Keine Rückschau, aber für die Zukunft lernen

Auf die Frage der Celler-Presse.de, wie wir “das Krisenmanagement der Celler Stadtverwaltung beurteilen”, hat Joachim Falkenhagen für die Fraktion folgende Stellungnahme abgegeben:

“Ich habe mich ganz bewusst zurückgehalten, und mich nicht um das tatsächliche Krisenmanagement vor Ort gekümmert. Es gab in der kritischen Phase wichtigeres zu tun, als Ratsmitglieder über die Arbeiten aufzuklären! Deswegen kann ich die von Ihnen gestellte Frage nicht konkret beantworten.

Ich war und bin davon überzeugt, dass unsere ehrenamtlichen Hilfsorganisationen ihre Arbeit gut machen würden. Das Ergebnis lässt sich sehen, soweit ich das jetzt beurteilen kann. Deswegen gilt auch zu diesem Zeitpunkt mein Dank allen ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern und auch dem Oberbürgermeister, der sich intensiv eingesetzt hat.

Unser Interesse gilt jetzt nicht der Beurteilung des Geschehenen, sondern der Frage, ob und wie die Hochwasserschutzplanung der Zukunft aussehen soll.  Aus unserer Sicht muss sehr in Frage gestellt werden, ob die Schwerpunktsetzung auf den Fluss „Aller” richtig war. Ich glaube, dass der Einfluss der „Fuhse” auf ein Hochwassergeschehen unterschätzt worden ist. Aber das müssen Fachleute beurteilen, nicht Politiker.

Die von Ihnen gestellte Frage wird vielleicht in einer Sitzung des zuständigen Fachausschusses beantwortet werden. Insoweit verweise ich auf den heute von unserer Fraktion gestellten Antrag (siehe Anlage).

Lesen Sie hier den von der FDP-Fraktion gestellten Antrag.

Sommer, Sonne und kein Liegestuhl am Allerstrand

Welche Gemeinsamkeiten Berlin und Celle haben? Beide Städte werden zentral von einem Fluss durchzogen. Während aber an der Spree junge Menschen nach wie vor die Strandgaststätten bevölkern, herrscht am Allerstrand gähnende Leere. Der Grund überrascht mich nicht, denn der Rat hat am 18.02.2021 entgegen unserer Warnungen das Naturschutzgebiet quer durch die Stadt beschlossen, haarscharf an der Justizvollzugsanstalt entlang, vorbei an Sportplätzen, Eisenbahnlinien, Brücken für den Eisenbahnverkehr und für vielbefahrene Bundes-, Landes und örtliche Entlastungsstraßen, dem Schützenplatz und vielen anderen Einflussfaktoren. Manchmal nur wenige Meter breit. Mitten in der Stadt.

Jahrzehnte und Jahrhunderte ist diese Stadtlandschaft gestaltet worden. Sie jetzt in ein Naturschutzgebiet umzuwandeln zeugt zwar von dem guten Willen der Verantwortlichen, geht aber nach unserer Auffassung an der stattgefundenen Entwicklung und an den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft vorbei.

Seit Jahrhunderten von Menschen geprägt

Dieses Gebiet ist von Bewohnern unserer Stadt geprägt und zu einer reinen Kulturlandschaft entwickelt worden. Zuletzt sind viele der Flächen mit Baggern zu Hochwasserschutzgebieten ummodelliert worden!

Diese Entscheidung trifft Landwirte, deren Flächen an das Naturschutzgebiet grenzen ebenso, wie die Menschen in unserer Stadt, die Freude an der Natur haben oder Kinder, deren Ball unglücklicher- und wahrscheinlich auch verbotenerweise in das Naturschutzgebiet rollt. Und es verhindert jeden auch noch so kleinen Entwicklungsschritt der Stadt in diesem Bereich. 

Da wird selbst ein unschuldiger Liegestuhl zu einem Problem, für den ein Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt werden müsste, wenn er dann aufgestellt werden möchte. Hier ist alles verboten, was nicht erlaubt ist. Sogar das Planschen kleiner Kinder im Wasser ist hier verboten.

