Start Ups attraktiv machen

Am 12. Juni 2023 ist die “Roß’sche Villa” in der Magnusstraße offiziell für junge Unternehmen als “Garage” eröffnet worden. Hier sollen sie die Möglichkeit haben, in einem geschützten Raum erste Schritte in eine grossartige Zukunft zu gehen.

Nach Ablauf eines Jahres möchten wir jetzt wissen, ob diese kommunale Unterstützung hilfreich ist und ob das Angebot noch verbessert werden kann. Lesen Sie hier unseren Antrag.


Ergebnis des Antrages:
liegt noch nicht vor

Längere Öffnungszeiten beim Weihnachtsmarkt

Auf Anregung der Freien Demokraten wird der Weihnachtsmarkt der Stadt künftig längere Öffnungszeiten haben.

“Damit haben wir den Wünschen vieler Celler Bürger entsprochen und dafür gesorgt, dass attraktive Stände für den Celler Weihnachtsmarkt erhalten bleiben, weil längere Öffnungszeiten für die Anbieter auch einen höheren Umsatz bedeuten”, meint Björn Espe, Mitglied im Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Celle.
Espe weist darauf hin, dass auch die gastronomischen Betriebe des Weihnachtsmarktes am Wochenende bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen. Damit sind sie endlich dem stationären gastronomischen Angebot gleichgestellt, erläutert Espe.

Damit wird die Anregung der FDP-Fraktion vom 14.02.2023 umgesetzt.

Die Weihnachtsmarktsatzung lesen Sie hier.

Aussengastronomie: Sondernutzungsgebühren “gleitend” wieder einführen

20. März 2023 – Antrag “Sondernutzungsgebühren gleitend wieder einführen

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 10.02.2022 auf Antrag der FDP-Fraktion die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Gastronomie bis zum 31.12.2023 beschlossen. Mit Ablauf dieses
Datums wären diese Gebühren wieder voll zu erheben. Um diesen Übergang „gleitend” zu gestalten, haben die Freien Demokraten diesen Antrag gestellt.


Ergebnis des Antrages:

Der Rat der Stadt Celle hat am 29.06.2023 auf Antrag der FDP-Fraktion eine zweistufige Wiedereinführung der Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie beschlossen: 50% in 2024 und ab dem 01.01.2025 weitere 50%, sodass die vollen Gebühren erst wieder im Jahr 2025 fällig werden.

Seit dem zweiten Quartal 2020 wurden in Folge der Corona Pandemie die Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie auf Beschluss des Rates der Stadt Celle ausgesetzt. Dieser Beschluss wurde wiederholt bis zum 31.12.2023 gefasst.

In 2023 sind die pandemiebedingten Folgen auslaufend, neue Herausforderung, wie hohe Energiekosten und Rezession, nehmen allerdings einen hohen Stellenwert ein und belasten Händler und Gastronomen.

Zur Unterstützung von Handel und Gastronomie freuen wir uns über diesen Erfolg unserer Arbeit.

Mitarbeiter/innen von Galeria Karstadt Celle behilflich sein

14. März 2023 – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Galeria Karstadt Kaufhof Celle unterstützen

Es macht Sinn, dass die Freien Demokraten sich aus der Mechanik des wirtschaftlichen Miteinanders heraushalten. Der Staat war noch nie ein guter Unternehmer. Das können Handwerker, Unternehmer oder Konzernlenker besser.
Der Galeria Karstadt/Kaufhof-Konzern leidet stark unter einem geänderten Kaufverhalten der Kunden. Jeder von uns hat dazu beigetragen.

Aber um die Menschen, die dort beschäftigt sind und denen droht die Arbeitsstelle zu verlieren, sollten wir uns kümmern und sie bei ihrer Zukunftsplanung unterstützen. 

Wir haben uns im Rat dafür eingesetzt, dass die Verwaltung sich hier engagiert, wohl wissend, dass wir mit dem Oberbürgermeister hierfür einen starken Verbündeten an unserer Seite haben.

Was tut die Stadt gegen “rechtswidrigen Regen”? 😇

20. Juni 2022 – Schutzmaßnahmen gemäß TA Lärm – Lärmschutz gegen Regen?

Im Rahmen der Diskussion über die Zulässigkeit von einer über 23 Uhr hinausgehenden Außengastronomie im Gebiet der Altstadt hatte die Stadtverwaltung Celle darauf hingewiesen, dass nach den Regeln der TA Lärm in der Nachtzeit eine Lärmkulisse von maximal 45 dB(A) einzuhalten sei und zum Vergleich darauf hingewiesen, dass ein normales Gespräch im Außenbereich bereits ca. 60 dB(A), ein leiser Regen ca. 45 dB(A) erzeugt.

Dies nehmen die Freien Demokraten jetzt augenzwinkernd mit einer Anfrage zum Anlass die Verwaltung zu befragen, was sie bisher gegen derartige Lärmbelästigungen wie Regen bisher unternommen hat.


Die Vorlage der Verwaltung finden Sie hier.

Ergebnis der Anfrage: Ist hier hinterlegt

Die Cellesche Zeitung berichtete am 22.06.2022:

Alleranlieger dringend informieren

17.02.2022 – Informationen zum Hochwasserschutz in Celle, IV. Bauabschnitt ab Allerwehr.


Mit unseren Anträgen Bürger beteiligen – Hochwasserschutz in der Stadt vom 13. 11.2018 und Einbindung der Anlieger in die Planung f.d. Hochwasserschutz vom 26.07.2020 sowie vielen Gesprächen hat unsere Fraktion deutlich gemacht, dass es ihr Anliegen ist, die Bürger an der Maßnahme Hochwasserschutz Celle IV. Bauabschnitt zu beteiligen.

Trotz Zusagen der Fachverwaltung seit 2018 ist dies bisher nicht geschehen und deswegen wollen wir, dass dem Rat im 1. Halbjahr 2022 auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung das Planungsvorhaben detailliert dargestellt wird und hierzu die betroffenen Anlieger der Fritzenwiese und der Wittinger Straße eingeladen werden.


Ergebnis des Antrages:

Am 22. Juni 2022 fand im Ortsrat Blumlage/Altencelle auf Anregung unseres Ortsratsmitgliedes Dr. Herbert Exner eine Information zu diesem Thema statt.
Fast 20 Anwohner und Interessierte waren gekommen, um zu diesem Thema endlich neue Informationen zu erhalten, wurden aber im Wesentlichen enttäuscht. Gestaltungsfragen und tatsächliche Hinweise auf die Wirkungen der Maßnahme im Uferbereich wurden (noch) nicht angesprochen. Die Verwaltung hat von nicht vorhersehbaren Zeitverzögerungen bei diesem komplexen Vorhaben gesprochen aber zugesagt, dass eine zeitnahe Information der Anlieger der Fritzenwiese erfolgen werde.

Die Cellesche-Zeitung berichtete darüber.

Außengastronomie länger möglich machen

5. Mai 2021 – Gastronomische Außenbewirtschaftung nach Aufhebung der Corona-Restriktionen

Auf Bundesebene wird zurzeit stark diskutiert, ob mit Impfen und Testen Gastronomien wieder öffnen dürfen. Eine Verordnung könnte bereits diese Woche beschlossen werden und eine Öffnung für Kultur, Gastronomie und Hotels bei einer Inzidenz unter 100 möglich machen. Darauf wollen wir die Stadt vorbereiten.


Ergebnis des Antrages:
Die Stadtverwaltung ist der Ansicht, dass die Maßnahme nicht zulässig ist und begründet dies mit dieser Vorlage.

Der Orstrat Blumlage/Altstadt hat den Antrag in seiner Sitzung vom 9. März 2022 umfassend diskutiert. Die Tendenz der Mehrheit hätte wohl gerne im Sinne des Antrages entscheiden wollen, konnte sich aber nicht zu einer Entscheidung durchringen. Die FDP-Fraktion wurde aufgefordert einen modifizierten Antrag zu stellen.

Die Cellesche-Zeitung berichtet darüber am 9. März 2022:

Kurzzeitparken in der Altstadt

Es ist schon erstaunlich, was Corona dann doch möglich macht. Da haben die Freien Demokraten im Rat im Mai 2019 den Antrag “Kurzzeitparken mit der Sanduhr” gestellt, um den Anbietern in der Altstadt etwas bessere Chancen im Verhältnis zu den Märkten am Rand der Stadt zu verschaffen. Dieser Antrag ist abgelehnt worden.

Aber CORONA macht es binnen einer Woche möglich. Natürlich haben wir den Antrag der SPD unterstützt. Aber man wundert sich schon darüber und wird nachdenklich. Der Bürger hat die Ratsmitglieder gewählt, damit sie sich für ihre Interessen einsetzen. Das tun wir Tag für Tag. Aber was nützt das alles, wenn diese Interessenvertretung von der Fachverwaltung ausgebremst wird!?!

