Falkenhagen: “Einige werden sich die Augen reiben”

Das neue Jahr 2025 bringt für einige Grundeigentümer Überraschungen mit sich. Einige werden sich die Augen reiben, weil sie eine deutlich höhere Grundsteuer zu zahlen haben. Andere freuen sich, weil sie entlastet werden. Dies wird die Folge der ab 2025 wirkenden Grundsteuerreform sein, zu der das Land durch das Bundesverfassungsgericht verpflichtet worden ist.

Es wird mit der Grundsteuerreform keine Belastungsneutralität für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger geben. Die Höhe der Steuer, die individuell gezahlt wird, wird sich in den meisten Fällen verändern. Einige Bürgerinnen und Bürger werden mehr zu zahlen haben und andere weniger als vorher, erklärte Joachim Falkenhagen (FDP), der sich als Vorsitzender des Finanzausschusses der Stadt Celle stets für größtmögliche Transparenz eingesetzt hat. Er legt Wert auf die Feststellung, dass dies die Grundüberzeugung aller Fraktionen im Rat ist.

Er weist auch darauf hin, dass die durch die Grundsteuerreform festgestellten neuen Werte nicht mit den bisherigen Einheitswerten vergleichbar sind, weil die neuen Beträge nach einem wertunabhängigen Verfahren ermittelt wurden und anders als zuvor keinen Verkehrswert oder vergleichbaren Wert darstellen.

Auch die Stadt Celle hat sich dazu verpflichtet, durch die Reform nicht mehr Geld einzunehmen als in den vergangenen Jahren. Sie wird einen aufkommensneutralen Hebesatz ausweisen. Für Celle ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Nur mit ihr hat die Stadt die Möglichkeit, Straßen, Schulen, Feuerwehr, Kindergärten einzurichten und die notwendigen Investitionen aufzubringen, um die Stadt für alle Bewohnerinnen und Bewohner attraktiv zu halten.

Blidon (FDP): Gute und sichere Energieversorgung ist existenziell wichtig für unsere Bürger

In der Diskussion um die Kündigung des mit der Celle-Uelzen-Netz GmbH abgeschlossenen Strom- und Gaskonzessionsvertrags zum 31.12.2026 erklärte Ralf Blidon die Position der FDP-Fraktion:

Kompliziertes Thema

Seit dem Herbst 2022 haben sich die Fraktionen mit zunehmender Intensität mit der Frage befasst, ob die Stadt ihr mit dem Netzbetreiber CUN vereinbartes Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2026 wahrnehmen soll.

Dabei ist allen Beteiligten deutlich geworden, dass das Thema von einer kaum zu durchdringenden Komplexität geprägt ist. Nicht selten, dass man nach einer erarbeiteten Gewissheit sofort auf weitere Themen stößt, die kaum beurteilt werden können.

Die Verwaltung hat versucht, mit einem Gutachten zu rechtlichen Fragen zur Aufklärung beizutragen. Nach der Ratsinformation vom 15.04.2024 waren sich viele Teilnehmer einig darüber, dass dieses Gutachten keine Hilfestellung für die zu treffende Entscheidung war.

Zweites Gutachten gefordert

Auf Anregung des Ratsvorsitzenden hat die Verwaltung sodann ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Fragen der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen einer Entscheidung beleuchtet werden sollten.

Über das Ergebnis dieses Gutachten hat die Kämmerin den Rat mit Schreiben vom 04.09.2024 informiert und mitgeteilt, dass es „keine Veränderungen identifiziert“ hat, 

„die dazu beitragen könnten, durch eine Ausübung des Sonderkündigungsrechtes Risiken zu vermeiden oder höhere Chancen zu ermöglichen“.

In schlichtem Deutsch heißt dies:
Durch eine Rekommunalisierung werden Risiken nicht vermieden und Chancen nicht verbesssert.

Hoher Mitteleinsatz erforderlich

In diesem Kontext weist die Kämmerin dann darauf hin, dass die auf die im Rahmen der Energiewende erforderlichen hohen Investitionen für viele Energieversorger und ihre Gesellschafter eine starke finanzielle Belastung darstellen könnten. 

Dies ist dem Rat bekannt. Fachleute haben hier für den Raum Celle Investitionen in Höhe von über 200 Mio. Euro (2023) identifiziert. Dies wird nicht aus Eigenkapital geschehen können, sondern durch Fremdfinanzierungen oder Gesellschafterdarlehen erfolgen müssen.

Insoweit gibt das Gutachten den Fingerzeig, dass eine Veräußerung des Aktienvermögens der Stadt oder der Stadtwerke Celle zur Finanzierung der Investitionen herangezogen werden könnte. 

Dabei wird aber nicht darauf hingewiesen, 
dass eine Veräußerung des Aktienvermögens für die Stadt und für die SWC zwangsläufig zu erheblichen Dividendenverlusten führen würde, die zu einer Verschlechterung der Einnahmesituation der Stadt, aber auch der SWC führen würde!

Wir alle wissen aber, dass das den SWC zugeordnete Aktienkapital ihre wesentliche Finanzierungsquelle ist und dass die daraus gezahlten Dividenden für sie eine ebenso unverzichtbare wie dauerhafte Finanzierungsquelle ist.

Hoher Investitionsbedarf in der Stadt

Hierauf ist insbesondere hinzuweisen, weil der städtische Haushalt nach über 15 Jahren der Haushaltskonsolidierung endlich wieder in einem Zustand ist, der Investitionen in die Zukunft unserer Stadt ermöglicht.

Aber gerade in dieser Situation wirken jetzt die Folgen der Pandemie, der Inflation, des Krieges gegen die Ukraine, der Bevölkerungsentwicklung, der Personalkostensteigerungen und globaler Krisen.

Gerade in einer so angespannten wirtschaftlichen Lage bleibt es Aufgabe der Verantwortlichen, die Zukunft der Stadt durch Investitionen in die städtische Hardware zu sichern. Würden wir dieser Aufgabe nicht gerecht werden, würden Straßen, Brücken, Schulen, Verwaltungsgebäude, Parkeinrichtungen und Infrastruktur verkommen. 

Über 15 Jahre Haushaltskonsolidierung haben eben ihre Spuren hinterlassen. Der Investitionsbedarf unserer Stadt ist sehr groß, ihre Einnahmesituation wird nicht nur durch das Ergebnis des Zensus schlechter. Die Entwicklung auf Kreisebene lässt erwarten, dass die Kreisumlage absehbar erhöht wird.

Hoch und Tiefbau erfordern viel Geld

Ihnen allen liegt eine „Grunderneuerungsliste_2011“ für Straßen vor, in der 75 Maßnahmen mit einer Wertstellung enthalten sind, die heute deutlich über 100 Mio. Euro liegen dürfte. Allein für den Wilhelm-Heinichen-Ring sieht der Investitionsplan 2024 über 26 Mio. Euro vor.

Dem Rat liegt auch eine „Realistische Erneuerungsliste für die nächsten 10 Jahre“ (2020?) vor, in der 15 Maßnahmen im Straßenbau genannt werden mit einem Wert 23 Mio. Euro (Stand 2020). Auch die in dieser Liste genannten Zahlen dürften heute Makulatur sein und deutlich höher liegen.

Wenn ich mich richtig erinnere, hatte Stadtbaurat Kinder für den Bereich Hochbau eine erhebliche Summe angegeben, die ich hier heute nicht wiederholen kann. Aber es war eine sehr hohe Summe, die den Investitionsbedarf deutlich gemacht hat. 

Klar ist aber, dass wir die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft haben und die entstehenden Investitionskosten allein von der Stadt getragen werden müssen.

Stadthaushalt sichern

Ich führe dies hier an, weil die Verantwortlichen der Stadt Celle verpflichtet sind, sich über die in der Zukunft liegende Leistungsfähigkeit der kommunalen Finanzen Gedanken zu machen und Risiken zu identifizieren, um sie in die künftige Finanzplanung aufzunehmen. Deswegen warnen wir davor, dass eine denkbare Inanspruchnahme der Stadt Celle zugunsten der SWC schwerwiegende Folgen für städtische Investitionen haben könnte!

Die Diskussion um eine Rekommunalisierung der Netze wird aus unserer Sicht nicht aus der Gesamtschau des städtischen Haushaltes und dessen weiterer Entwicklung geführt, sondern wird wesentlich auf den Gesichtspunkt reduziert, die Netze wieder der Stadtwerke Celle GmbH zuzuordnen. Sie „heim in die Stadt“ zu holen. 

Dies ist eine Betrachtungsweise, die wir nicht akzeptieren können. Wir versuchen, die Gesamtsituation der Stadt zu betrachten und Risiken zu identifizieren. 

Unsere Schlussfolgerung ist,

  • dass wir für die Stadt Celle Finanzierungsrisiken sehen, die wir vermeiden müssen,
  • dass die Stadt Celle möglichst aus eigener Kraft in ihre Infrastruktur investieren können muss,
  • dass wir für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit der CUN keine sachlichen Gründe sehen,
  • dass die Bundesnetzagentur die SVO/CUN als einen der besten Versorger einstuft und wir sicher sein können, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.

Entscheidung ist nur ein Zwischenschritt

Die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes führt nicht zu der von einigen angestrebten Rekommunalisierung! Die Folge wird eine Ausschreibung der Netze sein. Welcher Bieter am Ende den Zuschlag erhält, das steht in den Sternen.

Sollten dies dann die Stadtwerke Celle sein, dann könnte es eine juristische Auseinandersetzung ersten Ranges mit der Begründung geben, dass der Prozess der Kündigung nur deswegen in Gang gesetzt worden ist, um die Netze den Stadtwerken Celle zuordnen zu können. 

Das wäre dann aber wirklich fatal und die sich daraus ergebenden Verzögerungen bei den notwendigen Investitionen würden sich für unserer Stadt negativ auswirken.

Di FDP-Fraktion wird den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen und sich damit die Kündigung des Vertragsverhältnisses ablehnen.

Startchancenprogramm in Celle

Mit dem Startchancen-Programm stellen Bund und Länder 20 Milliarden Euro in zehn Jahren für mehr Chancengerechtigkeit bereit. Das ist der Einstieg in die bildungspolitische Trendwende, die wir dringend brauchen.
Zum 1. August 2024 hat die Umsetzung des Programms an zunächst 2.125 Startchancen-Schulen begonnen. Davon sind 1.389 Grundschulen. Mit der zusätzlichen, bedarfsgerechten Unterstützung aus dem Programm können die Schulen sowohl Investitionen in eine lernförderliche Lernumgebung tätigen, als auch die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Stärkung multiprofessioneller Teams vorantreiben.

Eine Information über dieses Programm und die Wirkungen auf die Schullandschaft der Stadt Celle liegt im elementaren Interesse des Ausschusses für Schule, Kinder und Jugend. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Freien Demokraten die Verwaltung gebeten, dem Fachausschuss umfassend über dieses wichtige Thema zu berichten.


Ergebnis des Antrages:
liegt noch nicht vor

Gr. Hehlen: Licht bringt Sicherheit für Schulweg

Die Radwegverbindung zwischen Gr. Hehlen und dem Hehlentor führt in den Abendstunden, insbesondere im Winterhalbjahr, entlang der B 3 etwa zwei Kilometer durch die Dunkelheit.
Hier haben insbesondere junge Frauen Sicherheitsprobleme, die durch eine angemessene Beleuchtung beseitigt werden sollten.
Die Freien Demokraten haben jetzt auf Anregung der Jungen Liberalen die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sodaß eine Umsetzung des Antrages erfolgen kann. Den Antrag können Sie hier einsehen.


Ergebnis des Antrages:
Mit der hier beigefügten Antwort vom 22.11.2024 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass der Streckenabschnitt der B 3 nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Celle liegt. Die Anfrage ist an die Straßenbauverwaltung des Landes weitergeleitet worden.

Die Cellesche-Zeitung berichtete am 12.10.2024 wie folgt:

FDP: „Bei der Digitalisierung Spitze werden“

Die Digitalisierung der Verwaltung und die Nutzung digitaler Behördengänge ist auch in Celle immer noch nicht ausreichend umgesetzt. Jetzt drücken die Freien Demokraten im Rat erneut „aufs Tempo“, wie der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen mitteilt. 

„Wir wollen, nein, wir müssen deutlich besser werden, um endlich einen großen Schritt voranzukommen. Unser Ziel sind die schnellsten Prozesse und Genehmigungsverfahren, bei gleichzeitiger Entlastung der Bürger und der Verwaltungsmitarbeiter“.   

„Allerdings ist mit einer digitalen Antragstellung durch Bürger und Wirtschaftsbetriebe nur ein Bruchteil dessen erreicht, was wir erreichen wollen. Unser Ziel ist, dass Antragsteller auch digitale Antworten erhalten. Dies setzt die Einführung vollständig digitaler medienbruchfreier Prozessketten und eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung voraus“, führt Falkenhagen aus. 

„Damit wollen wir eine durchgehend digitalisierte Verwaltung einführen. In einer immer komplizierter werdenden Welt sind unsere Verwaltungen oft von gestern. Das merken die Verwaltungsmitarbeiter selbst bei ihrer täglichen Arbeit, bei der wir sie mit der Digitalisierung unterstützen wollen“, sagt dazu Björn Espe, der Mitglied im zuständigen Ausschuss für Digitalisierung ist.

„In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist die Digitalisierung eine Möglichkeit, fehlende Arbeitskräfte zu ersetzen bzw. Aufgaben schneller zu erledigen“, meint Falkenhagen. Er weist selbstkritisch darauf hin, dass auch die Stadt Celle von diesem Ziel noch zu weit entfernt ist, „aber wir kommen nicht darum herum, leistungsfähige digitale Ämter zu schaffen. Die nächste Generation technischer Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz klopft bereits laut an die Türen. Auch sie wird unsere Verwaltungen beeinflussen“.

Deswegen will die FDP-Fraktion jetzt einen Projekt-Plan zur Umsetzung aller zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen. Damit soll sichergestellt werden, dass Bürger und Unternehmen alle Verwaltungsleistungen spätestens ab dem Jahr 2028 digital beantragen können und ein nennenswerter Einstieg in digitale Prozessketten gefunden wird.

In der jetzt im Bundesrat beschlossenen Version des OZGÄndG* hat diese Forderung der Zivilgesellschaft Eingang gefunden. Vom Jahr 2028 an sollen Bürger und Unternehmen bei den Verwaltungsgerichten ihr Recht auf digitale Verwaltungsleistungen einklagen können. Damit setzt das Gesetz Enddatum für die komplette Digitalisierung von Verwaltungsleistungen des Bundes.

„Gute schulische Bildung, ausreichend Plätze in den Kindertagestätten und gute kulturelle Angebote machen die Anziehungskraft unserer Stadt aus. Jetzt müssen wir auch bei der Digitalisierung spitze werden. Das alles macht unser Celle interessant und anziehend“, sind die Freien Demokraten überzeugt.

* OnlineZugangsÄnderungsGesetz


Die Cellesche-Zeitung berichtete am 04.09.2024 wie folgt:

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UPDATE:

Eine Sondersitzung des Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung wird sich am 29. Januar 2025 mit dem Antrag der Freien Demokraten und den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen beschäftigen.

Kulturförderabgabe endgültig abgelehnt

Die Grünen im Celler Stadtrat hatten die nicht neue Idee, von privaten Übernachtungsgästen einen Zusatzbeitrag als “Kulturförderabgabe” von etwa 2 Euro zu erheben. Jetzt hat die Celler Wählergemeinschaft diesen Antrag erneut in den Rat eingebracht, obwohl die WG in ihrem Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2016 versprochen hatte, die Bürger zu entlasten.

Hiergegen haben die Freien Demokraten heftig gestritten, weil sie darin ein “Sonderopfer” der Bürgerinnen und Bürger und der Hoteliers gesehen haben. Zudem halten sie den mit der Sonderabgabe verbundenen und von den Unternehmen zu erbringenden erheblichen Verwaltungsaufwand für überflüssig.

Björn Espe (Wirtschaftsförderungsausschuss) und Joachim Falkenhagen (Finanzausschuss) haben überzeugende Arbeit geleistet und gegen die Einführung argumentiert. Nach ihrer Überzeugung sollte auch in der Kommune nicht immer nach einer weiteren Belastung der Bürger gerufen werden.

“Da mögen 2 Euro pro Übernachtung nicht viel Geld sein. In der Summe aller Belastungen muss aber gerade in einer Zeit, in der Bürger höhere Lebenshaltungskosten haben und deutlich mehr Geld für Energie ausgeben müssen, jede weitere Belastung vermieden werden. Das ist auch eine Frage des politischen Charakters!” so Falkenhagen und Espe.

Damit waren sie erfolgreich und haben in der Sitzung des Rates vom 13. Juni 2024 zusammen mit Abgeordneten der CDU gegen die Einführung dieser Sondersteuer gestimmt und deren Einführung abgelehnt während SPD, GRÜNE und Wählergemeinschaft “lustvoll für deren Einführung eingetreten sind”, wie der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen anmerkte.

Verzögerungen beim Schulbau müssen vermieden werden

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kinder und Jugend vom 16.05.2024 ist  mitgeteilt worden, dass der Bezug der neuen Grundschule Bruchhagen nicht pünktlich zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 stattfinden kann, weil der Stand der Bauarbeiten dies nicht zulässt.

Der Umzug der Schule Nadelberg in die Schule Bruchhagen müsse aber gleichwohl stattfinden, weil der Landkreis als Käufer des Schulgebäudes Nadelberg das Gebäude für die von ihm vorgesehene Nutzung benötigt.

Jetzt ist es erforderlich, die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Nadelberg ab Schuljahresbeginn behelfsmässig am neuen Standort u.a. auch in Schulcontainern zu unterrichten.

Diese Entwicklung empfinden wir angesichts der langen Planungs- und Realisierungszeit als ausgesprochen bedauerlich, zumal auch der Beginn des Schuljahres 2024/2025 für jedermann  bekannt gewesen ist.

Mit Anfrage vom 5. Juni 2024 bitten darum, dass dem Rat die Gründe der Verzögerung im Detail mitgeteilt und. Lehren gezogen werden, damit die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer bei den Neubauten der Grundschulen Garßen und Waldweg sowie den Sanierungsmaßnahmen der Schulen Neustadt, Gr. Hehlen und Klein Hehlen nicht ebenfalls mit Nutzungsverzögerungen zurecht kommen müssen und Kosten für vorübergehende Nutzungen künftig nicht entstehen.


Ergebnis der Anfrage:

Die Verwaltung hat die Anfrage in der Sitzung des Schulausschusses vom 25.10.2024 umfangreich beantwortet. Als Konsequenz aus den Verzögerungen sollen weitere Schulneubauten einheitlich von einem Generalunternehmer durchgeführt werden. Der Bezug der neuen Räume der Grundschule Bruchhagen soll jetzt durchgeführt werden. Die Antwort der Verwaltung kann hier eingesehen werden.

Hier kann der Bericht der Celleschen-Zeitung gelesen werden.

Hier ein weiterer Bericht über die Sitzung des Schulausschusses der Stadt Celle:

Schulschwänzen bekämpfen – Entwicklungen aufspüren

Anfang März 2024 hat der NDR gemeldet, dass im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 5.859 junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sei dies eine Steigerung um 800 junge Menschen, oder um 15,8 Prozent.

Das bezeichnete Phänomen tritt wesentlich an den weiterführenden Schulen auf. Gleichwohl können Wurzeln für “das Schwänzen” des Unterrichts bereits in der Grundschulzeit gelegt werden.

Mit diesem Antrag haben wir die Stadt Celle als Träger der Grundschulen gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Fachausschusses über die Frage zu berichten, ob diese verklärend auch als “Schulabstinenz” bezeichneten Verhaltensweisen oder Entwicklungen in diese Richtung, in den Städtischen Grundschulen festgestellt werden können.


Ergebnis des Antrages:
Die Verwaltung sieht keine Zuständigkeit der Stadt Celle für das bezeichnete Problem und hat die Anfrage in der Sitzung des Schulausschusses vom 20.08.2024 mit dieser Vorlage beantwortet.

In der Ausgabe der CZ vom 22. September 2024 berichtete die CZ über die Sitzung des städtischen Fachausschusses:

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In der Ausgabe der CZ vom 3. September 2024 nahm ein Facharzt für Kinder und Jugendpsychiatrie Stellung zu dem Thema “Schulschwänzen”.

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Unsere Kastanienallee: geliebt! gefährlich?

Die Kastanienallee auf dem Allerdeich verbindet Celler Ortsteile mit seiner Allee von Kastanienbäumen. Sie haben schon so manche Jahre hinter sich gebracht und so manche Gefährdung überstanden. Für die Menschen in unserer Stadt ist der Allerdeich mit seinen Kastanien ein hochgeschätzter Verbindungsweg.

Im Zuge des Hochwasserereignisses 2023/2024 stand erneut die Frage des Überlebens auf der Tagesordnung, weil die Gefahr bestand, dass der aufgeweichte Deich ihnen keinen festen Halt mehr bot. Ein Umstürzen der Bäume hätte aber zugleich Deichbruch bedeutet und viele Menschen in der Stadt in Gefahr gebracht.

Hierzu der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen: “Diese Gefahr verpflichtet uns, die Standfestigkeit der Bäume auch für die Zukunft sicherzustellen. Nur ihre Standfestigkeit kann bei einem erneuten Hochwasser Deichbrüche ausschließen!”

Mit diesem Antrag bitten die Freien Demokraten um Stellungnahme der Verwaltung, die im Zusammenhang mit dem hier beantragten Bericht der Verwaltung abgegeben werden sollte.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Fachausschusses für Umwelt, Klima und Verkehr vom 21.11.2024 hat die Verwaltung einen umfangreichen Bericht abgegeben.

Zu der Standfestigkeit der Kastanien auf dem “Allerdeich” wurde zunächst darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen “Deich”, sondern um eine Aufwallung handelt, die nicht den Regelungen nach “Deichrecht” unterliegt. Es seien während des Hochwassers einige Kastanien entnommen worden, der erhaltene Rest sei standfest und wird durch Aufsichtspersonal regelmässig überprüft.