Die Folgen sind hausgemacht

Die Diskussion um eine gastronomische Nutzung der Strandfläche vor dem Allerwehr macht mehr als deutlich, welche Folgen die Ausweisung des FFH Gebietes Nr. 90 als Naturschutzgebiet für die Entwicklung unserer Stadt haben kann. Diese Folgen sind allein auf die Entscheidung des Rates zurückzuführen! Sie sind hausgemacht!

Wir wollten diese Verbote in unserer Stadt nicht. Ziel der Stadt sollte sein, dass unsere Mitmenschen sich in und an den Gebieten erfreuen können. Deswegen wollten wir die Einrichtung eines Landschaftsschutzgebiete (LSG) erreichen. Das sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutzes bedürfen, weil die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten ist und das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön oder weil das Gebiet für die Erholung der Menschen wichtig ist. Dieses Ziel ist durch eine Zufallsmehrheit im Rat abgelehnt worden.

Junge Menschen haben das Nachsehen

Jetzt müssen wir mit den Folgen leben und der arme Liegestuhl muss sich entweder für viel Geld begutachten lassen oder im Schuppen bleiben. Die Nachteile müssen aber unsere jungen Menschen erleiden, die ein natürliches Recht darauf haben, ihre Stadt nach Feierabend auch am Allerstrand zu genießen, so wie es Generationen vor ihnen konnten.

Die Lösung: Kein Natur- sondern Landschaftsschutz

Mit dem auch vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Schutzzweck „Landschaftsschutzgebiet“ wäre der Natur mitten in der Stadt gewiss kein Schaden zugefügt, sondern eine positive Entwicklung ermöglicht worden. Menschen und Natur sind gemeinsam in den Mittelpunkt der Überlegungen des Rates zu stellen.

Somit stellt sich die Frage, wie wir dem Liegestuhl am Allerstrand und damit auch den vielen jungen Menschen helfen können, ihn am Allerstrand zu genießen. 

Der Rat sollte erneut nachdenken

Meine Überzeugung ist, dass alle Fraktionen des Rates noch einmal in sich gehen sollten, um ihre Entscheidung zu revidieren. Dem Europäischen Anspruch auf eine Unterschutzstellung nach deutschem Recht wäre auch mit einer Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet allemal Genüge getan und unser Liegestuhl könnte aufgestellt werden.

PS:
Da haben sich doch heute Menschen im Naturschutzgebiet gesonnt! Unfassbar!

Zum Zustand des Celler Straßennetzes

Der Vortrag im Fachausschuss hat uns in aller Deutlichkeit die Situation den Nachholbedarf im Bereich der Infrastruktur aufgezeigt. Die aufgezeigte Unterfinanzierung im Bereich des Straßenbaus ist allerdings seit Jahren bekannt. Die Mittel für die Straßenunterhaltung haben in all den Jahren, in denen wir Haushaltskonsolidierung betreiben mussten, immer als Puffer herhalten müssen.Haushaltskonsolidierung hatte Vorrang

Seit dem Jahr 2007 müssen wir Haushaltskonsolidierungskonzepte aufstellen und drehen jeden Cent um, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Ziel war es, mit den erwirtschafteten Mitteln endlich wieder in die Infrastruktur investieren zu können. Dieses Ziel vor Augen, haben wir nach 15 Jahren endlich im letzten Haushaltsjahr erreicht. 

Gleichwohl haben wir erhebliche Mittel in den Straßenbau gesteckt. Ich weise hier auf die Infrastrukturmaßnahmen Lauensteinplatz, Neumarkt, Nordwall, Hehlentorstrasse und auf die Kreisel im Bereich der Neustadt und der Welfenallee hin. All diese Maßnahmen sind übrigens auch mit Landes-und Bundesmitteln gefördert worden.

Das wusste auch die AfD-Fraktion, die mit keinem ihrer Anträge Mittel für die Erhaltung der städtischen Infrastruktur, die Unterhaltung der Straßen oder für Investitionen in Kindergärten oder Schulen gefordert hat. 

Jetzt über die ihr bekannte Unterfinanzierung erbost zu sein ist ebenso unfair, wie „Eurorettung, Massenzuwanderung, Klimahysterie oder aktuell der Coronawahnsinn“ (AfD) für den Zustand der Straßen in Celle verantwortlich zu machen.

Ich halte es auch nicht für einen „Coronawahnsinn“, wenn unsere Mitmenschen eine staatlich subventionierte Impfung gegen das Corona-Virus erhalten, das bisher am Tod von über 65.000 Menschen in Deutschland beteiligt gewesen ist.Investitionen müssen finanziert werden können

Wir werden und müssen in Zukunft stärker in die öffentliche Infrastruktur investieren. Hier sind wir mit dem Oberbürgermeister Nigge einer Auffassung und unterstützen ihn. Infrastrukturhilfen des Bundes und Finanzierungshilfen des Landes können aber auch nur in dem Maße in Anspruch genommen werden, wie wir sie gegenfinanzieren können. Das wiederum hängt dann davon ab, ob wir mit unserem Haushalt die erforderlichen Überschüsse erwirtschaften.

Joachim Falkenhagen

Landschaftsschutz contra Naturschutz?

21.09.2020 – Im Vorfeld der Ratsdiskussionen hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen folgende Stellungnahme abgegeben:

Europaweit bedeutsame Gebiete werden über die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union geschützt. Als FFH-Gebiete werden solche Gebiete ausgewiesen, in denen ökologisch bedeutsame Lebensraumtypen (z.B. Auenwälder) sowie Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Die Mitgliedsstaaten der EU sind gehalten, diese Schutzgebiete unter nationales Recht zu stellen. Hierfür sieht das Recht der Bundesrepublik zwei Schutzarten vor, Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete.

Naturschutz quer durch die Stadt

Wenn jetzt beidseitig entlang der Aller und quer durch die Stadt Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen, dann muss man sich die reale Situation genau vor Augen führen. Dieses Gebiet, von Boye bis zum Allerwehr, vorbei an Sportplätzen, Eisenbahnlinien, Brücken für den Eisenbahnverkehr und für vielbefahrene Bundes-, Landes und örtliche Entlastungsstraßen, der Justizvollzugsanstalt, dem Schützenplatz und vielen anderen Einflussfaktoren, ist über Jahrhunderte von Bewohnern unserer Stadt geprägt und zu einer reinen Kulturlandschaft entwickelt worden. Zuletzt sind viele der Flächen mit Baggern zu Hochwasserschutzbereichen ummodelliert worden!


Von Menschen über Jahrhunderte geprägtes Gebiet

Dieses von Menschen über Jahrzehnte und Jahrhunderte beeinflusste Gebiet jetzt in ein Naturschutzgebiet umzuwandeln zeugt zwar von dem guten Willen der Verantwortlichen, geht aber nach unserer Auffassung an der stattgefunden Entwicklung und an den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft vorbei. Es verbietet alles, was nicht ausdrücklich erlaubt wird. Dies trifft Landwirte, deren Flächen an das FFH-Gebiet grenzen ebenso, wie die Menschen in unserer Stadt, die Freude an der Natur haben oder Kinder, deren Ball unglücklicher- und wahrscheinlich auch verbotenerweise in das angedachte Naturschutzgebiet rollt.


Landschaftsbild erhalten und entwickeln

Wir wollen diese Verbotsorgie in unserer Stadt nicht. Wir wollen, dass unsere Mitmenschen sich in und an den Gebieten erfreuen können und die Landschaft unter Schutz gestellt wird. Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutzes bedürfen, weil die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten ist und das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder weil das Gebiet für die Erholung der Menschen wichtig ist. Dies zu erreichen, ist unser Ziel.


Landschaftsschutz ist positive Entwicklung

Wir sehen nicht, dass wir mit dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutzzweck „Landschaftsschutzgebiet“ der Natur einen Schaden zufügen sondern eine positive Entwicklung. Wir stellen Menschen und Natur gemeinsam in den Mittelpunkt unserer Überlegungen und nicht das Dogma, so wie es andere tun.