Zum Zustand des Celler Straßennetzes

Der Vortrag im Fachausschuss hat uns in aller Deutlichkeit die Situation den Nachholbedarf im Bereich der Infrastruktur aufgezeigt. Die aufgezeigte Unterfinanzierung im Bereich des Straßenbaus ist allerdings seit Jahren bekannt. Die Mittel für die Straßenunterhaltung haben in all den Jahren, in denen wir Haushaltskonsolidierung betreiben mussten, immer als Puffer herhalten müssen.Haushaltskonsolidierung hatte Vorrang

Seit dem Jahr 2007 müssen wir Haushaltskonsolidierungskonzepte aufstellen und drehen jeden Cent um, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Ziel war es, mit den erwirtschafteten Mitteln endlich wieder in die Infrastruktur investieren zu können. Dieses Ziel vor Augen, haben wir nach 15 Jahren endlich im letzten Haushaltsjahr erreicht. 

Gleichwohl haben wir erhebliche Mittel in den Straßenbau gesteckt. Ich weise hier auf die Infrastrukturmaßnahmen Lauensteinplatz, Neumarkt, Nordwall, Hehlentorstrasse und auf die Kreisel im Bereich der Neustadt und der Welfenallee hin. All diese Maßnahmen sind übrigens auch mit Landes-und Bundesmitteln gefördert worden.

Das wusste auch die AfD-Fraktion, die mit keinem ihrer Anträge Mittel für die Erhaltung der städtischen Infrastruktur, die Unterhaltung der Straßen oder für Investitionen in Kindergärten oder Schulen gefordert hat. 

Jetzt über die ihr bekannte Unterfinanzierung erbost zu sein ist ebenso unfair, wie „Eurorettung, Massenzuwanderung, Klimahysterie oder aktuell der Coronawahnsinn“ (AfD) für den Zustand der Straßen in Celle verantwortlich zu machen.

Ich halte es auch nicht für einen „Coronawahnsinn“, wenn unsere Mitmenschen eine staatlich subventionierte Impfung gegen das Corona-Virus erhalten, das bisher am Tod von über 65.000 Menschen in Deutschland beteiligt gewesen ist.Investitionen müssen finanziert werden können

Wir werden und müssen in Zukunft stärker in die öffentliche Infrastruktur investieren. Hier sind wir mit dem Oberbürgermeister Nigge einer Auffassung und unterstützen ihn. Infrastrukturhilfen des Bundes und Finanzierungshilfen des Landes können aber auch nur in dem Maße in Anspruch genommen werden, wie wir sie gegenfinanzieren können. Das wiederum hängt dann davon ab, ob wir mit unserem Haushalt die erforderlichen Überschüsse erwirtschaften.

Joachim Falkenhagen

Unsere Weihnachtsstadt retten

4. September 2020 – Den Celler Weihnachtsmarkt 2020 sichern

Corona hat die Gesellschaft verändert und wirkt sich täglich auf das Zusammenleben in unserer Stadt aus.

Wir möchten den Celler Weihnachtsmarkt 2020 trotz Corona sichern und auch Gastronomen und Händler, die den Weihnachtsmarkt gestalten, von den Nutzungsgebühren befreien, damit sie überleben können. Einen entsprechenden Beschluss hat der Celler Stadtrat bereits am 28. Mai 2020 für die heimische Gastronomie beschlossen.

Hier finden Sie unsere Pressemeldung zu dem Thema.

Der Brief der Celler Weihnachtsmarktbeschicker an Rat und Verwaltung (02.10.2020)

Wir haben zusammen mit unserem Gruppenpartner “Die Unabhängigen” einen Änderungsantrag gestellt, weil der Ursprungsantrag auf Grund rechtlicher Probleme (Ausschreibung) bis zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes nicht mehr umsetzbar war. Diesen Änderungsantrag finden Sie hier.

Ergebnis des Antrages:

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2020 wie folgt beschlossen:

  1. Die an die CTM von den Marktbeschickern des Weihnachtsmarktes 2020 abzuführenden Standentgelte sind in drei Tranchen zum 10.12., 20.12. und 30.12.2020 zu entrichten.
  1. Sollte der Weihnachtsmarkt 2020 angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens auf Grund einer Verordnung des Landes Niedersachsen nicht stattfinden dürfen, werden die Gebühren bei Ausfall vor Beginn des Marktes nicht erhoben, bei Abbruch anteilig je ausgefallenem Tag erstattet.

Dieser Beschluss verschafft den Marktbeschickern mehr Liquidität um das Standgeld aus erwirtschafteten Einnahmen begleichen zu können und Sicherheit für einen eventuellen Ausfall oder Abbruch des Marktes auf Grund neuer rechtlicher Vorgaben des Landes Niedersachsen (Corona).

Versandung der Aller muss verhindert werden!

29. Juli 2020 – Antrag “Versandung der Aller und vermehrtes Wachstums von Wasser- und Sumpfpflanzen

13. August 2020 – Ergänzende Hinweise mit Fotoaufnahmen

Im Verlauf der Aller zwischen Allerwehr und Ziegeninsel treten Flächen auf, auf denen aus dem Wasser Grünwuchs aufwächst. Wir bitten die Verwaltung über eingetretene Entwicklungen, Zuständigkeiten und Handlungsoptionen zu informieren.

Ergebnis der Anfrage:
Die Stadtverwaltung hat von dem zuständigen Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine Stellungnahme zu der im Antrag beschrieben Entwicklung eingeholt. Sie können diese hier aufrufen.

Bleibt zu hoffen, dass die vom NLWKN angesprochenen Selbstreinigungskräfte der Aller in Zukunft eintreten und damit auch zum Schutz vor Hochwasser beitragen.

Unsere Altstadt: Denkmalschutz contra Belebung?

27. Juli 2020 – „Unsere Altstadt – Denkmalschutz contra Belebung?“

Wir machen uns seit Jahren erhebliche Sorgen um den Bestand unserer Altstadt als Einkaufszentrum. Die CORONA-Krise mit ihren Wirkungen im Bereich des Handels über das Internet hat diese Sorge nochmals vertieft.

Seit Jahren sind wir der Überzeugung, dass die Altstadt ein erhebliches Potential für Wohnraum bietet. Ein Potential, das nicht ausgeschöpft zu sein scheint. Bremst der Denkmalschutz das Wohnen in der Altstadt aus?

Um hier liegende Probleme zu entdecken, haben wir die Verwaltung gebeten, anhand von zwei seit Jahren mitten in der Altstadt leerstehender Gebäude zum Thema “Denkmalschutz contra Belebung” Probleme und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.


Ergebnis des Antrages:

In der Sitzung des Fachausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 24. September 2020 hat die Fachverwaltung umfassend über Möglichkeiten und Bedingungen vorgetragen. Der Vortrag fand im vertraulichen Teil der Sitzung statt, weil Fragen des Eigentums und von Eigentümern angesprochen worden sind. Derartige Themen sind nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz vertraulich zu behandeln.

Der Altstadt eine Zukunft ermöglichen

7. Juli 2020 – Antrag “Erreichbarkeit und Erhalt des “Einkaufszentrum Celler Altstadt”

Unsere Altstadt ist das Herz unserer Stadt und Identifikationsmerkmal für Bewohnerinnen und Bewohner, Besucher aus dem Kreisgebiet sowie dem überregionalen Umfeld. Die Altstadt in ihrer Struktur und Aufgabe weitgehend zu erhalten muss zentrale Aufgabe aller Verantwortlichen sein. Um dies auch in Zukunft sicherzustellen, denken die Freien Demokraten an die Schaffung von deutlich mehr Parkraum am Rande der Innenstadt.

Lesen Sie hier den Bericht der Celleschen-Zeitung


Ergebnis des Antrages:
Liegt noch nicht vor.

Unsere Altstadt – “Celler Liste aktualisieren”

17. November 2014 – Unsere Altstadt – “Überprüfung der Celler Liste”

Unser Antrag (siehe oben) aus dem Jahr 2014 schien uns bis zum Mai 2016 nicht bearbeitet worden zu sein.

Deswegen haben wir am 27. Mai 2016 auf unseren Antrag mit diesem weiteren Antrag hingewiesen und um Behandlung “in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und des Planungsausschusses- und Bauausschusses” gebeten.

Ergebnis des Antrages:
Die Verwaltung hat jetzt (2020) für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 25. Juni 2020 mit dieser Vorlage ein neues “Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Celle einschließlich der Celler Liste” vorgelegt, das vom Rat in der Sitzung vom 8. Oktober 2020 beschlossen worden ist. Endlich, nach über 6 Jahren.

