Das Infektionsrisiko in Klassenräumen reduzieren

28. September 2020 – Antrag “Das Infektionsrisiko in Klassen- und Sitzungsräumen reduzieren”

Die Diskussionen um die Wirkungen des Corona-Virus konzentrieren sich aktuell u.a. auf den Einfluss Infektiöser Aerosolpartikel in geschlossenen Räumen.

Hier haben Forscher der Bundeswehr-Universität München verschiedene Schutzkonzepte für Unterricht in Corona-Zeiten gegeneinander gestellt und empfehlen für den Präsenzunterricht in der kalten Jahreszeit Raumluftreiniger oder Entkeimungsgeräte in Kombination mit leichten baulichen Ergänzungen.

Die empfohlene Lösung schütze vor einer indirekten Ansteckung durch Aerosole und sei aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen zu bevorzugen, so die Wissenschaftler.

Die Cellesche-Zeitung berichtete am 7. November 2020 hier über den Antrag und am hatte bereits am 3. November 2020 über die Diskussion in der Samtgemeinde Wathlingen berichtet.


Ergebnis des Antrages:

Für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kinder und Jugend am 5. November 2020 hat die Verwaltung diese Beschlussempfehlung vorgelegt.

Die Fraktionen diskutierten den Antrag der Freien Demokraten ernsthaft und betonten, man müsse auch in der Schule Maßnahmen treffen, sah sich aber auf Grund fehlender Sachkenntnis sowohl im Rat wie auch in der Verwaltung nicht in der Lage, eine angemessene Entscheidung zu treffen.

In der Sache haben die Ratsmitglieder sich vertagt, der Verwaltungsvorlage wurde nicht abgestimmt.


In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 19. November 2020 wurde eine neue Beschlussvorlage vorgelegt, aber nach interner Beratung geändert und vom Ausschuss so zur Beschlussfassung empfohlen worden ist. Dies ist in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 24. November 2020 auch so geschehen. Es ist vereinbart worden, dass das Thema für die nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses erneut auf die Tagesordnung genommen wird.

Bei allen Beratungen wurde offen über angenommene Vor- und Nachteile der Geräte gesprochen.
Es zeigte sich stets, dass sich die unterschiedlichen Auffassungen der Wissenschaftler und der Landesverwaltungen über die Zweckmässigkeit und die Verträglichkeit der Geräte im Schulalltag als Verunsicherung der Rats- und Verwaltungsmitglieder widerspiegelten.

Renovierungsaufwand für das Gebäude Rathsmühle

25. September 2020 – “Renovierungsaufwand für das Gebäude Rathsmühle

Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass das für viel Geld erworbene Gebäude der Rathsmühle seit dem Kauf im Jahre 2009 ungenutzt ist und Jahr für Jahr ein erheblicher finanzieller Aufwand für die Stadt entsteht. Angesichts der städtebaulichen Bedeutung dieses Gebäudes im Zentrum der Stadt aber auch der kritischen städtischen Haushaltssituation soll der Rat jetzt über den tatsächlich erforderlich werdenden Erhaltungsaufwand, den Kostenrahmen und die zugehörigen zeitlichen Perspektiven informiert werden. 


Ergebnis des Antrages:
liegt immer noch nicht vor.
Stand: 30. Juni 2022

Die Rathsmühle – unsere Aktivitäten
25.09.2020Erforderlicher Renovierungsaufwand für das Gebäude Rathsmühle
19.03.2018Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Rat Ortsbesichtigungen (u.a. Rathsmühle) durchzuführen, um die tatsächlichen Sachverhalte zu veranschaulichen
07.02.2016Anfrage an die Verwaltung zum Rathsmühlenkomplex
und hier die Antworten der Verwaltung vom 27.08.2018
03.12.2012Haushaltsberatungen 2013 – aktuelle Kostenaufstellung für das Vorhaben “Rathsmühle” inkl. Folgekostenaufstellung
30.12.2010Rathsmühle – Anweisung des Oberbürgermeisters in Verhandlungen mit privaten Investoren einzutreten mit dem Ziel des Verkaufs unter Wahrung städt. Interessen
29.11.2010Aufschliessung Gelenk Neumarkt
Juni 2009Wir haben dem Ankauf der Ratsmühle nicht zugestimmt, stattdessen einen Ankauf durch die Stadtwerke Celle empfohlen, weil “die etwas von Strom verstehen”. Damit müsse sich die Stadt nicht belasten.

Landschaftsschutz contra Naturschutz?