Siehe hierzu auch diese Pressemeldung

Stellungnahme zu Gerüchten über eine Abwanderung von Unternehmen

Der Vorsitzende der FDP Stadtratsfraktion Joachim Falkenhagen erklärte:

“Die Unternehmen der Erdölzulieferindustrie haben in Celle seit vielen Jahren einen geschichtlich bedingten und hohen Stellenwert. Wenn Unternehmen eine Stadt verlassen, dann hat dies in aller Regel unternehmerische Gründe, die sich natürlich auch an den staatlich gesetzten Rahmenbedingungen und an der nationalen und  internationalen Nachfragesituation orientieren. 


Wir selbst sind von diesen an uns herangetragenen Informationen überrascht worden. Es wird darum gehen, die Vielfalt der in unserer Stadt angesiedelten Unternehmen längerfristig auszubauen und sie so breit wie möglich aufzustellen, um sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Hieran arbeitet die Stadt seit Langem, aber dieses Ziel ist nicht von Heute auf Morgen zu erreichen.


Aufgabe der Stadt ist es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen so zu gestalten, dass Celle ein anziehender Standort ist. Die Anziehungskraft unserer Stadt hängt u.a. auch davon ab, ob Celle auf allen Verkehrswegen gut zu erreichen ist. Wie schwierig dies ist, kann man an der langen Planungszeit der Ostumgehung ablesen. Künftig wird es auch verstärkt darum gehen, dass sich unsere Unternehmen  in unserer Stadt Willkommen fühlen können. Die gerade in Deutschland intensiv geführte Diskussion über den Klimawandel und die sich daraus ergebenden Entscheidungen wird sich auf Unternehmen auswirken.“

Begrabt jetzt die “Kulturförderabgabe”

Im Vorfeld der Nachcorona-Entscheidung, dass Hotels und Gaststätten wieder öffnen dürfen, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen:


„Begrabt jetzt die von den GRÜNEN im Rat beantragte städtische Bettensteuer, die hier als Kulturförderabgabe getarnt worden ist! Sie belastet die betroffenen mittelständischen Betriebe zusätzlich zu den von ihnen zu tragenden Folgen des Corona-Shutdowns, schafft unnützen Verwaltungsaufwand und das Ergebnis wird nicht den Aufwand rechtfertigen.“


Ergebnis des Antrages:
Obwohl das Bundesverfassungsgericht inzwischen entschieden hat, dass die Einführung derartiger Steuern zulässig sei, haben die Grünen ihr Ziel nicht weiterverfolgt. Wir Freie Demokraten haben einer Einführung stets widersprochen.

Danke für den Anstoß. Jetzt nachdenken und handeln.

Joachim Falkenhagen

In immer mehr deutschen Kommunen wird unter öffentlichem Druck der sogenannte „Klimanotstand“ ausgerufen oder wenigstens der Antrag dazu gestellt. Damit sollen die Städte und Gemeinden verpflichtet werden, dem Klimaschutz bei allen Entscheidungen von Politik und Verwaltungen höchste Priorität einzuräumen. So jetzt auch in Celle. Dieser zunächst nur rein symbolische Akt, kann unter Umständen schwerwiegende Folgen mit sich bringen. 

Natürlich soll und muss auch auf kommunaler Ebene der Klimaschutz eine Rolle spielen. Wohl wissend, dass die Bedingungen in Celle anders sind als etwa in den Gemeinden des Nordkreises. Konzepte zur Begrünung und zum Aufforsten von Wald oder zur Veränderung der Wärme-Infrastruktur (z.B. Geothermie) oder auch zur dezentralen Energieversorgung sind nicht in jeder Kommune des Landkreises gleichermaßen möglich oder erforderlich.

Gleichwohl halte ich es für eine schlechte Idee, den Klimanotstand auszurufen. 

Der Notstand ist als politischer Begriff in Deutschland insbesondere mit den Notstandsgesetzen verbunden, durch die der Regierung in besonderen Situationen besondere Machtbefugnisse übertragen werden – so werden beispielsweise demokratische Entscheidungsprozesse „vereinfacht“. 

Im Klartext bedeutet dies, dass sie übergangen und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zeitweilig eingeschränkt werden können. Beim sogenannten „Klimanotstand“ handelt es sich zunächst nur um einen symbolischen Begriff, der die Dringlichkeit beschreibt, in Sachen Klimaschutz zu handeln. 

Das Wort ist aber sicherlich nicht zufällig gewählt – denn wie der „normale“ Notstand drückt auch der Klimanotstand aus, dass alle anderen Themen in den Hintergrund rücken müssen 

Mögliche Konsequenzen

Im Klimanotstand soll das politische Handeln möglichst vollständig auf den Klimaschutz ausgerichtet sein. Auf jeden Fall gilt: Im Zweifel für den Klimaschutz! 

Angesichts knapper Mittel kann dies sehr schnell dazu führen, dass soziale Projekte, Bildung oder Infrastruktur nicht mehr ausreichend finanziert werden können. Auch die örtliche Wirtschaft mit all ihrer Wertschöpfung und den Arbeitsplätzen kann bei Interessenkonflikten schnell das Nachsehen haben. 

Zwar geben die kommunalen Parlamente ihr Haushaltsrecht damit nicht offiziell ab – de Facto schränken sie sich in ihrer freien Entscheidung allerdings sehr stark ein und ein Ratsbeschluss würde allemal die Stadtverwaltung verpflichten, sämtliche Handlungen diesem Thema als dann vorrangigem Thema unterzuordnen. 

Andere Staatsziele wie Bildung, Erziehung von Kindern, Kunst und Kultur, Arbeit und Wohnen und Tierschutz müssten dann zurückstehen.

Wir müssten vor allen Dingen sämtliche freiwillige Leistungen auf Klima-Relevanz überprüfen. Dann wären die Sportförderung, die Congress-Union, die CD-Kaserne und kulturelle Einrichtungen in ihrer Existenz gefährdet, zumal sie nennenswerte Mengen an Energie verbrauchen. Der Betrieb des Hallen- und Freibades stünden ebenso zur Disposition.

Der jetzt schon spürbare öffentliche Druck wird gerade auf die Politiker noch steigen, die den Klimanotstand anerkannt haben. Und der absolute Vorrang des Klimaschutzes kommt natürlich besonders dann zum Tragen, wenn es Zielkonflikte gibt: 

Wenn beispielsweise die Turnhalle oder das Schwimmbad geschlossen werden muss, weil wegen der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude kein Geld für die Renovierung zur Verfügung steht. 

Oder wenn die Forderung nach einer autofreien Innenstadt die Existenz vieler kleiner und mittelständischer Betriebe und damit auch vieler Arbeitsplätze bedroht. 

Wer zuvor den Klimanotstand befürwortet hat, tappt in eine Glaubwürdigkeitsfalle, wenn er im Ernstfall dann doch anders entscheidet.

Kommunaler Klimaschutz sollte nicht aus purem Aktionismus zusätzlich zu bestehenden Klimaschutzinstrumenten des Bundes oder gar der Europäischen Union, sondern stets mit Augenmaß für Wechselwirkungen mit der bestehenden Klimaschutzpolitik in Angriff genommen werden. Sonst besteht die Gefahr von Wirkungsverlusten und Ressourcenverschwendung. Und nicht jede wohl gemeinte Idee macht wirklich Sinn.

So war die Celler Absicht, den Ankauf von E-Bikes zu fördern reiner Aktionismus in einer Zeit, in der diese Fahrzeuge auch ohne Förderung gekauft wurden „wie warme Semmel“. Diesen Aktionismus hat der Rat verhindert.

