15.06.2023 – Verkehrsentwicklung belastet Bürger. Der Standort und die Aufgaben des Schulzentrums in Altenhagen hat im Laufe der Jahre viele Veränderungen erfahren. Von der Mittelschule (Realschule), der Höheren Handelsschule zur BBS I und der Albrecht-Thaer-Schule/BBS III haben sich sowohl die Unterrichtsinhalte als auch Anzahl und die Einzugsbereiche der Schulen deutlich verändert.
Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste wurde der Antrag mit nachfolgender Begründung abgelehnt:
“Die geschilderten Maßnahmen des Landkreises sind als Bauvoranfrage bei der Stadt Celle bereits bekannt. Ebenso sind die Belastungen der Anwohner, durch die KFZ bei der Stadt bekannt.
Im August 2023 wurde die Verkehrssituation durch Beschilderung neu geregelt. Wie auf dem Foto aus der Straße „Am Reiherpfahl / Am Feuerwehrhaus“ zu erkennen, ist nur noch der Anliegerverkehr in dem Bereich frei gegeben.
Eine gesetzliche Definition zum Begriff „Anlieger“ existiert nicht, jedoch ist dieser Begriff und die entsprechende Bedeutung gerichtlich festgelegt.
Anlieger sind Personen,
– Die ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnen,
– Die die Straße zu einer Erledigung aufsuchen müssen,
– Oder eine anderweitige Beziehung zum Anliegergrundstück nachweisen kann.
Wer eine Anliegerstraße jedoch als Abkürzung, oder „Schleichweg“ benutzt, handelt nicht regelkonform und es kann eine Strafe verhängt werden.
Die Beschilderung sorgt schon jetzt ordnungsrechtlich dafür, dass die Zufahrt zum Parkplatz der Schule nur über die B191 rechtlich möglich ist.
Die Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit dem Ortsrat und der Polizei. Die Überwachung des fließenden Verkehres kann nur die Polizei übernehmen. Die Verwaltung darf nicht in den fließenden Verkehr eingreifen, um Kontrollen durchzuführen.
Zu der Situation der Schulerweiterung wird vom Verursacher des evtl. mehraufkommenden Verkehres, im Bauantragsverfahren ein Verkehrskonzept gefordert. Dieses wird die Problematik der An- und Abreise der zusätzlichen Schüler betrachten. In dem Verkehrskonzept sind Maßnahmen zu darzustellen, die zu einer geregelten Verkehrsführung in dem Bereich um die Schule beitragen.”