21.09.2020 – Im Vorfeld der Ratsdiskussionen hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen folgende Stellungnahme abgegeben:

Europaweit bedeutsame Gebiete werden über die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union geschützt. Als FFH-Gebiete werden solche Gebiete ausgewiesen, in denen ökologisch bedeutsame Lebensraumtypen (z.B. Auenwälder) sowie Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Die Mitgliedsstaaten der EU sind gehalten, diese Schutzgebiete unter nationales Recht zu stellen. Hierfür sieht das Recht der Bundesrepublik zwei Schutzarten vor, Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete.

Naturschutz quer durch die Stadt

Wenn jetzt beidseitig entlang der Aller und quer durch die Stadt Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen, dann muss man sich die reale Situation genau vor Augen führen. Dieses Gebiet, von Boye bis zum Allerwehr, vorbei an Sportplätzen, Eisenbahnlinien, Brücken für den Eisenbahnverkehr und für vielbefahrene Bundes-, Landes und örtliche Entlastungsstraßen, der Justizvollzugsanstalt, dem Schützenplatz und vielen anderen Einflussfaktoren, ist über Jahrhunderte von Bewohnern unserer Stadt geprägt und zu einer reinen Kulturlandschaft entwickelt worden. Zuletzt sind viele der Flächen mit Baggern zu Hochwasserschutzbereichen ummodelliert worden!


Von Menschen über Jahrhunderte geprägtes Gebiet

Dieses von Menschen über Jahrzehnte und Jahrhunderte beeinflusste Gebiet jetzt in ein Naturschutzgebiet umzuwandeln zeugt zwar von dem guten Willen der Verantwortlichen, geht aber nach unserer Auffassung an der stattgefunden Entwicklung und an den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft vorbei. Es verbietet alles, was nicht ausdrücklich erlaubt wird. Dies trifft Landwirte, deren Flächen an das FFH-Gebiet grenzen ebenso, wie die Menschen in unserer Stadt, die Freude an der Natur haben oder Kinder, deren Ball unglücklicher- und wahrscheinlich auch verbotenerweise in das angedachte Naturschutzgebiet rollt.


Landschaftsbild erhalten und entwickeln

Wir wollen diese Verbotsorgie in unserer Stadt nicht. Wir wollen, dass unsere Mitmenschen sich in und an den Gebieten erfreuen können und die Landschaft unter Schutz gestellt wird. Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutzes bedürfen, weil die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten ist und das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder weil das Gebiet für die Erholung der Menschen wichtig ist. Dies zu erreichen, ist unser Ziel.


Landschaftsschutz ist positive Entwicklung

Wir sehen nicht, dass wir mit dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutzzweck „Landschaftsschutzgebiet“ der Natur einen Schaden zufügen sondern eine positive Entwicklung. Wir stellen Menschen und Natur gemeinsam in den Mittelpunkt unserer Überlegungen und nicht das Dogma, so wie es andere tun.

Siehe hierzu auch diese Pressemeldung

Bildungsstandort Celle – MINT-Schulen entwickeln

14.09.2020 – „Bildungsstandort Celle – Entwicklung von Schulen zu Mint-Schulen im Exzellenz-Netzwerk Niedersachsen

Beste Bildung wird die Zukunft unserer Bürgerinnen und Bürger bestimmen. Sie ist sowohl unter bildungspolitischen Gesichtspunkten wie auch unter Stadtmarketingaspekten von herausragender Bedeutung. In unserer Stadt befinden sich mehrere Gymnasien, die alle einen guten Ruf haben und gute Arbeit leisten.

Das Exzellenz-Netzwerk Niedersachsen hat es sich zum Ziel gesetzt hat, herausragende Bildung zu vermitteln. Ihm gehören derzeit 16 Schulen an, keine davon befindet sich in der Stadt oder im Kreis Celle.

„MINT-Schule Niedersachsen“ – Dieser Titel steht für überdurchschnittlich guten Unterricht und vielfältige, praxisnahe Angebote in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Nur 18 Schulen in ganz Niedersachsen dürfen ihn derzeit tragen und profitieren damit vom exzellenten Know-how aller Netzwerkmitglieder. Im Zentrum der gemeinsamen Arbeit steht der Erfahrungsaustausch, der zweimal im Jahr im Rahmen zweitägiger Netzwerktreffen stattfindet.

Informationen zum Intelligenz-Netzwerk finden Sie hier.

Eine Broschüre des Intelligenz-Netzwerk können Sie hier laden.


Ergebnis des Antrages:
Mit einer Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kinder und Jugend vom 5. November 2020 hat die Verwaltung diese Vorlage zur Beschlussempfehlung vorgelegt und sagt damit ein Engagement zu Gunsten der Einrichtung von MINT-Schulen in Celle zu. Das Thema ist allerdings aus aktuellem Anlass von der Tagesordnung genommen worden und soll demnächst erörtert werden.

Update

Der folgende Verwaltungsausschuss ist unserem Antrag gefolgt und hat den Oberbürgermeister beauftragt, sich für den MINT-Standort Celle einzusetzen. Geschafft!

