21.09.2020 – Im Vorfeld der Ratsdiskussionen hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen folgende Stellungnahme abgegeben:
Europaweit bedeutsame Gebiete werden über die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union geschützt. Als FFH-Gebiete werden solche Gebiete ausgewiesen, in denen ökologisch bedeutsame Lebensraumtypen (z.B. Auenwälder) sowie Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Die Mitgliedsstaaten der EU sind gehalten, diese Schutzgebiete unter nationales Recht zu stellen. Hierfür sieht das Recht der Bundesrepublik zwei Schutzarten vor, Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete.
Naturschutz quer durch die Stadt
Wenn jetzt beidseitig entlang der Aller und quer durch die Stadt Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen, dann muss man sich die reale Situation genau vor Augen führen. Dieses Gebiet, von Boye bis zum Allerwehr, vorbei an Sportplätzen, Eisenbahnlinien, Brücken für den Eisenbahnverkehr und für vielbefahrene Bundes-, Landes und örtliche Entlastungsstraßen, der Justizvollzugsanstalt, dem Schützenplatz und vielen anderen Einflussfaktoren, ist über Jahrhunderte von Bewohnern unserer Stadt geprägt und zu einer reinen Kulturlandschaft entwickelt worden. Zuletzt sind viele der Flächen mit Baggern zu Hochwasserschutzbereichen ummodelliert worden!
Von Menschen über Jahrhunderte geprägtes Gebiet
Dieses von Menschen über Jahrzehnte und Jahrhunderte beeinflusste Gebiet jetzt in ein Naturschutzgebiet umzuwandeln zeugt zwar von dem guten Willen der Verantwortlichen, geht aber nach unserer Auffassung an der stattgefunden Entwicklung und an den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft vorbei. Es verbietet alles, was nicht ausdrücklich erlaubt wird. Dies trifft Landwirte, deren Flächen an das FFH-Gebiet grenzen ebenso, wie die Menschen in unserer Stadt, die Freude an der Natur haben oder Kinder, deren Ball unglücklicher- und wahrscheinlich auch verbotenerweise in das angedachte Naturschutzgebiet rollt.
Landschaftsbild erhalten und entwickeln
Wir wollen diese Verbotsorgie in unserer Stadt nicht. Wir wollen, dass unsere Mitmenschen sich in und an den Gebieten erfreuen können und die Landschaft unter Schutz gestellt wird. Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutzes bedürfen, weil die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten ist und das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder weil das Gebiet für die Erholung der Menschen wichtig ist. Dies zu erreichen, ist unser Ziel.
Landschaftsschutz ist positive Entwicklung
Wir sehen nicht, dass wir mit dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutzzweck „Landschaftsschutzgebiet“ der Natur einen Schaden zufügen sondern eine positive Entwicklung. Wir stellen Menschen und Natur gemeinsam in den Mittelpunkt unserer Überlegungen und nicht das Dogma, so wie es andere tun.
Siehe hierzu auch diese Pressemeldung