Das neue Jahr 2025 bringt für einige Grundeigentümer Überraschungen mit sich. Einige werden sich die Augen reiben, weil sie eine deutlich höhere Grundsteuer zu zahlen haben. Andere freuen sich, weil sie entlastet werden. Dies wird die Folge der ab 2025 wirkenden Grundsteuerreform sein, zu der das Land durch das Bundesverfassungsgericht verpflichtet worden ist.

Es wird mit der Grundsteuerreform keine Belastungsneutralität für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger geben. Die Höhe der Steuer, die individuell gezahlt wird, wird sich in den meisten Fällen verändern. Einige Bürgerinnen und Bürger werden mehr zu zahlen haben und andere weniger als vorher, erklärte Joachim Falkenhagen (FDP), der sich als Vorsitzender des Finanzausschusses der Stadt Celle stets für größtmögliche Transparenz eingesetzt hat. Er legt Wert auf die Feststellung, dass dies die Grundüberzeugung aller Fraktionen im Rat ist.

Er weist auch darauf hin, dass die durch die Grundsteuerreform festgestellten neuen Werte nicht mit den bisherigen Einheitswerten vergleichbar sind, weil die neuen Beträge nach einem wertunabhängigen Verfahren ermittelt wurden und anders als zuvor keinen Verkehrswert oder vergleichbaren Wert darstellen.

Auch die Stadt Celle hat sich dazu verpflichtet, durch die Reform nicht mehr Geld einzunehmen als in den vergangenen Jahren. Sie wird einen aufkommensneutralen Hebesatz ausweisen. Für Celle ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Nur mit ihr hat die Stadt die Möglichkeit, Straßen, Schulen, Feuerwehr, Kindergärten einzurichten und die notwendigen Investitionen aufzubringen, um die Stadt für alle Bewohnerinnen und Bewohner attraktiv zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert