechnet

Geothermie für die Allerinsel.

Was ist daraus geworden?

26.11.2019 – Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste hat in seiner Sitzung vom 7.12.2016 empfohlen, eine Konzeptstudie zur geothermischen Wärmeversorgung der Allerinsel zu fördern.

Die Nutzung der Geothermie für Wohnzwecke hat zur Erreichung der Klimaschutzziele unserer Stadt große Bedeutung. Eine geothermische Wärmeversorgung der Allerinsel würde beispielhaft zur Reduzierung in der Nutzung fossiler Brennstoffe beitragen, den vereinbarten Dekarbonisierungsprozess regional forcieren und unserer heimischen Wirtschaft die Möglichkeit eröffnen, ihre Leistungsfähigkeit erneut unter Beweis zu stellen.

Mit diesem Antrag bitten wir die Verwaltung um Auskunft, wie sich dieses gute Vorhaben entwickelt hat.


Ergebnis des Antrages:
Die Verwaltung hat für die Sitzung des Fachausschusses am 19.03.2020 folgenden Bericht vorbereitet:

Mit der Erarbeitung der Ergebnisse der Konzeptstudie zur geothermischen Wärmeversorgung der Allerinsel wurde die GeoEnergy Celle e.V. betraut. In Zusammenarbeit mit 3 Fachplanungsgesellschaften wurde eine entsprechende Konzeptstudie erarbeitet und am 27.07.2017 der Verwaltung und den Investoren zu den Losen 1 bis 3 des 1. Bauabschnitts auf der Allerinsel sowie den ortsansässigen Energieversorgern vorgestellt. Die Studie kommt im Ergebnis zu dem Schluss, dass die Nutzung von Geothermie auf der Allerinsel grundsätzlich infrage kommt.

Die Studie stieß dabei auf großes Interesse bei allen Beteiligten. Im weiteren Verlauf der Vertragsverhandlungen zu den Losen 1 bis 3 haben sich die jeweiligen Investoren vor allem aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu einer Nutzung von Geothermie zur Energieversorgung des 1. Bauabschnitts auf der Allerinsel entschließen können.

Bereits verwirklicht wurden im Stadtgebiet Celles neben einer Vielzahl von Ein- oder Mehrfamilienwohnhausneubauten auch einige Sanierungen im Bestand, darunter größere Erdwärmesonden-Projekte in Klein Hehlen (ehemals DGI/Trautsch, jetzt CeRo Wohnen GmbH mit insgesamt 1034 kW Heizleistung bei ca. 2000 MWh/a Jahresheizwärmeentzug), Windmühlenstraße der WBG/ Kapellenberg, Südheide (Neubau). Als bedeutendes städtisches Projekt ist an dieser Stelle die neue Feuerwehrhauptwache zu nennen, die ebenfalls geothermisch versorgt wird.

Auch Gewerbebauten werden bereits erfolgreich geothermisch beheizt (diverse Anlagen unter anderem in den Gewerbegebieten am Bruchkampweg und im Gewerbegebiet Altenhagen).

Gesamtanzahl der Geothermieanlagen: 180

davon Erdwärmesondenanlagen: 104

und Erdwärmekollektoren (Flächenkollektoren und Spiralkollektoren):   76

Bohransatzpunkten/ Bohrungen insgesamt550

Derzeit liegen weitere Anfragen zu geothermischen Nutzungen von Einfamilien- und Mehrfamilienwohnhäusern vor.

Unser Ziel – mehr Landschaftsschutz in der Stadt Celle

Stellungnahme der Ratsfraktion gegenüber der Celleschen-Zeitung

Mitten durch die Stadt Celle ein Landschaftsschutzgebiet schaffen? Genau dies wollen Freie Demokraten weiterhin im Stadtrat anstreben, nachdem der Kreistag im Juni die Kreisverwaltung beauftragt hat, im FFH-Gebiet 90 ebenfalls ein Landschaftsschutzgebiet einzurichten. So soll die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Niedersachsen auch im anschließenden Stadtgebiet umgesetzt werden.