Wenn aber dem Klimaschutz unbedingter Vorrang eingeräumt wird, droht andererseits die Akzeptanz dafür zu schwinden. Denn die momentane Begeisterung in Teilen der Bevölkerung ist erfahrungsgemäß schnell gefährdet, sobald die Bürgerinnen und Bürger selbst von den Folgen betroffen sind. Außerdem können Politik und Verwaltung in ihrem Handeln gelähmt werden, wenn jede Entscheidung auf ihre Klima-Wirkung hin untersucht werden muss. Denn oft liegen die Dinge nicht so einfach, wie sie vielleicht auf den ersten Blick erscheinen. Schon die Sperrung einzelner Straßen für den Autoverkehr führt nicht zwangsläufig zu weniger, sondern unter Umständen sogar zu mehr Verkehr, weil Umwege gefahren werden. Der Nordwall lässt grüßen! 

Rat und Verwaltung unserer Stadt haben seit Langem den Klimaschutz im Auge. Am 10. Juni 2010 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, ein Klimaschutzkonzept für die Stadt Celle aufzustellen. In der Folge sind vielfältige Maßnahmen durchgeführt worden. Bereits am 24. August 2010 hat der Rat dann einstimmig den Klimaschutzfonds der Stadt Celle aufgelegt mit der Begründung: 

„Damit soll eine langfristige Sicherung der Finanzierung auch kleinerer Klimaschutzprojekte ermöglicht und Impulse zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz in Celle gegeben werden.
Gefördert werden sollen insbesondere Maßnahmen, die zur spürbaren Reduktion der Emissionen von klimawirksamen atmosphärischen Spurengasen, vor allem Kohlendioxyd, beitragen und die der Förderung regenerativer Energieerzeugung dienen“.

Bis heute sind aus dem Klimaschutzfonds insgesamt etwa 8 Mio. Euro in förderungswürdige Vorhaben in die Stadt Celle geflossen, die eine jährliche Einsparung von 520 Tonnen* CO2 bedeuten. Ein Ergebnis, das sich sehen lässt, freiwillig und ohne dass der Klimanotstand ausgerufen worden wäre.

Zum Schluss

  • Wer angesichts festgestellter Probleme in Hektik ausbricht gerät in Gefahr, diese Hektik zum Mittelpunkt des Handelns zu machen. Es ist ein Erfahrungsschatz, dass klares Denken erforderlich ist um Lösungen für Problemstellungen zu schaffen. 
  • Erkannte Probleme müssen offen diskutiert werden. Problemlösungen dürfen nicht hinausgeschoben werden, Bürgerinnen und Bürger müssen beteiligt werden.
  • Bisherige kommunale Planungsgrundsätze müssen im Hinblick auf die Wirkungen von (möglichen) klimatischen Veränderungen überprüft werden.
  • Klimafolgenschutz sollte von der Vertretung zu einem „wesentlichen Produkt“ (§ 4 Abs. 7 KomHKVO) erklärt werden
  • Klimaschutz und Klimafolgenschutz sollte als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen werden.
  • Klimaschutz und Klimafolgenschutz muss stets in Relation zu anderen Aufgaben der Stadtgesellschaft gesehen werden und darf sich nicht zum Absolutismus entwickeln, weil dies die Gesellschaft spalten und damit den Klimaschutz gefährden würde.

Und ganz wichtig:

  • Verbote helfen nicht bei Problemlösungen. Sie werden selbst zum Problem, weil sie im Zweifel (es ist ja alles geregelt) Köpfe blockieren und neue Lösungen verhindern.

*Von der Stadtverwaltung errechnet

Unser Ziel – mehr Landschaftsschutz in der Stadt Celle

Stellungnahme der Ratsfraktion gegenüber der Celleschen-Zeitung

Mitten durch die Stadt Celle ein Landschaftsschutzgebiet schaffen? Genau dies wollen Freie Demokraten weiterhin im Stadtrat anstreben, nachdem der Kreistag im Juni die Kreisverwaltung beauftragt hat, im FFH-Gebiet 90 ebenfalls ein Landschaftsschutzgebiet einzurichten. So soll die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Niedersachsen auch im anschließenden Stadtgebiet umgesetzt werden.

Joachim Falkenhagen, FDP-Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Stadtrat, weist darauf hin, „dass der im Stadtgebiet liegende Teil des FFH-Gebietes 90, mit dem zum Teil nur wenige Meter breiten Flusslauf der Aller so sehr von kulturellen Entwicklungen beeinflusst ist, dass die noch vorhandene Landschaft geschützt werden muss, um den Menschen in unserer Stadt auch künftig eine weitgehend naturbelassene Allerniederung zu erhalten. Weitere Eingriffe in die Landschaft sollen damit vermieden und Sünden der Vergangenheit korrigiert werden. Das Landschaftsschutzgebiet soll die Durchgängigkeit des Schutzgebietes in den Kreis hinein gewährleisten.

Dort, wo ein stärkerer Schutz objektiv erforderlich ist, sollten punktuell Naturschutzgebiete ausgewiesen werden“ erläutert Falkenhagen die Position der Ratsfraktion“.

Siehe hierzu auch diese Pressemeldung

Kein Sitz für die Stadt Celle im Aufsichtsrat des AKH?

13. Juni 2019 – Stellungnahme zu der Frage, ob die Stadt Celle weiterhin stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrates des AKH Celle sein soll:

Wer seit vielen Jahren die Verantwortung für die wirtschaftliche Situation des AKH trägt, sollte zunächst bei sich selbst nach Fehlern suchen, nicht bei anderen. Landrat und SPD eröffnen stattdessen einen Nebenkriegsschauplatz, mit dem sie weder dem AKH, noch dem Personal und schon gar nicht den Patienten helfen. 

Die erhobene Forderung nach einer finanziellen Beteiligung der Stadt ist politisch motiviert und selbst unter politischen Gesichtspunkten peinlich. Alle Gemeinden und Städte im Landkreis tragen jetzt bereits ihren Teil zur Sanierung bei. Überdies darf die Stadt Celle keine weiteren freiwilligen Leistungen zusagen und die Beihilferegeln der Europäischen Union, die auch für den Landkreis Celle als Träger des AKH und für die Stadt gelten, fordern vor der Hingabe von finanziellen Hilfen deren Genehmigung.

Und wenn es zutrifft, dass sich die AKH-Gruppe beim Ankauf für sämtliche Verbindlichkeiten des Klinikum Peine verpflichtet hat muss die Frage gestellt werden, wer diese Haftung verhandelt hat. Erst 12 Millionen, jetzt 16 Millionen und über 70 Millionen wird auch bereits diskutiert. Wie wird es weitergehen? Ein Rücktritt des Aufsichtsrates wäre in der Sache zwar keine Lösung, aber folgerichtig.

Im Übrigen ist die historisch gewachsene Zusammensetzung des Aufsichtsrates von geringer Bedeutung. Wichtig ist, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben wahrnimmt, sie wahrnehmen kann und das AKH in kommunaler Trägerschaft erhalten bleibt.

Zur Nichtgenehmigung des Haushaltes der Stadt Celle durch die Kommunalaufsicht

„Wir haben im Vorfeld der Haushaltsentscheidung des Rates wiederholt und eindringlich vor neuen Ausgaben in Millionenhöhe gewarnt und vorhergesagt, dass die Kommunalaufsicht diesen Haushalt nicht genehmigen und diese weitere Verschuldung der Stadt nicht akzeptieren wird.

Nach diesem Desaster appelliere ich an SPD, AfD, Grüne, die Ratsmitglieder Schoepps, Gerlach, Inga Marks, Behiye Uca und Oliver Müller jetzt nicht an alten Positionen festzuhalten, sondern nach angemessenen Lösungen für die selbstverschuldete Haushaltssituation zu suchen. Das erwartet die Stadtgesellschaft und sie versteht auch, dass „aus einem leeren Sack“ nichts herausgenommen werden kann. Niemand kann sagen, dass er auf die Folgen nicht hingewiesen worden wäre.

Wir halten es weiterhin für richtig, die Anmeldung zum Sanierungsvorhaben Neuenhäusen mindestens in das Jahr 2021 zu verschieben, weil dann die Entwicklung des Haushaltes insgesamt sicherer bewertet werden kann. Wenn dies nicht geschieht, bedeutet dies für die Stadt außerhalb des Ortsteiles Neuenhäusen eine Verschärfung der Sparmaßnahmen.