Unser Kommentar:

„Wir haben die Fortschreibung der Celler Liste von 2008 bereits im Jahr 2014 beantragt und an die Erledigung der Maßnahme im Mai 2016 erinnert. Nach über sechs Jahren wird dem Rat jetzt ein Konzept  vorgelegt. Das dauert einfach viel zu lange. 
Seit dem im Jahre 2008 beschlossenen Vorgängerkonzept hat sich die Lebenswirklichkeit dramatisch verändert. Bei derart viel Zeitverbrauch sind wir versucht, jetzt bereits die Erarbeitung eines neuen Konzeptes zu beantragen, in dem die künftige Nahversorgung an die klimapolitischen Notwendigkeiten angepasst  wird“.

Wie geht es weiter mit dem Klimaschutz in Celle?

Joachim Falkenhagen, FDP-Fraktionsvorsitzender

Erst bilanzieren

Aus meiner Sicht macht es Sinn, zunächst einmal zu bilanzieren, welche Leistungen wir in der Stadt bisher für den Klimaschutz erbracht haben und zu welchen Ergebnissen dies geführt hat. So ganz untätig, wie oft behauptet, sind wir da nicht gewesen. Bereits 2010 haben wir einen Klimaschutzfonds auf die Beine gestellt, aus dem insgesamt etwa 8 Mio. Euro in förderungswürdige Vorhaben in die Stadt Celle geflossen sind und die nach Berechnung der Verwaltung eine jährliche Einsparung von 520 Tonnen CO2 bedeuten. Ein Ergebnis, das sich sehen lässt, freiwillig und ohne dass der Klimanotstand ausgerufen worden wäre.

Einsparpotentiale erschlie0en

Wo der Verbrauch an Energie am höchsten ist müssen wir ansetzen, weil sich dort am meisten einsparen lässt. Das ist eindeutig der Bereich der Wärmeerzeugung. Dieser Bereich liegt deutlich vor dem Energieverbrauch der so oft gescholtenen Kraftfahrzeuge. Hier sind Eigeheime, Vermieter, Mieter und natürlich die Stadt selbst in der Pflicht, ihren Teil zur Einsparung beizutragen.Im Planungsbereich wird es viel Sinn machen den Bauherren zu empfehlen, ihre Häuser geothermisch zu heizen, was letztlich auch bedeutet, dass die Gebäude im Sommer auch geothermisch gekühlt werden können. Das kann sich in Zukunft als ein grosser Vorteil erweisen. Insoweit haben wir in Celle eine große Fachkompetenz in heimischen Betrieben vorzuweisen. 

Großartig wäre es, wenn ganze Baugebiete zentral mit geothermisch erzeugter Energie versorgt würden. Die Baugebiete „Im Tale“ und „Auf der Allerinsel“ könnten Referenzobjekte werden. 

Für Planungen ist zu erwarten, das Energie teurer werden wird. Da werden diejenigen Bauherren belohnt werden, die heute bereits auf Geothermie setzen und damit dauerhaft Treibhausgas – und Luftschadstoffemissionen vermeiden. 

Altstadt schützen, Klimaabsolutismus vermeiden

Eine Ausweitung der autofreien Altstadt ist klimapolitisch eine Nullnummer und befriedigt nur diejenigen, die dem Individualverkehr an die Kehle wollen. In Verbindung mit einer im Rahmenplan „Allerinsel” vorgesehenen deutlichen Reduzierung des Parkraumes würde dies eine weitere Schwächung der Anziehungskraft unserer Altstadt bedeuten. Das muss vermieden werden!

Echten Klimaschutz erreichen wir mit einem Umbau unserer städtischen Wälder zu Mischwäldern und mit einer Anpflanzungsinitiative für viele Laubbäume im Stadtgebiet. Dafür sieht der gerade beschlossene Haushalt Jahr für Jahr 70 Tsd. Euro vor. Die ersten Bäume sind von uns gesetzt worden.

Letztlich müssen auch in unserer Stadt die Klimaziele realistisch zu erreichen sein. Sowohl die Menschen als auch die Wirtschaft dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben. Ein Klimaabsolutismus würde den gesellschaftlichen Konsens zerstören. Der muss vermieden werden.

Gleichbehandlung für die Gastronomie der Altstadt

21.10.2019 – Gleichbehandlung gastronomischer Außenbewirtschaftung “aus besonderem Anlass”.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung vom 6. März 2020 ist folgende Beschlussempfehlung abgegeben worden:

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Probe in 2020 eine verlängerte Öffnung der Außengastronomie bis 24 Uhr in der Innenstadt an den Veranstaltungssamstagen des Weinmarktes und des Stadtfestes zu gestatten. Die Sperrzeitenverordnung wäre an diesen beiden Tagen außer Kraft gesetzt.


Update:
Da Weinmarkt und Stadtfest im Jahr 2020 auf Grund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle am 26. Januar 2021 wie folgt beschlossen:

“Der Beschlussvorschlag aus AN /0337/19-1 wird dahingehend geändert, dass anlässlich des Weinmarktes und des Stadtfestes eine verlängerte Öffnung zur Probe nunmehr in 2021 gestattet werden soll, da die Veranstaltungen in 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht stattfanden”.


Sachverhalt:

Die Stadt verfolgt sowohl das Ziel, eine hohe Attraktivität der Innenstadt besonders für jüngere Menschen, Familien und Touristen zu gestalten als auch mehr Wohnen in der Innenstadt zu ermöglichen. Hier gilt es, zwischen Anwohnern und Gastronomen Regelungen für eine Verträglichkeit der Nutzungen in den späten Abendstunden zu setzen.

Mit der am 27.09.2018 vom Rat der Stadt Celle beschlossenen Sperrzeitenverordnung wurde für Gastronomen bereits eine flexiblere Lösung eingeführt, ihre Außenbewirtschaftung, um eine Stunde länger als nach TA Lärm im Allgemeinen zulässig, bis 23 Uhr zu öffnen.

Die ergänzende Freizeitlärm-Richtlinie Niedersachsen gestattet bei besonderem Allgemeininteresse an Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen an fast allen Tagen vor Sonn- und Feiertagen abweichend der TA Lärm die Verschiebung des Beginns der Nachtzeit bis 24:00 Uhr, sofern eine 8-stündige Nachtruhe sichergestellt werden kann. 

Für sogenannte „seltene Ereignisse“ sind erhöhte Immissionswerte außerhalb von Gebäuden in den Abend- und Nachtstunden zugelassen. Dabei sind „seltene Ereignisse“ auf eine Zeitdauer von nicht mehr als 10 Nächten eines Kalenderjahres und nicht mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden begrenzt.

In der Praxis bedeutet dies, dass Gastronomen die Sperrzeitenverordnung zu beachten haben. Wenn eine Veranstaltung im öffentlichen Raum an einem Veranstaltungstag bis 24 Uhr geöffnet haben sollte, können Gastronomen ihre Außengastronomie ebenso lange offenhalten, wenn sie sich an der Veranstaltung beteiligen und räumlich integriert oder in der Nähe sind. 

Gastronomen, die sich nicht an einer Veranstaltung beteiligen möchten oder aufgrund ihrer räumlichen Distanz zum Veranstaltungsort dies nicht können, können ihre Innengastronomie über 23 Uhr hinaus weiter zu führen. Die Außengastronomie muss aber um 23 Uhr schließen. 

Abweichend von den bisherigen Regelungen empfiehlt die Verwaltung im Sinne „seltener Ereignisse“, im Jahr 2020 eine verlängerte Öffnung der Außengastronomie bis 24 Uhr an zwei Samstagen während der Veranstaltungen Weinmarkt und Stadtfest zu erproben. Interessierte Gastronomen mögen im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung hierzu direkte Absprachen mit den Veranstaltern treffen und so die besonderen Leistungen und Aufwendungen der Veranstalter hinsichtlich Organisation, Marketing und Werbung würdigen. Die Effekte und Auswirkungen der längeren Öffnung werden durch die Verwaltung beobachtet und daraus Empfehlungen für die Zukunft abgeleitet.

Für die Altstadt – Kurzzeitparken mit der Sanduhr

4. Mai 2019 – Kurzzeitparken mit Sanduhr in der Altstadt

Die Stadt Cloppenburg hat es vorgemacht: freies Parken in der Stadt mit einer Sanduhr.
Angesichts der erheblichen Konkurrenz für die Betriebe der Altstadt durch das Internet, aber auch durch die mit Parkplätzen “gesegneten” Betriebe am Rande unserer Stadt, wäre dieses Sanduhr-Verfahren geeignet, Käufer in die Altstadt zu ziehen.

Ergebnis des Antrages: liegt noch nicht vor

Hinweis:
Die Stadt Hildesheim hat zu dem Verfahren mit der Sanduhr eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier einsehen können.

UPDATE:
Am 18. Februar 2021 hat der Rat auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen, dass


“abweichend zu § 1 der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Celle (ParkGO) die Parkgebühr in den Parkgebührenzonen I (Innenstadt/Altstadt) während eines gesetzlich erlassenen Lockdowns für die ersten 10 Minuten gebührenfrei wird”.