Joachim Falkenhagen, FDP-Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Stadtrat, weist darauf hin, „dass der im Stadtgebiet liegende Teil des FFH-Gebietes 90, mit dem zum Teil nur wenige Meter breiten Flusslauf der Aller so sehr von kulturellen Entwicklungen beeinflusst ist, dass die noch vorhandene Landschaft geschützt werden muss, um den Menschen in unserer Stadt auch künftig eine weitgehend naturbelassene Allerniederung zu erhalten. Weitere Eingriffe in die Landschaft sollen damit vermieden und Sünden der Vergangenheit korrigiert werden. Das Landschaftsschutzgebiet soll die Durchgängigkeit des Schutzgebietes in den Kreis hinein gewährleisten.

Dort, wo ein stärkerer Schutz objektiv erforderlich ist, sollten punktuell Naturschutzgebiete ausgewiesen werden“ erläutert Falkenhagen die Position der Ratsfraktion“.

Siehe hierzu auch diese Pressemeldung

Fahrradampel “Alte Dorfstraße” in Altencelle

28.10.2019 – Die Verwaltung wird aufgefordert, an die Fußgänger-Signalanlage an der „Alte Dorfstraße“ in Altencelle, in Höhe der Einmündung „An der Gertrudenkirche“ eine zusätzliche „kleine Fahrradampel“ zu installieren, die so ausgerichtet ist, dass sie für Fahrradfahrer die aus der Küsterstraße kommend die „Alte Dorfstraße“ überqueren wollen, einsehbar ist.


Ergebnis des Antrages: liegt noch nicht vor

Gleichbehandlung für die Gastronomie der Altstadt

21.10.2019 – Gleichbehandlung gastronomischer Außenbewirtschaftung “aus besonderem Anlass”.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung vom 6. März 2020 ist folgende Beschlussempfehlung abgegeben worden:

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Probe in 2020 eine verlängerte Öffnung der Außengastronomie bis 24 Uhr in der Innenstadt an den Veranstaltungssamstagen des Weinmarktes und des Stadtfestes zu gestatten. Die Sperrzeitenverordnung wäre an diesen beiden Tagen außer Kraft gesetzt.


Update:
Da Weinmarkt und Stadtfest im Jahr 2020 auf Grund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle am 26. Januar 2021 wie folgt beschlossen:

“Der Beschlussvorschlag aus AN /0337/19-1 wird dahingehend geändert, dass anlässlich des Weinmarktes und des Stadtfestes eine verlängerte Öffnung zur Probe nunmehr in 2021 gestattet werden soll, da die Veranstaltungen in 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht stattfanden”.


Sachverhalt:

Die Stadt verfolgt sowohl das Ziel, eine hohe Attraktivität der Innenstadt besonders für jüngere Menschen, Familien und Touristen zu gestalten als auch mehr Wohnen in der Innenstadt zu ermöglichen. Hier gilt es, zwischen Anwohnern und Gastronomen Regelungen für eine Verträglichkeit der Nutzungen in den späten Abendstunden zu setzen.

Mit der am 27.09.2018 vom Rat der Stadt Celle beschlossenen Sperrzeitenverordnung wurde für Gastronomen bereits eine flexiblere Lösung eingeführt, ihre Außenbewirtschaftung, um eine Stunde länger als nach TA Lärm im Allgemeinen zulässig, bis 23 Uhr zu öffnen.

Die ergänzende Freizeitlärm-Richtlinie Niedersachsen gestattet bei besonderem Allgemeininteresse an Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen an fast allen Tagen vor Sonn- und Feiertagen abweichend der TA Lärm die Verschiebung des Beginns der Nachtzeit bis 24:00 Uhr, sofern eine 8-stündige Nachtruhe sichergestellt werden kann. 

Für sogenannte „seltene Ereignisse“ sind erhöhte Immissionswerte außerhalb von Gebäuden in den Abend- und Nachtstunden zugelassen. Dabei sind „seltene Ereignisse“ auf eine Zeitdauer von nicht mehr als 10 Nächten eines Kalenderjahres und nicht mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden begrenzt.

In der Praxis bedeutet dies, dass Gastronomen die Sperrzeitenverordnung zu beachten haben. Wenn eine Veranstaltung im öffentlichen Raum an einem Veranstaltungstag bis 24 Uhr geöffnet haben sollte, können Gastronomen ihre Außengastronomie ebenso lange offenhalten, wenn sie sich an der Veranstaltung beteiligen und räumlich integriert oder in der Nähe sind. 

Gastronomen, die sich nicht an einer Veranstaltung beteiligen möchten oder aufgrund ihrer räumlichen Distanz zum Veranstaltungsort dies nicht können, können ihre Innengastronomie über 23 Uhr hinaus weiter zu führen. Die Außengastronomie muss aber um 23 Uhr schließen. 

Abweichend von den bisherigen Regelungen empfiehlt die Verwaltung im Sinne „seltener Ereignisse“, im Jahr 2020 eine verlängerte Öffnung der Außengastronomie bis 24 Uhr an zwei Samstagen während der Veranstaltungen Weinmarkt und Stadtfest zu erproben. Interessierte Gastronomen mögen im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung hierzu direkte Absprachen mit den Veranstaltern treffen und so die besonderen Leistungen und Aufwendungen der Veranstalter hinsichtlich Organisation, Marketing und Werbung würdigen. Die Effekte und Auswirkungen der längeren Öffnung werden durch die Verwaltung beobachtet und daraus Empfehlungen für die Zukunft abgeleitet.

Flächennutzungsplan an Klimaentwicklung anpassen

15. September 2019 – 40 Jahre alten Flächennutzungsplan an Entwicklung anpassen – klimatische Entwicklung berücksichtigen.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Ausschusses für “Stadtentwicklung und Bauen“ vom 14.11.2019 hat die Verwaltung eine erste Vorlage vorgelegt, in der die Maßnahme dargestellt wurde.
Der Ausschuss hat die Verwaltung aufgefordert die Vorlage auch unter Berücksichtigung der von den Freien Demokraten aufgezeigten Gesichtspunkten des Klimawandels zu ergänzen und damit das vorgelegte Papier nicht empfohlen.

Für die Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom 6. Mai 2021 hat die Verwaltung diese Vorlage erstellt. Mit der Behandlung im zuständigen Fachausschuss ist der Antrag der FDP-Fraktion behandelt und “formal” erledigt.

Jetzt beginnt die Detailarbeit an dem neuen Flächennutzungsplan. Er wird den (nächsten) Rat noch länger beschäftigen. Die Freien Demokraten werden die Planung intensiv begleiten.


Gegenüber der Presse haben wir im Vorfeld der Behandlung im Fachausschuss diese Stellungnahme abgegeben:

Zur Tagesordnung des Planungs- und Bauausschusses am  6. Mai 2021 erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen:


“Im September 2019 waren wir der Überzeugung, dass der über 40 Jahre alte Flächennutzungsplan der Stadt Celle endlich der eingetretenen Entwicklung angepasst werden muss und dass wir auch in diesem Bereich Zukunftsfragen berücksichtigen müssen. 

In den letzten Jahrzehnten hat sich viel verändert. Digitalisierung und die klimatischen Veränderungen sind nur zwei Bereiche, die sich deutlich auf unser Leben ausgewirkt haben und es weiterhin verändern werden.

Wir tun gut daran, für Zukunftsplanungen einen neuen Rahmenplan zu erstellen, der diese und andere Entwicklungen berücksichtigt. Es ist notwendig, dass im Flächennutzungsplan auch Gesichtspunkte des Klimaschutzes berücksichtigt werden.

Ziel muss es auch Sicht der Freien Demokraten sein, der Stadt und ihren Bewohnern auch unter geänderten (klimatischen) Rahmenbedingungen attraktive und anziehende Möglichkeiten der Stadtentwicklung zu sichern und Zukunftschancen zu eröffnen.  

