Blidon (FDP): Sichere Energieversorgung ist wichtig

In der Diskussion um die Kündigung des mit der Celle-Uelzen-Netz GmbH abgeschlossenen Strom- und Gaskonzessionsvertrags zum 31.12.2026 erklärte Ralf Blidon die Position der FDP-Fraktion:

Kompliziertes Thema

Seit dem Herbst 2022 haben sich die Fraktionen mit zunehmender Intensität mit der Frage befasst, ob die Stadt ihr mit dem Netzbetreiber CUN vereinbartes Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2026 wahrnehmen soll.

Dabei ist allen Beteiligten deutlich geworden, dass das Thema von einer kaum zu durchdringenden Komplexität geprägt ist. Nicht selten, dass man nach einer erarbeiteten Gewissheit sofort auf weitere Themen stößt, die kaum beurteilt werden können.

Die Verwaltung hat versucht, mit einem Gutachten zu rechtlichen Fragen zur Aufklärung beizutragen. Nach der Ratsinformation vom 15.04.2024 waren sich viele Teilnehmer einig darüber, dass dieses Gutachten keine Hilfestellung für die zu treffende Entscheidung war.

Zweites Gutachten gefordert

Auf Anregung des Ratsvorsitzenden hat die Verwaltung sodann ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Fragen der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen einer Entscheidung beleuchtet werden sollten.

Über das Ergebnis dieses Gutachten hat die Kämmerin den Rat mit Schreiben vom 04.09.2024 informiert und mitgeteilt, dass es „keine Veränderungen identifiziert“ hat, 

„die dazu beitragen könnten, durch eine Ausübung des Sonderkündigungsrechtes Risiken zu vermeiden oder höhere Chancen zu ermöglichen“.

In schlichtem Deutsch heißt dies:
Durch eine Rekommunalisierung werden Risiken nicht vermieden und Chancen nicht verbesssert.

Hoher Mitteleinsatz erforderlich

In diesem Kontext weist die Kämmerin dann darauf hin, dass die auf die im Rahmen der Energiewende erforderlichen hohen Investitionen für viele Energieversorger und ihre Gesellschafter eine starke finanzielle Belastung darstellen könnten. 

Dies ist dem Rat bekannt. Fachleute haben hier für den Raum Celle Investitionen in Höhe von über 200 Mio. Euro (2023) identifiziert. Dies wird nicht aus Eigenkapital geschehen können, sondern durch Fremdfinanzierungen oder Gesellschafterdarlehen erfolgen müssen.

Insoweit gibt das Gutachten den Fingerzeig, dass eine Veräußerung des Aktienvermögens der Stadt oder der Stadtwerke Celle zur Finanzierung der Investitionen herangezogen werden könnte. 

Dabei wird aber nicht darauf hingewiesen, 
dass eine Veräußerung des Aktienvermögens für die Stadt und für die SWC zwangsläufig zu erheblichen Dividendenverlusten führen würde, die zu einer Verschlechterung der Einnahmesituation der Stadt, aber auch der SWC führen würde!

Wir alle wissen aber, dass das den SWC zugeordnete Aktienkapital ihre wesentliche Finanzierungsquelle ist und dass die daraus gezahlten Dividenden für sie eine ebenso unverzichtbare wie dauerhafte Finanzierungsquelle ist.

Hoher Investitionsbedarf in der Stadt

Hierauf ist insbesondere hinzuweisen, weil der städtische Haushalt nach über 15 Jahren der Haushaltskonsolidierung endlich wieder in einem Zustand ist, der Investitionen in die Zukunft unserer Stadt ermöglicht.

Aber gerade in dieser Situation wirken jetzt die Folgen der Pandemie, der Inflation, des Krieges gegen die Ukraine, der Bevölkerungsentwicklung, der Personalkostensteigerungen und globaler Krisen.

Gerade in einer so angespannten wirtschaftlichen Lage bleibt es Aufgabe der Verantwortlichen, die Zukunft der Stadt durch Investitionen in die städtische Hardware zu sichern. Würden wir dieser Aufgabe nicht gerecht werden, würden Straßen, Brücken, Schulen, Verwaltungsgebäude, Parkeinrichtungen und Infrastruktur verkommen. 

Über 15 Jahre Haushaltskonsolidierung haben eben ihre Spuren hinterlassen. Der Investitionsbedarf unserer Stadt ist sehr groß, ihre Einnahmesituation wird nicht nur durch das Ergebnis des Zensus schlechter. Die Entwicklung auf Kreisebene lässt erwarten, dass die Kreisumlage absehbar erhöht wird.

Hoch und Tiefbau erfordern viel Geld

Ihnen allen liegt eine „Grunderneuerungsliste_2011“ für Straßen vor, in der 75 Maßnahmen mit einer Wertstellung enthalten sind, die heute deutlich über 100 Mio. Euro liegen dürfte. Allein für den Wilhelm-Heinichen-Ring sieht der Investitionsplan 2024 über 26 Mio. Euro vor.

Dem Rat liegt auch eine „Realistische Erneuerungsliste für die nächsten 10 Jahre“ (2020?) vor, in der 15 Maßnahmen im Straßenbau genannt werden mit einem Wert 23 Mio. Euro (Stand 2020). Auch die in dieser Liste genannten Zahlen dürften heute Makulatur sein und deutlich höher liegen.

Wenn ich mich richtig erinnere, hatte Stadtbaurat Kinder für den Bereich Hochbau eine erhebliche Summe angegeben, die ich hier heute nicht wiederholen kann. Aber es war eine sehr hohe Summe, die den Investitionsbedarf deutlich gemacht hat. 

Klar ist aber, dass wir die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft haben und die entstehenden Investitionskosten allein von der Stadt getragen werden müssen.

Stadthaushalt sichern

Ich führe dies hier an, weil die Verantwortlichen der Stadt Celle verpflichtet sind, sich über die in der Zukunft liegende Leistungsfähigkeit der kommunalen Finanzen Gedanken zu machen und Risiken zu identifizieren, um sie in die künftige Finanzplanung aufzunehmen. Deswegen warnen wir davor, dass eine denkbare Inanspruchnahme der Stadt Celle zugunsten der SWC schwerwiegende Folgen für städtische Investitionen haben könnte!

Die Diskussion um eine Rekommunalisierung der Netze wird aus unserer Sicht nicht aus der Gesamtschau des städtischen Haushaltes und dessen weiterer Entwicklung geführt, sondern wird wesentlich auf den Gesichtspunkt reduziert, die Netze wieder der Stadtwerke Celle GmbH zuzuordnen. Sie „heim in die Stadt“ zu holen. 

Dies ist eine Betrachtungsweise, die wir nicht akzeptieren können. Wir versuchen, die Gesamtsituation der Stadt zu betrachten und Risiken zu identifizieren. 

Unsere Schlussfolgerung ist,

  • dass wir für die Stadt Celle Finanzierungsrisiken sehen, die wir vermeiden müssen,
  • dass die Stadt Celle möglichst aus eigener Kraft in ihre Infrastruktur investieren können muss,
  • dass wir für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit der CUN keine sachlichen Gründe sehen,
  • dass die Bundesnetzagentur die SVO/CUN als einen der besten Versorger einstuft und wir sicher sein können, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.

Entscheidung ist nur ein Zwischenschritt

Die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes führt nicht zu der von einigen angestrebten Rekommunalisierung! Die Folge wird eine Ausschreibung der Netze sein. Welcher Bieter am Ende den Zuschlag erhält, das steht in den Sternen.

Sollten dies dann die Stadtwerke Celle sein, dann könnte es eine juristische Auseinandersetzung ersten Ranges mit der Begründung geben, dass der Prozess der Kündigung nur deswegen in Gang gesetzt worden ist, um die Netze den Stadtwerken Celle zuordnen zu können. 

Das wäre dann aber wirklich fatal und die sich daraus ergebenden Verzögerungen bei den notwendigen Investitionen würden sich für unserer Stadt negativ auswirken.

Di FDP-Fraktion wird den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen und sich damit die Kündigung des Vertragsverhältnisses ablehnen.

Hotel am Nordwall genehmigungsfähig?

01.11.2021 – Zur Genehmigungsfähigkeit – Hotelneubau am Nordwall

Auf ein sehr unterschiedliches Echo traf die Absicht der Allerland GmbH, an der Einmündung der Straße Nordwall neben Büroflächen, sozialen Wohnungsbau u.a. auch einen Hotelneubau vorzusehen. Pro und Contra wurde öffentlich diskutiert, Fragen nach der Verträglichkeit zwischen Neubau und Denkmalschutz wurden gestellt.
Die Freien Demokraten haben diese Diskussion aufgenommen und eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt.


