Gleichbehandlung für die Gastronomie der Altstadt

21.10.2019 – Gleichbehandlung gastronomischer Außenbewirtschaftung “aus besonderem Anlass”.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung vom 6. März 2020 ist folgende Beschlussempfehlung abgegeben worden:

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Probe in 2020 eine verlängerte Öffnung der Außengastronomie bis 24 Uhr in der Innenstadt an den Veranstaltungssamstagen des Weinmarktes und des Stadtfestes zu gestatten. Die Sperrzeitenverordnung wäre an diesen beiden Tagen außer Kraft gesetzt.


Update:
Da Weinmarkt und Stadtfest im Jahr 2020 auf Grund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle am 26. Januar 2021 wie folgt beschlossen:

“Der Beschlussvorschlag aus AN /0337/19-1 wird dahingehend geändert, dass anlässlich des Weinmarktes und des Stadtfestes eine verlängerte Öffnung zur Probe nunmehr in 2021 gestattet werden soll, da die Veranstaltungen in 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht stattfanden”.


Sachverhalt:

Die Stadt verfolgt sowohl das Ziel, eine hohe Attraktivität der Innenstadt besonders für jüngere Menschen, Familien und Touristen zu gestalten als auch mehr Wohnen in der Innenstadt zu ermöglichen. Hier gilt es, zwischen Anwohnern und Gastronomen Regelungen für eine Verträglichkeit der Nutzungen in den späten Abendstunden zu setzen.

Mit der am 27.09.2018 vom Rat der Stadt Celle beschlossenen Sperrzeitenverordnung wurde für Gastronomen bereits eine flexiblere Lösung eingeführt, ihre Außenbewirtschaftung, um eine Stunde länger als nach TA Lärm im Allgemeinen zulässig, bis 23 Uhr zu öffnen.

Die ergänzende Freizeitlärm-Richtlinie Niedersachsen gestattet bei besonderem Allgemeininteresse an Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen an fast allen Tagen vor Sonn- und Feiertagen abweichend der TA Lärm die Verschiebung des Beginns der Nachtzeit bis 24:00 Uhr, sofern eine 8-stündige Nachtruhe sichergestellt werden kann. 

Für sogenannte „seltene Ereignisse“ sind erhöhte Immissionswerte außerhalb von Gebäuden in den Abend- und Nachtstunden zugelassen. Dabei sind „seltene Ereignisse“ auf eine Zeitdauer von nicht mehr als 10 Nächten eines Kalenderjahres und nicht mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden begrenzt.

In der Praxis bedeutet dies, dass Gastronomen die Sperrzeitenverordnung zu beachten haben. Wenn eine Veranstaltung im öffentlichen Raum an einem Veranstaltungstag bis 24 Uhr geöffnet haben sollte, können Gastronomen ihre Außengastronomie ebenso lange offenhalten, wenn sie sich an der Veranstaltung beteiligen und räumlich integriert oder in der Nähe sind. 

Gastronomen, die sich nicht an einer Veranstaltung beteiligen möchten oder aufgrund ihrer räumlichen Distanz zum Veranstaltungsort dies nicht können, können ihre Innengastronomie über 23 Uhr hinaus weiter zu führen. Die Außengastronomie muss aber um 23 Uhr schließen. 

Abweichend von den bisherigen Regelungen empfiehlt die Verwaltung im Sinne „seltener Ereignisse“, im Jahr 2020 eine verlängerte Öffnung der Außengastronomie bis 24 Uhr an zwei Samstagen während der Veranstaltungen Weinmarkt und Stadtfest zu erproben. Interessierte Gastronomen mögen im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung hierzu direkte Absprachen mit den Veranstaltern treffen und so die besonderen Leistungen und Aufwendungen der Veranstalter hinsichtlich Organisation, Marketing und Werbung würdigen. Die Effekte und Auswirkungen der längeren Öffnung werden durch die Verwaltung beobachtet und daraus Empfehlungen für die Zukunft abgeleitet.