Weitere Informationen zu dem Thema “Hochwasserschutz” finden Sie hier.

Start Ups attraktiv machen

Am 12. Juni 2023 ist die “Roß’sche Villa” in der Magnusstraße offiziell für junge Unternehmen als “Garage” eröffnet worden. Hier sollen sie die Möglichkeit haben, in einem geschützten Raum erste Schritte in eine grossartige Zukunft zu gehen.

Nach Ablauf eines Jahres möchten wir jetzt wissen, ob diese kommunale Unterstützung hilfreich ist und ob das Angebot noch verbessert werden kann. Lesen Sie hier unseren Antrag.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Fachausschusses am 4. September 2024 gab die Verwaltung einen durchweg positiven Statusbericht über das “Fachwerk” ab. Sie erwartet einen Förderbescheid des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Die Celler-Presse berichtete am 6. September wie folgt:

Projektplan für Digitalisierung der Verwaltung

In der Vorlage der Verwaltung 0393/23-001 wurde dem Rat von der Verwaltung erklärt, dass “Das OZG [OnlineZugangsGesetz] keinen festen Umsetzungstermin für die Digitalisierung. der Verwaltungsleistungen” enthält.

In der in diesem Frühjahr dem Bundesrat vorgelegten Version des OZGÄndG ist dieses Ziel allerdings aufgenommen worden. Vom Jahr 2028 an sollen Bürger und Unternehmen bei den Verwaltungsgerichten ihr Recht auf digitale Verwaltungsleistungen einklagen können. Damit setzt die Bundesregierung tatsächlich ein Enddatum für die komplette Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.

Wir haben den politischen Willen, der Stadtverwaltung ein vergleichbares Ziel aufzugeben, damit unsere Bürger ihre Angelegenheiten digital organisieren können und es der Verwaltung ermöglichen, ihre Aufgaben trotz Arbeitskräftemangel optimal zu Gunsten von Stadt und Bürgern wahrnehmen zu können.

Wir sind der Überzeugung, dass kein Weg an meiner Digitalisierung der Verwaltung vorbei führt. Andere Länder sind da schon beträchtlich schneller gewesen.


Für den 29.01.2025 ist eine Sondersitzung des zuständigen Fachausschusses zu diesem Thema vorgesehen.

Ergebnis des Antrages: liegt noch nicht vor

Zum Jahresabschluss 2023

In den Haushaltsberatungen 2024 trug Ralf Blidon für die FDP-Fraktion zum Haushalt u.a. vor:

Unsere Fraktion blickt auf ein Jahr in guter Zusammenarbeit zurück. Wir waren durchaus sehr erfolgreich mit einigen der von uns gesetzten Themen. Hierauf muss hingewiesen werden, weil schlechte Nachrichten über politische Fraktionen für Medien interessanter zu sein scheinen, als positive Meldungen.

Zu den Anträgen mit hervorragenden Folgewirkungen gehört unser Eintreten für einen Schulentwicklungsplan in unserer Stadt. Als wir im November 2018 den Antrag stellten, erschien uns das angesichts der damaligen Haushaltssituation sehr mutig. Aber der jetzt gerade verabschiedete Haushalt 2024 weist neben der Grundschule Bruchhagen und der Blumläger Schule weitere Schulen aus, die grundsaniert oder erneuert werden. So werden die Schulen Garßen und Waldweg neu gebaut, die über 100 Jahre alte Neustädter Schule wird grundsaniert, die Schulen im Hehlentor und in Kl. Hehlen erhalten aktuelle Mensen. Insgesamt weist die Finanzplanung bis 2027 fast 67 Mio. Euro für Schulbauten aus. Dass dies jetzt möglich ist, ist das Ergebnis von 19 Jahren Haushaltskonsolidierung, die wir stets nicht nur getragen, sondern auch gefordert haben.

Ein weiteres Engagement der Fraktion bezieht sich auf die Einführung der Digitalisierung der Stadtverwaltung. Dieses Ziel sollte bereits für alle Gemeinden Niedersachsen bis Ende 2022 erreicht worden sein, ist es aber nicht. 
Deswegen bohren und argumentieren wir hier verstärkt und stellen Anträge, die der Verwaltung mehr Mittel für die Realisierung geben, ihr aber auch Druck machen sollen, weil wir hier ungeduldig Fortschritte erwarten. 
Die Stadt benötigt konsequent Digitalisierungen, weil uns künftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlen werden, die bisher die Aufgaben übernommen haben. Diese Entwicklung ist bereits jetzt bemerkbar.

FDP will Klarheit im Digitalisierungsprozess

Digitalisierung der Verwaltung – FDP ist ungeduldig

Bis Ende 2022 sollte die öffentliche Verwaltung in Niedersachsen digitalisiert sein. Das Bild der öffentlichen Verwaltung in Sachen Digitalisierung ist stark verbesserungswürdig, der Handlungsbedarf gewaltig.
Der demographische Wandel führt zu immer mehr älteren Kollegen und Mitarbeitern, die aus dem Verwaltungsdienst ausscheiden. Die Arbeistlast der verbleibenden Mitarbeiter wächst, da Stellen nur unzureichend nachbesetzt werden. Um die Arbeitslast in Zukunft zu reduzieren, müssen bürokratische Prozesse durch DIGITALISIERUNG vereinfacht werden. Es ist also 5 vor 12. Deshalb hinterfragen die Freien Demokraten jetzt den Stand der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung der Stadt Celle mit einem weiteren Antrag.


Ergebnis des Antrages:
In der Ratssitzung vom 14.12.2023 ist auf Antrag der Freien Demokraten beschlossen worden, für den Digitalisierungsprozess in der Stadtverwaltung künftig deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.
Damit ist allerdings dem in dem oben genannten Antrag formulierten Ziel noch nicht entsprochen worden.

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung vom 08.02.2024 hat die Verwaltung eine umfangreiche Vorlage sowohl den aktuellen Sachstand dargestellt und auch die Perspektiven der Digitalisierung dargestellt.

UPDATE:

In dieser Vorlage der Fachverwaltung wird der Sachverhalt beschrieben, hier finden Sie die Überprüfung der “Reifegrade” aller zu digitalisierender Aufgaben der Stadt.

Wir haben in der Sitzung des Fachausschusses deutlich gemacht, dass wir die Digitalisierung der Aufgaben der Stadt Celle für eine ausgesprochen wichtige Aufgabe halten und unser Augenmerk ebenso kritisch wie ungeduldig begleiten werden.

Die Cellesche-Zeitung berichtete am 10.02.2024 wie folgt:

Verkehr digital entspannen

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Smarter Verkehr auch in Celle.

Zwar wird sich der Verkehr in der Stadt Celle nach der Fertigstellung der Ostumgehung etwas reduzieren. Aber im Kern werden sich viele Kraftfahrzeuge weiterhin ihren Weg durch die Stadt suchen – oder auch stauen.
Um hier eine zeitgemäße Lösung zu finden und den Verkehr flüssiger zu gestalten, empfehlen die Freien Demokraten der Stadt eine Nutzung des Systems “Green Light” im Zusammenwirken mit künstlicher Intelligenz (KI).
Google will damit in Hamburg die Anzahl der Haltevorgänge um bis zu 30 % reduziert und die Emissionen in Kreuzungsbereichen um bis zu 10 % reduziert haben. Ein Ergebnis, das auch in unserer Stadt wünschenswert wäre.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Fachausschusses der Stadt Celle vom 10.04.2024 wurde dem Rat diese Vorlage zur Verfügung gestellt. In ihr wird behauptet, die Stadt hätte bereits eine “smarte” Ampelschaltung.

Aus Sicht der Freien Demokraten hat die Fachverwaltung nicht begriffen, was “smarte” Verkehrslenkung ausmacht. Wir werden auf das Thema zurückkommen.

Die Cellesche-Zeitung berichtete am 19.04.2024 wie folgt:

Am 19.04.2024 berichtete die Cellesche-Zeitung über die Beratungen im Fachausschuss:

Photovoltaik ermöglichen, nicht erschweren.

Unsere Position zu Photovoltaikkraftwerken:

Angesichts der Bedeutung von Photovoltaikanlagen für die künftige Energieversorgung haben wir zu den vorgesehenen Entwürfen unsere Position beschrieben. Unsere Fraktion möchte mit der Stellungnahme dazu beitragen, dass die Anlage großflächiger Photovoltaikanlagen ermöglicht, nicht verhindert oder erschwert werden. Bitte lesen Sie hier unsere Stellungnahme.


Ergebnis der Stellungnahme:

Für die Ortsteile Wietzenbruch und Bostel sind jeweils Änderungen im Flächennutzungsplan beschlossen worden, um die Realisierung der Vorhaben rechtlich zu ermöglichen.

Verkehrsentwicklung in Altenhagen belastet Anwohner

15.06.2023 – Verkehrsentwicklung belastet Bürger. Der Standort und die Aufgaben des Schulzentrums in Altenhagen hat im Laufe der Jahre viele Veränderungen erfahren. Von der Mittelschule (Realschule), der Höheren Handelsschule zur BBS I und der Albrecht-Thaer-Schule/BBS III haben sich sowohl die Unterrichtsinhalte als auch Anzahl und die Einzugsbereiche der Schulen deutlich verändert.

Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste wurde der Antrag mit nachfolgender Begründung abgelehnt:

“Die geschilderten Maßnahmen des Landkreises sind als Bauvoranfrage bei der Stadt Celle bereits bekannt. Ebenso sind die Belastungen der Anwohner, durch die KFZ bei der Stadt bekannt. 

Im August 2023 wurde die Verkehrssituation durch Beschilderung neu geregelt. Wie auf dem Foto aus der Straße „Am Reiherpfahl / Am Feuerwehrhaus“ zu erkennen, ist nur noch der Anliegerverkehr in dem Bereich frei gegeben.

Eine gesetzliche Definition zum Begriff „Anlieger“ existiert nicht, jedoch ist dieser Begriff und die entsprechende Bedeutung gerichtlich festgelegt. 

Anlieger sind Personen,

– Die ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnen,

– Die die Straße zu einer Erledigung aufsuchen müssen,

– Oder eine anderweitige Beziehung zum Anliegergrundstück nachweisen kann.

Wer eine Anliegerstraße jedoch als Abkürzung, oder „Schleichweg“ benutzt, handelt nicht regelkonform und es kann eine Strafe verhängt werden. 

Die Beschilderung sorgt schon jetzt ordnungsrechtlich dafür, dass die Zufahrt zum Parkplatz der Schule nur über die B191 rechtlich möglich ist.

Die Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit dem Ortsrat und der Polizei. Die Überwachung des fließenden Verkehres kann nur die Polizei übernehmen. Die Verwaltung darf nicht in den fließenden Verkehr eingreifen, um Kontrollen durchzuführen. 

Zu der Situation der Schulerweiterung wird vom Verursacher des evtl. mehraufkommenden Verkehres, im Bauantragsverfahren ein Verkehrskonzept gefordert. Dieses wird die Problematik der An- und Abreise der zusätzlichen Schüler betrachten. In dem Verkehrskonzept sind Maßnahmen zu darzustellen, die zu einer geregelten Verkehrsführung in dem Bereich um die Schule beitragen.”