Ergebnis der Anfrage:

Die Verwaltung hat in ihrer Antwort darauf hingewiesen, dass zur Frage der Verträglichkeit des Baus keine Angaben gemacht werden können, weil ein Bauantrag noch nicht gestellt worden sei.

Der Stadtverwaltung sind bisher nur die städtebaulichen/architektonischen Entwürfe bekannt. Anträge auf Baugenehmigungen sind noch nicht gestellt worden. Aus diesem Grunde ist die Beantwortung der Anfrage AN/0300/21 nicht möglich bzw. wäre rein hypothetisch.

Neue Wohnungen braucht die Stadt

23.07.2020 – Lange Zeit ist über die Notwendigkeit gesprochen worden, in unserer Stadt neuen und klimafreundlichen Wohnraum, auch Wohnungen im staatlich geförderten Wohnungsbau, zu schaffen. Am 23. Juli fand der Spatenstich in der Wittinger Straße statt, wo die Städtische Wohnungsbau GmbH (WBG) 38 geförderte Wohnungen bauen wird.

Mit diesem Vorhaben realisiert die WBG Maßnahmen, die die Fraktionen in ihrem Antrag vom
16. Februar 2019
angesprochen haben.

Flächennutzungsplan an Klimaentwicklung anpassen

15. September 2019 – 40 Jahre alten Flächennutzungsplan an Entwicklung anpassen – klimatische Entwicklung berücksichtigen.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Ausschusses für “Stadtentwicklung und Bauen“ vom 14.11.2019 hat die Verwaltung eine erste Vorlage vorgelegt, in der die Maßnahme dargestellt wurde.
Der Ausschuss hat die Verwaltung aufgefordert die Vorlage auch unter Berücksichtigung der von den Freien Demokraten aufgezeigten Gesichtspunkten des Klimawandels zu ergänzen und damit das vorgelegte Papier nicht empfohlen.

Für die Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom 6. Mai 2021 hat die Verwaltung diese Vorlage erstellt. Mit der Behandlung im zuständigen Fachausschuss ist der Antrag der FDP-Fraktion behandelt und “formal” erledigt.

Jetzt beginnt die Detailarbeit an dem neuen Flächennutzungsplan. Er wird den (nächsten) Rat noch länger beschäftigen. Die Freien Demokraten werden die Planung intensiv begleiten.


Gegenüber der Presse haben wir im Vorfeld der Behandlung im Fachausschuss diese Stellungnahme abgegeben:

Zur Tagesordnung des Planungs- und Bauausschusses am  6. Mai 2021 erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen:


“Im September 2019 waren wir der Überzeugung, dass der über 40 Jahre alte Flächennutzungsplan der Stadt Celle endlich der eingetretenen Entwicklung angepasst werden muss und dass wir auch in diesem Bereich Zukunftsfragen berücksichtigen müssen. 

In den letzten Jahrzehnten hat sich viel verändert. Digitalisierung und die klimatischen Veränderungen sind nur zwei Bereiche, die sich deutlich auf unser Leben ausgewirkt haben und es weiterhin verändern werden.

Wir tun gut daran, für Zukunftsplanungen einen neuen Rahmenplan zu erstellen, der diese und andere Entwicklungen berücksichtigt. Es ist notwendig, dass im Flächennutzungsplan auch Gesichtspunkte des Klimaschutzes berücksichtigt werden.

Ziel muss es auch Sicht der Freien Demokraten sein, der Stadt und ihren Bewohnern auch unter geänderten (klimatischen) Rahmenbedingungen attraktive und anziehende Möglichkeiten der Stadtentwicklung zu sichern und Zukunftschancen zu eröffnen.  

Den formellen Startschuss hat jetzt die Verwaltung gegeben – Gut Ding will eben immer Weile haben, auch in Zeiten der Digitalisierung!“


Update:

In der Sitzung des Rates der Stadt Celle vom 19. Mai 2021 ist der Antrag behandelt und die Einleitung des Verfahrens zur Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen worden.

Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.

Wir arbeiten auch zusammen – Neuer Wohnungsbau

16. Februar 2019 – Interfraktioneller Antrag – wir arbeiten auch zusammen – Neuer Wohnungsbau in Celle.


Ergebnis des Antrages:
liegt noch nicht vor

Die Städtische Wohnungsbau GmbH hat ein umfangreiches Neubau- und Renovierungsprogramm gestartet.
Am 23. Juli 2020 fand auf einem Gelände in der Wittinger Straße der Spatenstich für den Neubau von 38 staatlich geförderte Wohnungen statt.