Den formellen Startschuss hat jetzt die Verwaltung gegeben – Gut Ding will eben immer Weile haben, auch in Zeiten der Digitalisierung!“


Update:

In der Sitzung des Rates der Stadt Celle vom 19. Mai 2021 ist der Antrag behandelt und die Einleitung des Verfahrens zur Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen worden.

Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.

Unser Wald muss erhalten bleiben.

6. September 2019 – Unser Wald muss erhalten bleiben, mehr Aufmerksamkeit für die Qualität unseres Waldes.


Ergebnis des Antrages:

Am 18. September 2020 fand eine von der Verwaltung der Stadt Celle organisierte Begehung des städtischen Waldes statt, in der die Bemühungen des städtischen Grünflächenamtes bei der Aufgabenwahrnehmung deutlich gemacht wurden. An der Veranstaltung nahmen 10 Ratsmitglieder teil. Die FDP-Fraktion war vollständig vertreten.

Anhörung zur Neuordnung der Grundschulen in Celle.

Grundschule Waldweg

2. September 2019 – Anhörung zum Thema Neuordnung der Grundschulen in der Stadt Celle.

Die Freien Demokraten und die Unabhängigen – Bürger für Celle, haben eine Anhörung der Vertreter der Grundschulen Altstadt, Blumlage, Nadelberg und Bruchhagen zu dem Thema “Künftige Struktur der Grundschulen” am 2. September 2019 im Hotel Schaperkrug in Celle OT Altencelle durchgeführt. Schulleitungen, Elternvertreter, Eltern und Vertreter von Kindertagesstätten haben ihre Position zu dem Vorhaben engagiert vertreten.

Aus dieser Veranstaltung ergaben sich Fragen, die in diesem Antrag beschrieben sind.

In der Sitzung des Schulausschusses vom 5. September 2019 in der Hehlentor-Grundschule ist dem Rat die Neustrukturierung im Grundschulbereich mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen worden. Den Bericht der CZ über die Sitzung können Sie hier lesen.

Am 10. September hat unser Fraktionsvorsitzender Joachim Falkenhagen die GS Blumlage in Augenschein genommen und am 13. September an der Altstädter Grundschule hospitiert.

In der Sitzung des Rates vom 26. September 2019 ist beschlossen worden, dass die Altstädter Schule in das Gebäude der GS Blumlage umzieht und dass die GS Waldberg zusammen mit der GS Bruchhagen (Westercelle) in ein neu zu erstellendes Schulgebäude einzieht.
Den Bericht der Cellesche-Zeitung über diesen Beschluss können Sie hier lesen.

FDP sponsert Ersatz von vernichteten Jungbäumen

“Kahlschlag am Tribühnenbusch”, titelte die Cellesche-Zeitung am 1. August 2019. Rund 4500 Quadratmeter Eichenpflanzung wurde zerstört.

Jetzt haben Jörg Bode (MdL), der FDP Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen, der FDP Kreisvorsitzende Robert Kudrass und der FDP Vorsitzende des Celler Ortsverbandes der FDP, Björn Espe beschlossen, der Stadt jeweils einen Baum zu sponsern.

Sie wollen damit die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für das Anpflanzen von Laubbäumen und gegen das frevelhafte zerstören von Eichensetzlingen deutlich machen.

„Es wäre schön, wenn auch andere Mitbürger sich entschließen könnten, der Stadt Laubbäume zu spenden“, so der Landtagsabgeordnete Jörg Bode.

„Den Baumkillern in Stadt und Landkreis Celle muss Einhalt geboten werden“ unterstreicht der FDP-Kreisvorsitzende Kudrass und verweist auf ähnliche Vorfälle in der Samtgemeinde Wathlingen. Kudrass weiter: „Eine so massive Beschädigung unseres Allgemeingutes, dass uns Schatten und Leben spendet, muss rechtliche Konsequenzen für derartige Dummköpfe haben.“

Update:

Am 25.11.2019 werden der Landtagsabgeordnete Jörg Bode, der Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen, der Kreisvorsitzende Robert Kudrass und der Ortsvorsitzende Björn Espe die von ihnen gesponserten Bäume zusammen mit Vertretern der Stadtverwaltung pflanzen.