Update

Im September 2024 berichtet die Cellesche-Zeitung darüber, dass das Hermann-Billung-Gymnasium in Celle mit dem Titel MINT-freundliche Schule ausgezeichnet worden ist.
Wir gratulieren und freuen uns darüber. Herzlichen Glückwunsch!

Die Gotische Halle – unverzichtbar für unsere Kultur

Nach der heutigen (14.09.20) Fraktionssitzung der Freien Demokraten erklärte der FDP Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen:

„Der Kunstverein Celle e.V., der Bund Bildender Künstler (BBK) und weitere Aussteller von bildender Kunst nutzen die Gotische Halle seit Jahrzehnten und haben ihre Ausstellungskonzeptionen auf die Dimensionen dieser Halle ausgelegt.

Gerade die Ausstellungen des Kunstvereins Celle e.V. haben deutlich gemacht, dass moderne Kunst einen erheblichen Raumbedarf hat um sie angemessen präsentieren zu können. 

Es ist uns nicht ersichtlich, dass eine vergleichbare Räumlichkeit im Celler Schloss  für das mögliche Spektrum von Kunstausstellungen dieser bürgerschaftlich getragenen Vereine vorhanden ist. Erwartungen an die Kulturverwaltung

Wir haben in diesem Zusammenhang an die Verwaltung folgende Erwartungen gerichtet:

  • Die Verwaltung wird gebeten, 
    direkte Gespräche des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen mit dem Kunstverein Celle e.V. und dem Bund Bildender Künstler in Celle anzuregen, damit diese Behörde die Notwendigkeiten und den Bedarf der Aussteller besser erkennen kann.
     
  • Die Verwaltung wird gebeten, 
    für Ratsmitglieder und die Vertreter der betroffenen Vereine eine Besichtigung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten im Celler Schloss durchzuführen, damit Diskussionen über dieses Thema weitgehend versachlicht geführt werden können.
     
  • Die Verwaltung wird gebeten
    darauf hinzuwirken, dass Vertreter des Staatlichen Baumanagements  Niedersachsen im Kulturausschuss der Stadt die Gründe verdeutlichen, die zu den aktuellen Überlegungen geführt haben und alternative Lösungen für diese Überlegungen vorzustellen“.

Ergebnis unserer Bemühungen:

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Kulturausschusses vom 16. März 2021 mitgeteilt, “dass sich an der Nutzung der Gotischen Halle nichts ändere”.

Damit ist die Gotische Halle entgegen der ursprünglichen Überlegungen der Landesbauverwaltung weiterhin für Ausstellungszwecke in unserer Stadt verfügbar. Geschafft!

Unsere Weihnachtsstadt retten

4. September 2020 – Den Celler Weihnachtsmarkt 2020 sichern

Corona hat die Gesellschaft verändert und wirkt sich täglich auf das Zusammenleben in unserer Stadt aus.

Wir möchten den Celler Weihnachtsmarkt 2020 trotz Corona sichern und auch Gastronomen und Händler, die den Weihnachtsmarkt gestalten, von den Nutzungsgebühren befreien, damit sie überleben können. Einen entsprechenden Beschluss hat der Celler Stadtrat bereits am 28. Mai 2020 für die heimische Gastronomie beschlossen.

Hier finden Sie unsere Pressemeldung zu dem Thema.

Der Brief der Celler Weihnachtsmarktbeschicker an Rat und Verwaltung (02.10.2020)

Wir haben zusammen mit unserem Gruppenpartner “Die Unabhängigen” einen Änderungsantrag gestellt, weil der Ursprungsantrag auf Grund rechtlicher Probleme (Ausschreibung) bis zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes nicht mehr umsetzbar war. Diesen Änderungsantrag finden Sie hier.

Ergebnis des Antrages:

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2020 wie folgt beschlossen:

  1. Die an die CTM von den Marktbeschickern des Weihnachtsmarktes 2020 abzuführenden Standentgelte sind in drei Tranchen zum 10.12., 20.12. und 30.12.2020 zu entrichten.
  1. Sollte der Weihnachtsmarkt 2020 angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens auf Grund einer Verordnung des Landes Niedersachsen nicht stattfinden dürfen, werden die Gebühren bei Ausfall vor Beginn des Marktes nicht erhoben, bei Abbruch anteilig je ausgefallenem Tag erstattet.

Dieser Beschluss verschafft den Marktbeschickern mehr Liquidität um das Standgeld aus erwirtschafteten Einnahmen begleichen zu können und Sicherheit für einen eventuellen Ausfall oder Abbruch des Marktes auf Grund neuer rechtlicher Vorgaben des Landes Niedersachsen (Corona).