In der Vorlage der Verwaltung 0393/23-001 wurde dem Rat von der Verwaltung erklärt, dass “Das OZG [OnlineZugangsGesetz] keinen festen Umsetzungstermin für die Digitalisierung. der Verwaltungsleistungen” enthält.

In der in diesem Frühjahr dem Bundesrat vorgelegten Version des OZGÄndG ist dieses Ziel allerdings aufgenommen worden. Vom Jahr 2028 an sollen Bürger und Unternehmen bei den Verwaltungsgerichten ihr Recht auf digitale Verwaltungsleistungen einklagen können. Damit setzt die Bundesregierung tatsächlich ein Enddatum für die komplette Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.

Wir haben den politischen Willen, der Stadtverwaltung ein vergleichbares Ziel aufzugeben, damit unsere Bürger ihre Angelegenheiten digital organisieren können und es der Verwaltung ermöglichen, ihre Aufgaben trotz Arbeitskräftemangel optimal zu Gunsten von Stadt und Bürgern wahrnehmen zu können.

Wir sind der Überzeugung, dass kein Weg an meiner Digitalisierung der Verwaltung vorbei führt. Andere Länder sind da schon beträchtlich schneller gewesen.


Ergebnis des Antrages: liegt noch nicht vor

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