Wann werden Anwohner und Rat endlich informiert!

15.05.2023 – „Hochwasserschutz IV. Bauabschnitt – zwischen Allerwehr und Pfennigbrücke”

Mit unseren Anträgen 352/18, 201/20 und 45/22 hat unsere Fraktion deutlich gemacht, dass sie den Hochwasserschutz im IV. Bauabschnitt zwischen Allerwehr und Pfennigbrücke begrüßt, dass sie aber eine Einbindung der betroffenen Grundeigentümer und eine Berücksichtigung ihrer Interessen für wichtig hält. Das ist bisher nicht geschehen. Und der Rat ist bis heute nicht informiert worden!


Ergebnis des Antrages:
Bis heute hat es keine öffentliche Behandlung der Hochwasserschutzmaßnahmen gegeben. Am 2.11.2023 wurde der Rat und wurden die betreffenden Ortsräte mit einer nichtöffentlichen Informationsveranstaltung von den Planungen in Kenntnis gesetzt.
Die betroffenen Grundeigentümer sind in Einzelgesprächen über die ihr Grundstück betreffenden Maßnahmen in Kenntnis gesetzt worden.

37 Euro für einen Personalausweis?

17.05.2023 – “Mancher kann sich das nicht leisten

Für Wohnungs- und Obdachlos kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie ausreichend Mittel zur Verfügung haben um die Gebühren für einen Personalausweis aufzubringen. Aber um in der Gesellschaft bestehen zu können, benötigen sie ein gültiges Ausweisdokument. Jetzt wollen die Freien Demokraten sie von den Gebühren freistellen und haben auch noch eine überraschende Begründung dafür.


Ergebnis des Antrages:

Der Ausschuss für Soziales und Integration hat den Antrag in seiner Sitzung vom 29.08.2023 behandelt. Die Verwaltung hatte dazu eine ablehnende Stellungnahme vorgelegt. Die FDP-Fraktion hatte dann beantragt zu prüfen, ob die beantragte Maßnahme rechtlich zulässig ist. Der Antragt ist vertagt worden.

Die Cellesche-Zeitung berichtete über die Sitzung.

Naturschutz wird zum Problem

Sondersitzung des Rates?

Das ist unser aller Fluss!

18.05.2023 – Seit der Sitzung des Stadtrates vom 17. Mai ist allen Ratsmitgliedern klar, dass die Landesregierung offenbar kein Interesse an der zentralen Bedeutung der Aller für die Celler Stadtgesellschaft hat. Oberbürgermeister Dr. Nigge hatte den Rat darüber informiert, dass wegen des immer stärker werdenden Krautbewuchses in der Aller die Veranstaltung „Rudern gegen Krebs“ eine vom Land zu erteilende Genehmigung bisher nicht erteilt worden und damit gefährdet ist.

Hierzu erklären die Fraktionsmitglieder Falkenhagen, Espe und Blidon:

„Seit Jahren haben wir auf das Problem hingewiesen. Bis heute ist die Anfrage des Oberbürgermeisters an die Landesregierung weder beantwortet noch die erforderliche Genehmigung erteilt worden. 

Dabei sollte schnellstens Klarheit geschaffen werden. Die Veranstaltung soll am 16.09. stattfinden. Bis dahin ist nicht mehr viel Luft, um zu organisieren. 

Wir sind bereit, wegen dieses für die Stadtgesellschaft zentralen Themas auch eine Sondersitzung des Rates durchzuführen mit dem Ziel, die Landesregierung mit einer Resolution auf die Problematik und die Bedeutung dieses Themas für die Stadt Celle hinzuweisen. 

Schließlich ist die Aller und deren Befahrbarkeit ein Highlite für Touristen, für Sporttreibende und nicht zuletzt auch für die Bildung unserer Jugend. So haben das Gymnasium Ernestinum, das Hermann-Billung-Gymnasium und das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium eigene Rudervereine, Projektkurse „Rudern“ werden sogar an Grundschulen angeboten. Dies ist für Entwicklung, Bildung und Gesundheit unserer Jugend von großer Bedeutung.

Rudern ist traditionell ein zentraler Bestandteil des Lebens in Celle. Wenn Naturschutz Rudern unmöglich macht, dann wird die Gesellschaft dafür kein Verständnis haben. Wir brauchen aber die Menschen, um beim Natur- und Klimaschutz voranzukommen.“

UPDATE I vom 30.06.2023:

Bis zum heutigen Tage hat die Landesregierung nicht auf den schriftlichen Hilferuf der Stadtverwaltung reagiert. Auch ein entsprechendes Schreiben des Ökologischen Forums ist bis heute nicht beantwortet worden.
Stattdessen hat ein Pressesprecher des Nds. Umweltministeriums die launige Nachricht verbreitet, dass die Stadt Celle als untere Umweltbehörde eine eigene Zuständigkeit hat, wohl wissend, dass einer solchen Maßnahme landesrechtliche Regelungen entgegen stehen.

UPDATE II

Inzwischen ist klar, dass ein Mähen der Wasserpflanzen nicht erfolgen wird. Damit verbunden ist die Aufgabe der Veranstaltung “Rudern gegen Krebs” und ein immer schwerer werdendes Training der Ruderer und Kanuten.

Eine schriftliche Antwort hat die Stadt Celle von der Landesregierung übrigens bis Heute nicht erhalten.

Verbot von Gas- und Ölheizungen

15.05.2023 – Verbot von Öl- und Gasheizungen – Kosten.

Die bisherigen Pläne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Heizungstausch werden für Bürgerinnen und Bürger und auch für die Stadt Celle erhebliche finanzielle Mittel erfordern, um die Heizanlagen der städtischen Gebäude bis 2045 mit neuer klimafreundlicher und zukunftsfähiger Technik auszustatten.

Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste vom 30.11.2023 hat die Verwaltung eine Ablehnung des Antrages mit folgenden Worten vorgeschlagen:

“Sämtliche kommende investive Haushaltsansätze auseinanderzudividieren, um die Kosten für die Umstellung zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der EU, wie von der FDP beantragt, zu erfassen bzw. gesondert auszuweisen, ist technisch schlichtweg nicht möglich. Die Kosten sind etlichen Gewerken und darin in einzelnen Positionen aufgeteilt, zusätzlich befinden sich in den Planer- und Fachplanerleistungen ebenfalls Kostenanteile, die den vorbenannten Kosten zuzuordnen sind.”

Der Ausschuss ist diesem Beschlussvorschlag gefolgt.

Anmerkung: Siehe diesen Folgeantrag

Längere Öffnungszeiten beim Weihnachtsmarkt

Auf Anregung der Freien Demokraten wird der Weihnachtsmarkt der Stadt künftig längere Öffnungszeiten haben.

“Damit haben wir den Wünschen vieler Celler Bürger entsprochen und dafür gesorgt, dass attraktive Stände für den Celler Weihnachtsmarkt erhalten bleiben, weil längere Öffnungszeiten für die Anbieter auch einen höheren Umsatz bedeuten”, meint Björn Espe, Mitglied im Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Celle.
Espe weist darauf hin, dass auch die gastronomischen Betriebe des Weihnachtsmarktes am Wochenende bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen. Damit sind sie endlich dem stationären gastronomischen Angebot gleichgestellt, erläutert Espe.

Damit wird die Anregung der FDP-Fraktion vom 14.02.2023 umgesetzt.

Die Weihnachtsmarktsatzung lesen Sie hier.

Aussengastronomie: Sondernutzungsgebühren “gleitend” wieder einführen

20. März 2023 – Antrag “Sondernutzungsgebühren gleitend wieder einführen

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 10.02.2022 auf Antrag der FDP-Fraktion die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Gastronomie bis zum 31.12.2023 beschlossen. Mit Ablauf dieses
Datums wären diese Gebühren wieder voll zu erheben. Um diesen Übergang „gleitend” zu gestalten, haben die Freien Demokraten diesen Antrag gestellt.


Ergebnis des Antrages:

Der Rat der Stadt Celle hat am 29.06.2023 auf Antrag der FDP-Fraktion eine zweistufige Wiedereinführung der Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie beschlossen: 50% in 2024 und ab dem 01.01.2025 weitere 50%, sodass die vollen Gebühren erst wieder im Jahr 2025 fällig werden.

Seit dem zweiten Quartal 2020 wurden in Folge der Corona Pandemie die Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie auf Beschluss des Rates der Stadt Celle ausgesetzt. Dieser Beschluss wurde wiederholt bis zum 31.12.2023 gefasst.

In 2023 sind die pandemiebedingten Folgen auslaufend, neue Herausforderung, wie hohe Energiekosten und Rezession, nehmen allerdings einen hohen Stellenwert ein und belasten Händler und Gastronomen.

Zur Unterstützung von Handel und Gastronomie freuen wir uns über diesen Erfolg unserer Arbeit.

Digitalisierung: Onlinezugangsgesetz umsetzen

20. März 2023 – Antrag Onlinezugangsgesetz in Celle umsetzen

Oberbürgermeister Dr. Nigge hat in der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.02.2023 mitgeteilt, dass für Einwohner der Stadt bereits 100 Verwaltungsvorgänge digital aufrufbar sind. Das erleichtert den Einwohnerinnen und Einwohnern den Zugang zum Rathaus und den Mitarbeitern die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, beschränkt sich aber wesentlich auf die Möglichkeit, diese Formulare herunterzuladen bzw. sie auszufüllen. Noch gibt es nur wenige Möglichkeiten der digitalen Endbearbeitung.


Ergebnis des Antrages:
Am 26.09.2023 hat die Verwaltung umfangreich Stellung bezogen zu unserer Anfrage. Ihr könnt sie hier lesen.

UPDATE:
am 19.06.2023 hat es in der FDP-Fraktion ein Gespräch mit der 1. Stadträtin Nicole Mrotzek zu diesem Thema gegeben.

Haushaltsberatungen der Landesregierung Niedersachsen 2024:
Zwölf Millionen Euro will das Land 2024 und 2025 investieren, damit Kommunen von den Lizenzgebühren für neue Online-Verwaltungsangebote entlastet werden. Das sei ein „Angebot an die Kommunen“, sagt Weil und betont, das Land wolle als „Türöffner“ die schleppende Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen. Bisher hätten viele Kommunen wegen der Unsicherheit über Folgekosten mit den Veränderungen gezögert.

Zahnputzecken in Grundschulen

  1. März 2023 – Einrichtung von Zahnputzecken in Grundschulen

Schülerinnen und Schüler halten sich heute deutlich länger in den Schulen auf, als dies bisher der Fall war. Sie werden dabei mit Mahlzeiten und Getränken versorgt. Da erscheint es den Freien Demokraten richtig, bei unseren kleinen Grundschülern an die Zahnpflege zu denken. Frühe Zahnpflege erspart erhebliche Kosten und Zahnprobleme.


Ergebnis des Antrages:
Der Antrag ist durch Entscheidung des Verwaltungsausschusses von 16.05.22023 abgelehnt worden.
Tragende Gründe waren der dafür erforderlich gehaltene Platzbedarf, Personalnöte (Aufsicht), Raumhygiene und Raumbedarf.