Für die Altstadt – Kurzzeitparken mit der Sanduhr

4. Mai 2019 – Kurzzeitparken mit Sanduhr in der Altstadt

Die Stadt Cloppenburg hat es vorgemacht: freies Parken in der Stadt mit einer Sanduhr.
Angesichts der erheblichen Konkurrenz für die Betriebe der Altstadt durch das Internet, aber auch durch die mit Parkplätzen “gesegneten” Betriebe am Rande unserer Stadt, wäre dieses Sanduhr-Verfahren geeignet, Käufer in die Altstadt zu ziehen.

Ergebnis des Antrages: liegt noch nicht vor

Hinweis:
Die Stadt Hildesheim hat zu dem Verfahren mit der Sanduhr eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier einsehen können.

UPDATE:
Am 18. Februar 2021 hat der Rat auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen, dass


“abweichend zu § 1 der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Celle (ParkGO) die Parkgebühr in den Parkgebührenzonen I (Innenstadt/Altstadt) während eines gesetzlich erlassenen Lockdowns für die ersten 10 Minuten gebührenfrei wird”.

Es ist schon erstaunlich, was Corona dann doch möglich macht. Da haben die Freien Demokraten im Rat im Mai 2019 den Antrag “Kurzzeitparken mit der Sanduhr” gestellt, um den Anbietern in der Altstadt etwas bessere Chancen im Verhältnis zu den Märkten am Rand der Stadt zu verschaffen. Dieser Antrag ist bis heute von der Fachverwaltung erkennbar nicht bearbeitet worden.

Aber CORONA macht es binnen einer Woche möglich. Natürlich haben wir den Antrag der SPD unterstützt. Aber man wundert sich schon darüber und wird nachdenklich. Der Bürger hat die Ratsmitglieder gewählt, damit sie sich für ihre Interessen einsetzen. Das tun wir Tag für Tag. Aber was nützt das alles, wenn diese Interessenvertretung von der Fachverwaltung ausgebremst wird!?!


Der Antrag der FDP-Fraktion ist mit folgender Argumentation der Verwaltung abgelehnt worden:

“Mit der Einführung der gebührenfreien „Ersten Parkzeit“ erhofft sich der Einzelhandel, die Attraktivität der Innenstädte zu erhöhen. Die Belebung des innerstädtischen Einzelhandels wird in der Regel nicht durch die kostenlose Bereitstellung von Kurzzeitparkplätzen, sondern ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Konjunkturbedingungen und vor allem über die Attraktivität und die Servicebereitschaft des Einzelhandels erzielt werden. Städte können insoweit Partner des Einzelhandels sein, indem sie gemeinsam das Parkplatzangebot über ein gutes Marketingkonzept herausstellen. Eine gute Logistik über ein kundenfreundliches Parkleitsystem und insbesondere saubere und gut ausgestattete Parkobjekte gehören ebenfalls dazu. Ein gutes Parkangebot kostet auch Parkgebühren und wird in der Regel von der Kundschaft akzeptiert.

Neben den Umsatzeinbußen für den Stadthaushalt hätte die gebührenfreie „Erste Parkzeit“ vor allem dahingehend einen negativen Effekt, dass sich der Aufenthalt von Passanten in der Innenstadt beschleunige, da sie häufig bei den Parkenden einen psychologischen Zeitdruck erzeuge. Das führe dazu, dass die Leute noch weniger Zeit für Blicke in verschiedene Läden hätten, stattdessen schnellen Schrittes durch die Straßen liefen, um ja nicht Gefahr zu laufen, dass sich das Gratisticket in ein Knöllchen verwandele.

Die Einführung der gebührenfreien „Ersten Parkzeit“ fördert den Individualverkehr, wünschenswert wäre die Beförderung durch den ÖPNV. Die Diskussion um Dieselfahrzeuge und den Ausschluss dieser Fahrzeuge aus Innenstädte ist hochaktuell. Das Angebot des kostenlosen Parkens, auch nur für einen kurzen Zeitraum, gibt Anreiz, die Innenstadt mit dem PKW anzufahren. Dies führt unweigerlich zu Parksuch- und Kurzstreckenverkehr, der die Innenstadt eher lähmt als fördert. Die Idee des nicht motorisierten Individualverkehrs sollte vielmehr angeschoben werden, die Stadt Celle hat sich zum Ziel gesetzt Fahrradstadt zu werden”.

UPDATE:
Am 15. Juni 2021 ist der Antrag im Verwaltungsausschuss abgelehnt worden.

Begründung

Zum Thema „Sanduhrparken“ in Innenstädten als zeitlich befristete Möglichkeit für kurze Erledigungen, ähnlich der „Brötchentaste“, gibt es unterschiedliche Erfahrungen. Beide Anträge beziehen sich auf das Beispiel in Cloppenburg und die dortige Einführung des „Sanduhrparkens“ in 2019. Dort, wie auch in anderen Städten, erfolgte die Umsetzung unter Kostenübernahme und auf Initiative des örtlichen Handels und Gewerbes. Aus dieser Richtung gibt es in Celle keine Vorschläge oder Forderungen.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es gute Gründe, die gegen eine Einführung sprechen. In der Straßenverkehrsordnung fehlt eine rechtliche Grundlage und es gibt auch kein Verkehrszeichen für eine Kennzeichnung des „Sanduhrparkens“. Dies war im übrigen Grund für eine Ablehnung in Wolfsburg/Fallersleben. Auch der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer spricht gegen das „Sanduhrparken“. Auswärtige Besucher haben keine Sanduhr griffbereit und wären damit schlechter gestellt. Die Zukunft der Innenstädte und ihre Attraktivität wird vielmehr davon bestimmt sein, wie mehr Platz für Begegnungen, für Grün, Kultur, Sport, Handwerk und Wohnen geschaffen werden kann und im Zuge der Klimaschutzdiskussion wird es darauf ankommen wie es gelingt, neue Mobilitätskonzepte zu implementieren. Dazu gehört dann auch die Verbesserung des ÖPNV, die Stärkung und Förderung des Radverkehrs und Verbesserung für Fußgänger.  

Bürger beteiligen – Hochwasserschutz in der Stadt

13.11.2018 – Hochwasserschutz 4. BA – fürsorglicher Umgang mit einem landschaftlichen Kleinod zwischen Allerwehr und Ziegeninsel.


Ergebnis des Antrages:
Die Stadtverwaltung hat gegenüber dem Rat und den betroffenen Bürgern zugesagt, die Grundeigentümer in die Überlegungen zur Gestaltung der Anlagen einzubeziehen.

Weitere Hinweise finden Sie hier.

Lärmproblematik – Erlass einer Sperrzeitverordnung

27.09.2018 – Der Rat beschließt die Sperrzeitverordnung zur zeitlichen Regelung der Außengastronomie

Mit dieser Verordnung wird die Sperrzeit für die gastronomische Außenbewirtschaftung für das gesamte Stadtgebiet einheitlich auf 23.00 Uhr festgesetzt.

Vorlage vom 17.09.2018

Verordnung vom 17.09.2018
Zone Innenstadt – Plan

Allerinsel – Städtebaulicher Rahmenplan als Entwicklungskonzept

20.06.2018 – Städtebaulichen Rahmenplans Allerinsel als Entwicklungskonzept

Die Entwicklung der Allerinsel ist die zentrale Stadtentwicklungsmaßnahme in Celle zur Schaffung attraktiven und zeitgemäßen Wohnraums in direkter Altstadtnähe. Sie soll dazu beitragen, die Stadt als Wohnstandort noch attraktiver zu machen, die Altstadt durch mehr Kaufkraft weiter zu beleben und eine untergenutzte Fläche in zentraler Lage einer in die Stadt ausstrahlenden hochwertigen Nutzung zuzuführen.

Wir haben der Beschlussvorlage zugestimmt.