Es ist schon erstaunlich, was Corona dann doch möglich macht. Da haben die Freien Demokraten im Rat im Mai 2019 den Antrag “Kurzzeitparken mit der Sanduhr” gestellt, um den Anbietern in der Altstadt etwas bessere Chancen im Verhältnis zu den Märkten am Rand der Stadt zu verschaffen. Dieser Antrag ist bis heute von der Fachverwaltung erkennbar nicht bearbeitet worden.

Aber CORONA macht es binnen einer Woche möglich. Natürlich haben wir den Antrag der SPD unterstützt. Aber man wundert sich schon darüber und wird nachdenklich. Der Bürger hat die Ratsmitglieder gewählt, damit sie sich für ihre Interessen einsetzen. Das tun wir Tag für Tag. Aber was nützt das alles, wenn diese Interessenvertretung von der Fachverwaltung ausgebremst wird!?!


Der Antrag der FDP-Fraktion ist mit folgender Argumentation der Verwaltung abgelehnt worden:

“Mit der Einführung der gebührenfreien „Ersten Parkzeit“ erhofft sich der Einzelhandel, die Attraktivität der Innenstädte zu erhöhen. Die Belebung des innerstädtischen Einzelhandels wird in der Regel nicht durch die kostenlose Bereitstellung von Kurzzeitparkplätzen, sondern ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Konjunkturbedingungen und vor allem über die Attraktivität und die Servicebereitschaft des Einzelhandels erzielt werden. Städte können insoweit Partner des Einzelhandels sein, indem sie gemeinsam das Parkplatzangebot über ein gutes Marketingkonzept herausstellen. Eine gute Logistik über ein kundenfreundliches Parkleitsystem und insbesondere saubere und gut ausgestattete Parkobjekte gehören ebenfalls dazu. Ein gutes Parkangebot kostet auch Parkgebühren und wird in der Regel von der Kundschaft akzeptiert.

Neben den Umsatzeinbußen für den Stadthaushalt hätte die gebührenfreie „Erste Parkzeit“ vor allem dahingehend einen negativen Effekt, dass sich der Aufenthalt von Passanten in der Innenstadt beschleunige, da sie häufig bei den Parkenden einen psychologischen Zeitdruck erzeuge. Das führe dazu, dass die Leute noch weniger Zeit für Blicke in verschiedene Läden hätten, stattdessen schnellen Schrittes durch die Straßen liefen, um ja nicht Gefahr zu laufen, dass sich das Gratisticket in ein Knöllchen verwandele.

Die Einführung der gebührenfreien „Ersten Parkzeit“ fördert den Individualverkehr, wünschenswert wäre die Beförderung durch den ÖPNV. Die Diskussion um Dieselfahrzeuge und den Ausschluss dieser Fahrzeuge aus Innenstädte ist hochaktuell. Das Angebot des kostenlosen Parkens, auch nur für einen kurzen Zeitraum, gibt Anreiz, die Innenstadt mit dem PKW anzufahren. Dies führt unweigerlich zu Parksuch- und Kurzstreckenverkehr, der die Innenstadt eher lähmt als fördert. Die Idee des nicht motorisierten Individualverkehrs sollte vielmehr angeschoben werden, die Stadt Celle hat sich zum Ziel gesetzt Fahrradstadt zu werden”.

UPDATE:
Am 15. Juni 2021 ist der Antrag im Verwaltungsausschuss abgelehnt worden.

Begründung

Zum Thema „Sanduhrparken“ in Innenstädten als zeitlich befristete Möglichkeit für kurze Erledigungen, ähnlich der „Brötchentaste“, gibt es unterschiedliche Erfahrungen. Beide Anträge beziehen sich auf das Beispiel in Cloppenburg und die dortige Einführung des „Sanduhrparkens“ in 2019. Dort, wie auch in anderen Städten, erfolgte die Umsetzung unter Kostenübernahme und auf Initiative des örtlichen Handels und Gewerbes. Aus dieser Richtung gibt es in Celle keine Vorschläge oder Forderungen.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es gute Gründe, die gegen eine Einführung sprechen. In der Straßenverkehrsordnung fehlt eine rechtliche Grundlage und es gibt auch kein Verkehrszeichen für eine Kennzeichnung des „Sanduhrparkens“. Dies war im übrigen Grund für eine Ablehnung in Wolfsburg/Fallersleben. Auch der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer spricht gegen das „Sanduhrparken“. Auswärtige Besucher haben keine Sanduhr griffbereit und wären damit schlechter gestellt. Die Zukunft der Innenstädte und ihre Attraktivität wird vielmehr davon bestimmt sein, wie mehr Platz für Begegnungen, für Grün, Kultur, Sport, Handwerk und Wohnen geschaffen werden kann und im Zuge der Klimaschutzdiskussion wird es darauf ankommen wie es gelingt, neue Mobilitätskonzepte zu implementieren. Dazu gehört dann auch die Verbesserung des ÖPNV, die Stärkung und Förderung des Radverkehrs und Verbesserung für Fußgänger.  

Bürger beteiligen – Hochwasserschutz in der Stadt

13.11.2018 – Hochwasserschutz 4. BA – fürsorglicher Umgang mit einem landschaftlichen Kleinod zwischen Allerwehr und Ziegeninsel.


Ergebnis des Antrages:
Die Stadtverwaltung hat gegenüber dem Rat und den betroffenen Bürgern zugesagt, die Grundeigentümer in die Überlegungen zur Gestaltung der Anlagen einzubeziehen.

Weitere Hinweise finden Sie hier.

Lärmproblematik – Erlass einer Sperrzeitverordnung

27.09.2018 – Der Rat beschließt die Sperrzeitverordnung zur zeitlichen Regelung der Außengastronomie

Mit dieser Verordnung wird die Sperrzeit für die gastronomische Außenbewirtschaftung für das gesamte Stadtgebiet einheitlich auf 23.00 Uhr festgesetzt.

Vorlage vom 17.09.2018

Verordnung vom 17.09.2018
Zone Innenstadt – Plan

Vorbereitende Untersuchung zum integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)

20.06.2018 – Vorbereitende Untersuchung (VU) und integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 

Die VU und das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sind die Grundlage um in ein Förderprogramm aufgenommen zu werden. Das mit der VU sowie dem ISEK beauftragte Büro hat im Ergebnis festgestellt, dass städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet vorzufinden sind.

Die Freien Demokraten haben dem Entwurf zugestimmt.

Eine neue Gestaltungssatzung für die Altstadt.

15.03.2018 – Änderungsantrag f.d. Entwurf einer neuen Gestaltungssatzung „Altstadt“.


Ergebnis des Antrages: 
In der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Celle sind die von den Freien Demokraten eingebrachten Änderungswünsche zum großen Teil übernommen worden.
Siehe auch unseren ergänzenden Antrag vom 27.07.2018 –> siehe unten


Update:

27.07.2018 – Wir haben unseren oben genannten Antrag ergänzt mit dem Ziel, im Altstadtbereich die Installation von Klimaanlagen zu ermöglichen. Dies war bisher nicht zulässig, ist aber angesichts der wärmeren Sommertage gerade in den eher kleinteiligen Räumlichkeiten von Geschäften und Arztpraxen in der Altstadt für Mitarbeiter und Kunden sehr wünschenswert.

Sehen Sie hier unseren Antrag, der erfolgreich gewesen ist. In die neue Gestaltungssatzung (2018) ist die Anbringung von Klimaanlagen an der Gebäudeseite, die nicht der Straße zugewandt ist, eingearbeitet und vom Rat beschlossen worden. Geschafft!

“Goldene Sonne“ – ein kommunales Problem. Mustervorhaben Wohnen in der Altstadt.

24.11.2017 – Goldene Sonne, Schuhstraße, Mustervorhaben Wohnbebauung i.d. Altstadt.


Ergebnis des Antrages: Die Verwaltung wird eine Planung vorlegen.

Update:
Dem Rat ist am 7. Mai 2018 Gelegenheit zur Besichtigung der Liegenschaft geboten worden. Dabei ist deutlich geworden, dass die Verwaltung einen Musterentwurf (bis zur Genehmigungsfähigkeit) für das Grundstück erarbeitet hat. Dafür gebührt ihr Dank!

Update:
Dem Rat ist am 7. Mai 2018 Gelegenheit zur Besichtigung der Liegenschaft geboten worden. Dabei ist deutlich geworden, dass die Verwaltung einen Musterentwurf (bis zur Genehmigungsfähigkeit) für das Grundstück erarbeitet hat. Dafür gebührt ihr Dank!

Update:
16.01.2019 – Bericht der CZ: Die Verwaltung hat vorgeplant und einen Investorenwettbewerb ausgeschrieben. 

Update:
21.02.2019 – Der Rat hat den Verkauf des Grundstücks an einen privaten Investor beschlossen. Es sollen dort Wohnungen gebaut werden.

Update:
22.08.2019 – Die Cellesche Zeitung berichtet über die Pläne der Investoren.

Update:
Inzwischen ist das Grundstück an den Investor verkauft worden.