In diesem Jahr fließen 13 Mio. Euro allein in drei Investitionsvorhaben (Bauhof 6,6 Mio. Euro, Äußerer Ring 5,4 Mio. Euro und Allerinsel 1 Mio. Euro) und die Verwaltung rechnet mit erheblichen konjunkturbedingten Kostensteigerungen. Mehr können und dürfen wir uns in 2019 nicht leistenWir müssen uns auch auf mögliche andere Entwicklungen der kommenden Jahre vorbereiten und sehr vorsichtig denken. Die Konjunkturdaten machen nachdenklich!“

Gendergerechte Sprache auch in Celle einführen?

28. Januar 2019 – Stellungnahme zu dem Thema „Gendergerechte Sprache auch in Celle einführen?“

„Sprache, Schrift und Lebensauffassungen haben sich über die Jahrhunderte wie von selbst verändert. Jetzt kommen die Grünen und meinen etwas beschliessen zu müssen um Druck auf die Gesellschaft auszuüben. Wir lehnen diesen Druck ab, weil wir auf dem Gebiet der ideologischen Bevormundung und Erziehungsversuche der Gesellschaft reichlich schlechte Erfahrung gesammelt haben.

Im Übrigen ist es für uns wichtiger, dass der § 219 a StGB abgeschafft wird. Das wäre eine Politik, die den Frauen tatsächlich hilft. Die Sprache und auch die Schriftsprache, werden sich von ganz alleine entwickeln. Lasst sie in Ruhe!“

Sicherer Hafen Celle für Flüchtlinge.

7. Januar 2019 – Stellungnahme zu dem Thema “Sicherer Hafen Celle für Flüchtlinge”

“Deutschland hat, wie kein anderes Land in der EU, Migranten aufgenommen. Die Bundesregierung erklärt heute noch ihre Bereitschaft, bestimmte Kontingente von Flüchtlingen aufzunehmen, wenn andere EU Mitglieder den Schiffen keinen „sicheren Hafen“ anbieten. Deswegen scheint uns diese Aktion gut gemeint, aber nicht erforderlich zu sein.

Die Nettozuwanderung aus Nicht EU-Staaten wird 2018 unter derjenigen des Jahres 2014 liegen, sie ist also sehr deutlich zurückgegangen.

Im Übrigen sollte die Stadt Celle keine Anreize für illegale Migration setzen und damit Schleppern ihr Handwerk erleichtern. Deutschland benötigt stattdessen ein modernes Migrationsrecht, das Menschen bereits in ihren Heimatländern transparent und fair aufzeigt, ob und welche Chancen sie in Deutschland haben, damit sie sich im Zweifel, wenn sie weder verfolgt sind, noch eine berufliche Qualifikation besitzen, sich lieber nicht auf die lebensgefährliche Reise nach Deutschland begeben.“ 

Auf das beigefügte Wanderungsmonitoring der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge weisen wir hin. Wanderungsmonitoring 2018

Unterstützung des AKH Celle durch die Stadt Celle.

29. Dezember 2018 – Stellungnahme zu dem Thema „Liquiditätsbeitrag der Stadt Celle für das AKH“

„Als Vorsitzender des Finanzausschusses des Rates bin ich mir nicht sicher, ob die Stadt derzeit überhaupt Bürgschaften oder Kredite bereitstellen darf. Immerhin steht unser Haushalt unter dem Genehmigungsvorbehalt des Innenministeriums als Kommunalaufsicht. Ich kann mir das nur schwer vorstellen und sehe mich deswegen derzeit nicht in der Lage zu dieser Frage Stellung zu nehmen. 
Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass der Landkreis seit Wochen von der Notsituation des AKH Celle weiss und dass es darauf zurückzuführen ist, dass der Landkreis die von allen kreisangehörigen Gemeinden zu entrichtende Kreisumlage nicht weiter gesenkt hat. Deswegen könnte man der Auffassung sein, dass die Gemeinden und Städte ihren Beitrag zu einer Stabilisierung des AKH Celle bereits geleistet haben“.