“Klima in Not” – Klimaschutz stärken

28.11.2019 – “Klima in Not” – Klimaschutz stärken

Die Stadt Celle entwickelt sich zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Kommune und leistet ihren Beitrag zum nationalen Klimaziel, bis 2030 den C02 Ausstoß um 55% im Vergleich zu 1990 zu senken. Klimaschutz wird als strategisches Ziel auf allen Ebenen mit hoher Priorität festgelegt und wird ein wichtiges Kriterium bei allen Entscheidungen. In allen kommunalen Handlungsfeldern sind unter Einbeziehung der kommunalen Unternehmen sämtliche Maßnahmen auf Energieeffizienz, Klimaneutralität und Nachhaltigkeit weiter zu optimieren incl. der engen Kooperation mit lokalen und überregionalen Akteuren.

Danke für den Anstoß. Jetzt nachdenken und handeln.

Joachim Falkenhagen

In immer mehr deutschen Kommunen wird unter öffentlichem Druck der sogenannte „Klimanotstand“ ausgerufen oder wenigstens der Antrag dazu gestellt. Damit sollen die Städte und Gemeinden verpflichtet werden, dem Klimaschutz bei allen Entscheidungen von Politik und Verwaltungen höchste Priorität einzuräumen. So jetzt auch in Celle. Dieser zunächst nur rein symbolische Akt, kann unter Umständen schwerwiegende Folgen mit sich bringen. 

Natürlich soll und muss auch auf kommunaler Ebene der Klimaschutz eine Rolle spielen. Wohl wissend, dass die Bedingungen in Celle anders sind als etwa in den Gemeinden des Nordkreises. Konzepte zur Begrünung und zum Aufforsten von Wald oder zur Veränderung der Wärme-Infrastruktur (z.B. Geothermie) oder auch zur dezentralen Energieversorgung sind nicht in jeder Kommune des Landkreises gleichermaßen möglich oder erforderlich.

Gleichwohl halte ich es für eine schlechte Idee, den Klimanotstand auszurufen. 

Der Notstand ist als politischer Begriff in Deutschland insbesondere mit den Notstandsgesetzen verbunden, durch die der Regierung in besonderen Situationen besondere Machtbefugnisse übertragen werden – so werden beispielsweise demokratische Entscheidungsprozesse „vereinfacht“. 

Im Klartext bedeutet dies, dass sie übergangen und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zeitweilig eingeschränkt werden können. Beim sogenannten „Klimanotstand“ handelt es sich zunächst nur um einen symbolischen Begriff, der die Dringlichkeit beschreibt, in Sachen Klimaschutz zu handeln. 

Das Wort ist aber sicherlich nicht zufällig gewählt – denn wie der „normale“ Notstand drückt auch der Klimanotstand aus, dass alle anderen Themen in den Hintergrund rücken müssen 

Mögliche Konsequenzen

Im Klimanotstand soll das politische Handeln möglichst vollständig auf den Klimaschutz ausgerichtet sein. Auf jeden Fall gilt: Im Zweifel für den Klimaschutz! 

Angesichts knapper Mittel kann dies sehr schnell dazu führen, dass soziale Projekte, Bildung oder Infrastruktur nicht mehr ausreichend finanziert werden können. Auch die örtliche Wirtschaft mit all ihrer Wertschöpfung und den Arbeitsplätzen kann bei Interessenkonflikten schnell das Nachsehen haben. 

Zwar geben die kommunalen Parlamente ihr Haushaltsrecht damit nicht offiziell ab – de Facto schränken sie sich in ihrer freien Entscheidung allerdings sehr stark ein und ein Ratsbeschluss würde allemal die Stadtverwaltung verpflichten, sämtliche Handlungen diesem Thema als dann vorrangigem Thema unterzuordnen. 

Andere Staatsziele wie Bildung, Erziehung von Kindern, Kunst und Kultur, Arbeit und Wohnen und Tierschutz müssten dann zurückstehen.

Wir müssten vor allen Dingen sämtliche freiwillige Leistungen auf Klima-Relevanz überprüfen. Dann wären die Sportförderung, die Congress-Union, die CD-Kaserne und kulturelle Einrichtungen in ihrer Existenz gefährdet, zumal sie nennenswerte Mengen an Energie verbrauchen. Der Betrieb des Hallen- und Freibades stünden ebenso zur Disposition.

Der jetzt schon spürbare öffentliche Druck wird gerade auf die Politiker noch steigen, die den Klimanotstand anerkannt haben. Und der absolute Vorrang des Klimaschutzes kommt natürlich besonders dann zum Tragen, wenn es Zielkonflikte gibt: 

Wenn beispielsweise die Turnhalle oder das Schwimmbad geschlossen werden muss, weil wegen der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude kein Geld für die Renovierung zur Verfügung steht. 

Oder wenn die Forderung nach einer autofreien Innenstadt die Existenz vieler kleiner und mittelständischer Betriebe und damit auch vieler Arbeitsplätze bedroht. 

Wer zuvor den Klimanotstand befürwortet hat, tappt in eine Glaubwürdigkeitsfalle, wenn er im Ernstfall dann doch anders entscheidet.

Kommunaler Klimaschutz sollte nicht aus purem Aktionismus zusätzlich zu bestehenden Klimaschutzinstrumenten des Bundes oder gar der Europäischen Union, sondern stets mit Augenmaß für Wechselwirkungen mit der bestehenden Klimaschutzpolitik in Angriff genommen werden. Sonst besteht die Gefahr von Wirkungsverlusten und Ressourcenverschwendung. Und nicht jede wohl gemeinte Idee macht wirklich Sinn.

So war die Celler Absicht, den Ankauf von E-Bikes zu fördern reiner Aktionismus in einer Zeit, in der diese Fahrzeuge auch ohne Förderung gekauft wurden „wie warme Semmel“. Diesen Aktionismus hat der Rat verhindert.

Wenn aber dem Klimaschutz unbedingter Vorrang eingeräumt wird, droht andererseits die Akzeptanz dafür zu schwinden. Denn die momentane Begeisterung in Teilen der Bevölkerung ist erfahrungsgemäß schnell gefährdet, sobald die Bürgerinnen und Bürger selbst von den Folgen betroffen sind. Außerdem können Politik und Verwaltung in ihrem Handeln gelähmt werden, wenn jede Entscheidung auf ihre Klima-Wirkung hin untersucht werden muss. Denn oft liegen die Dinge nicht so einfach, wie sie vielleicht auf den ersten Blick erscheinen. Schon die Sperrung einzelner Straßen für den Autoverkehr führt nicht zwangsläufig zu weniger, sondern unter Umständen sogar zu mehr Verkehr, weil Umwege gefahren werden. Der Nordwall lässt grüßen! 

Rat und Verwaltung unserer Stadt haben seit Langem den Klimaschutz im Auge. Am 10. Juni 2010 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, ein Klimaschutzkonzept für die Stadt Celle aufzustellen. In der Folge sind vielfältige Maßnahmen durchgeführt worden. Bereits am 24. August 2010 hat der Rat dann einstimmig den Klimaschutzfonds der Stadt Celle aufgelegt mit der Begründung: 

„Damit soll eine langfristige Sicherung der Finanzierung auch kleinerer Klimaschutzprojekte ermöglicht und Impulse zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz in Celle gegeben werden.
Gefördert werden sollen insbesondere Maßnahmen, die zur spürbaren Reduktion der Emissionen von klimawirksamen atmosphärischen Spurengasen, vor allem Kohlendioxyd, beitragen und die der Förderung regenerativer Energieerzeugung dienen“.

Bis heute sind aus dem Klimaschutzfonds insgesamt etwa 8 Mio. Euro in förderungswürdige Vorhaben in die Stadt Celle geflossen, die eine jährliche Einsparung von 520 Tonnen* CO2 bedeuten. Ein Ergebnis, das sich sehen lässt, freiwillig und ohne dass der Klimanotstand ausgerufen worden wäre.

Zum Schluss

  • Wer angesichts festgestellter Probleme in Hektik ausbricht gerät in Gefahr, diese Hektik zum Mittelpunkt des Handelns zu machen. Es ist ein Erfahrungsschatz, dass klares Denken erforderlich ist um Lösungen für Problemstellungen zu schaffen. 
  • Erkannte Probleme müssen offen diskutiert werden. Problemlösungen dürfen nicht hinausgeschoben werden, Bürgerinnen und Bürger müssen beteiligt werden.
  • Bisherige kommunale Planungsgrundsätze müssen im Hinblick auf die Wirkungen von (möglichen) klimatischen Veränderungen überprüft werden.
  • Klimafolgenschutz sollte von der Vertretung zu einem „wesentlichen Produkt“ (§ 4 Abs. 7 KomHKVO) erklärt werden
  • Klimaschutz und Klimafolgenschutz sollte als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen werden.
  • Klimaschutz und Klimafolgenschutz muss stets in Relation zu anderen Aufgaben der Stadtgesellschaft gesehen werden und darf sich nicht zum Absolutismus entwickeln, weil dies die Gesellschaft spalten und damit den Klimaschutz gefährden würde.

Und ganz wichtig:

  • Verbote helfen nicht bei Problemlösungen. Sie werden selbst zum Problem, weil sie im Zweifel (es ist ja alles geregelt) Köpfe blockieren und neue Lösungen verhindern.

*Von der Stadtverwaltung errechnet

Geothermie für die Allerinsel.

Was ist daraus geworden?

26.11.2019 – Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste hat in seiner Sitzung vom 7.12.2016 empfohlen, eine Konzeptstudie zur geothermischen Wärmeversorgung der Allerinsel zu fördern.

Die Nutzung der Geothermie für Wohnzwecke hat zur Erreichung der Klimaschutzziele unserer Stadt große Bedeutung. Eine geothermische Wärmeversorgung der Allerinsel würde beispielhaft zur Reduzierung in der Nutzung fossiler Brennstoffe beitragen, den vereinbarten Dekarbonisierungsprozess regional forcieren und unserer heimischen Wirtschaft die Möglichkeit eröffnen, ihre Leistungsfähigkeit erneut unter Beweis zu stellen.

Mit diesem Antrag bitten wir die Verwaltung um Auskunft, wie sich dieses gute Vorhaben entwickelt hat.


Ergebnis des Antrages:
Die Verwaltung hat für die Sitzung des Fachausschusses am 19.03.2020 folgenden Bericht vorbereitet:

Mit der Erarbeitung der Ergebnisse der Konzeptstudie zur geothermischen Wärmeversorgung der Allerinsel wurde die GeoEnergy Celle e.V. betraut. In Zusammenarbeit mit 3 Fachplanungsgesellschaften wurde eine entsprechende Konzeptstudie erarbeitet und am 27.07.2017 der Verwaltung und den Investoren zu den Losen 1 bis 3 des 1. Bauabschnitts auf der Allerinsel sowie den ortsansässigen Energieversorgern vorgestellt. Die Studie kommt im Ergebnis zu dem Schluss, dass die Nutzung von Geothermie auf der Allerinsel grundsätzlich infrage kommt.

Die Studie stieß dabei auf großes Interesse bei allen Beteiligten. Im weiteren Verlauf der Vertragsverhandlungen zu den Losen 1 bis 3 haben sich die jeweiligen Investoren vor allem aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu einer Nutzung von Geothermie zur Energieversorgung des 1. Bauabschnitts auf der Allerinsel entschließen können.

Bereits verwirklicht wurden im Stadtgebiet Celles neben einer Vielzahl von Ein- oder Mehrfamilienwohnhausneubauten auch einige Sanierungen im Bestand, darunter größere Erdwärmesonden-Projekte in Klein Hehlen (ehemals DGI/Trautsch, jetzt CeRo Wohnen GmbH mit insgesamt 1034 kW Heizleistung bei ca. 2000 MWh/a Jahresheizwärmeentzug), Windmühlenstraße der WBG/ Kapellenberg, Südheide (Neubau). Als bedeutendes städtisches Projekt ist an dieser Stelle die neue Feuerwehrhauptwache zu nennen, die ebenfalls geothermisch versorgt wird.

Auch Gewerbebauten werden bereits erfolgreich geothermisch beheizt (diverse Anlagen unter anderem in den Gewerbegebieten am Bruchkampweg und im Gewerbegebiet Altenhagen).

Gesamtanzahl der Geothermieanlagen: 180

davon Erdwärmesondenanlagen: 104

und Erdwärmekollektoren (Flächenkollektoren und Spiralkollektoren):   76

Bohransatzpunkten/ Bohrungen insgesamt550

Derzeit liegen weitere Anfragen zu geothermischen Nutzungen von Einfamilien- und Mehrfamilienwohnhäusern vor.

Unser Ziel – mehr Landschaftsschutz in der Stadt Celle

Stellungnahme der Ratsfraktion gegenüber der Celleschen-Zeitung

Mitten durch die Stadt Celle ein Landschaftsschutzgebiet schaffen? Genau dies wollen Freie Demokraten weiterhin im Stadtrat anstreben, nachdem der Kreistag im Juni die Kreisverwaltung beauftragt hat, im FFH-Gebiet 90 ebenfalls ein Landschaftsschutzgebiet einzurichten. So soll die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Niedersachsen auch im anschließenden Stadtgebiet umgesetzt werden.

Joachim Falkenhagen, FDP-Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Stadtrat, weist darauf hin, „dass der im Stadtgebiet liegende Teil des FFH-Gebietes 90, mit dem zum Teil nur wenige Meter breiten Flusslauf der Aller so sehr von kulturellen Entwicklungen beeinflusst ist, dass die noch vorhandene Landschaft geschützt werden muss, um den Menschen in unserer Stadt auch künftig eine weitgehend naturbelassene Allerniederung zu erhalten. Weitere Eingriffe in die Landschaft sollen damit vermieden und Sünden der Vergangenheit korrigiert werden. Das Landschaftsschutzgebiet soll die Durchgängigkeit des Schutzgebietes in den Kreis hinein gewährleisten.

Dort, wo ein stärkerer Schutz objektiv erforderlich ist, sollten punktuell Naturschutzgebiete ausgewiesen werden“ erläutert Falkenhagen die Position der Ratsfraktion“.

Siehe hierzu auch diese Pressemeldung

Fahrradampel “Alte Dorfstraße” in Altencelle

28.10.2019 – Die Verwaltung wird aufgefordert, an die Fußgänger-Signalanlage an der „Alte Dorfstraße“ in Altencelle, in Höhe der Einmündung „An der Gertrudenkirche“ eine zusätzliche „kleine Fahrradampel“ zu installieren, die so ausgerichtet ist, dass sie für Fahrradfahrer die aus der Küsterstraße kommend die „Alte Dorfstraße“ überqueren wollen, einsehbar ist.


Ergebnis des Antrages: liegt noch nicht vor