Was tut die Stadt gegen „rechtswidrigen Regen“? 😇

20. Juni 2022 – Schutzmaßnahmen gemäß TA Lärm – Lärmschutz gegen Regen?

Im Rahmen der Diskussion über die Zulässigkeit von einer über 23 Uhr hinausgehenden Außengastronomie im Gebiet der Altstadt hatte die Stadtverwaltung Celle darauf hingewiesen, dass nach den Regeln der TA Lärm in der Nachtzeit eine Lärmkulisse von maximal 45 dB(A) einzuhalten sei und zum Vergleich darauf hingewiesen, dass ein normales Gespräch im Außenbereich bereits ca. 60 dB(A), ein leiser Regen ca. 45 dB(A) erzeugt.

Dies nehmen die Freien Demokraten jetzt augenzwinkernd mit einer Anfrage zum Anlass die Verwaltung zu befragen, was sie bisher gegen derartige Lärmbelästigungen wie Regen bisher unternommen hat.


Die Vorlage der Verwaltung finden Sie hier.

Ergebnis der Anfrage: Ist hier hinterlegt

Die Cellesche Zeitung berichtete am 22.06.2022:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert