Keine Strafsteuer für unbebaute Grundstücke

Die FDP-Fraktion im Rat fordert, den Grundsteuer-Hebesatzes nur soweit anzupassen, wie es für die Erreichung des derzeitigen Niveaus der Grundsteuer-Einnahmen notwendig ist.

„Die Neuregelung der Grundsteuer darf nicht zu Steuererhöhungen führen. Die Bürgerinnen und Bürger werden schon jetzt stark durch Steuern und Abgaben belastet. Die Stadtverwaltung darf sich in dieser angespannten wirtschaftlichen Situation keine neuen und höheren Einnahmen auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger sichern“, fordert Falkenhagen. 

Außerdem solle sich der Celler Rat deutlich gegen die Einführung der sogenannte Grundsteuer C aussprechen. Diese kann nach dem neuen Grundsteuergesetz der Großen Koalition in Hannover für noch unbebaute Grundstücke eingeführt werden. Falkenhagen erklärt: „Eine Strafsteuer für noch unbebaute Grundstücke belastet vor allem die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Einkommen. Statt zu warten, bis diese ihre Baupläne umsetzen können, werden sie sich möglicherweise zum Verkauf ihrer Grundstücke gezwungen sehen. Am Ende führt das zu einer Konzentration von Bauland in den Händen einiger weniger. Schon jetzt ist es für Menschen mit mittleren Einkommen kaum noch leistbar, ein eigenes Heim zu kaufen oder gar zu bauen. Diese Sondersteuer verstärkt das Problem nur noch.“

Hintergrund: Mit der Reform der Grundsteuer in Niedersachsen kann eine Anpassung der kommunalen Hebesätze erforderlich werden, um Aufkommensneutralität zu wahren. Darüber hinaus können Kommunen mit der Grundsteuer C unbebaute Grundstücke besonders besteuern. Die FDP-Fraktion im Rat lehnt diese als Sondersteuer ab und erteilt Steuererhöhungen eine klare Absage.


Ergebnis der Diskussion:

Das Land hat die vom Bund vorgeschlagenen Rahmenbedingungen für die Erhebung der neuen Grundsteuer nicht übernommen sondern ein eigenes Modell vorgelegt.

Die Finanzverwaltung erarbeitet gerade die Umsetzung für die Erhebung der Steuer in Niedersachsen.