Die nahezu verzweifelten Rufe an die Politik, zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie beizutragen, hat auf Bundesebene zur Vorlage des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) geführt. Der damalige Bundesjustizminister Buschmann (FDP) haIe dieses Gesetz als „ersten Schritt“ bezeichnet, zugleich aber darauf hingewiesen, dass weitere Schritte folgen müssen, um das Entlastungspotential weitgehend auszuschöpfen.

Jetzt hat die Celler Stadtverwaltung deutliche Schritte in der lokalen Zuständigkeit der Bauverwaltung unternommen, indem sie dem Rat seit geraumer Zeit Beschlussvorschläge über die Aufhebung veralteter Aufstellungsbeschlüsse gemacht hat.

Hierzu Ralf Blidon (FDP), Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Liegenschaften „Es ist sehr erfreulich, dass die Verwaltung aus eigenem Antrieb diesen Schritt geht. Jeder aufgehobene veraltete Beschluss ist eine Planungsfessel weniger“

.Blidon weist darauf hin, dass es „offenbar in der Verwaltung ähnlich ist, wie im eigenen Haushalt. Da findet man irgendwo Dinge und wundert sich, warum sie lange Zeit unentdeckt herumgelegen haben. Anders ist es nicht zu erklären, dass nie umgesetzte Aufstellungsbeschlüsse aus den ersten 60er Jahren auftauchen“

Blidon hat festgestellt, dass diese „Inventur“ der Verwaltung bis jetzt zu über 30 Aufhebungen veralteter und nie fortentwickelter Aufstellungsbeschlüsse geführt hat. „Das ist ein guter Beitrag zur Entbürokratisierung. Es wäre schön, wenn die Verwaltung dies als Ermutigung für ähnliche Maßnahmen in Bereichen auch außerhalb der Bauverwaltung sehen würde. Wir würden da gerne mitmachen.“

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