Unzureichend Deutsch? FDP ist schon lange am Thema

 Auf Anfrage der Celleschen-Zeitung:
“Fast ein Drittel aller künftigen Erstklässler in Celle kann kein oder nur unzureichend Deutsch – AfD fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Situation” – was sagt die FDP-Fraktion dazu? Nachfolgend unsere Stellungnahme:

5. Februar 2020 – „ Wir haben uns seit Beginn der Ratsperiode immer wieder mit der Bildungsqualität an unseren Grundschulen beschäftigt und mussten feststellen, dass die Unterrichtsversorgung vom Land nur als statistische Größe wahrgenommen wird.

Die vom Kultusministerium veröffentlichten Zahlen über die Unterrichtsversorgung haben nichts mit der Realität zu tun. Sämtliche Fehlzeiten der Lehrkräfte aus Krankheit, Schwangerschaft, Fortbildung, Sonderaufgaben und ähnlichen Gründen wirken sich direkt auf die Bildungsqualität der Kinder aus und führen zu einer deutlich schlechteren Unterrichtsversorgung.

Und wir brauchen mehr Lehrkräfte, die für Grundschulen ausgebildet worden sind. Wenn derzeit zumindest eine Schule mit sieben Gymnasiallehrern ausgestattet ist, dann wirkt sich auch dies auf die Bildungsqualität aus. Das Land stopft hier landauf landab Löcher mit untauglichen Mitteln.

Hieraus wird deutlich, dass das von der AfD beschriebene Problem nicht so sehr ein lokales Problem ist. Wir werden auch weiterhin alle Bestrebungen unterstützen, die insgesamt eine Verbesserung der Bildungsqualität, nicht nur der Sprachdefizite, von Erstklässlern zum Ziel haben.

Kurzfristig geht das schon gar nicht, weil Grundschullehrer nicht zur Verfügung stehen. Vor allen Dingen müssen wir die Stadt Celle für Lehramtsreferendare attraktiver machen. Um dies zu erreichen, arbeitet die Verwaltung seit einiger Zeit zusammen mit der Landesschulbehörde an Maßnahmen zur Atrraktivitätssteigerung unserer Stadt“.

“Klima in Not” – Beschlüsse überprüfen

21. Januar 2020 – Alte Ratsbeschlüsse auf “Klima in Not Beschlüsse” überprüfen

Die Freien Demokraten halten den Beschluss des Rates vom 28.11.2019 „Klima in Not“ für die Tätigkeit von Rat und Verwaltung für rechtlich verbindlich.

Daraus folgt für sie, dass die bis zum 28.11.2019 gefassten, aber noch nicht umgesetzten Ratsbeschlüsse vor ihrer Umsetzung auf Klimaschutzverträglichkeit überprüft werden. Der Verwaltungsausschuss soll auf Vorschlag der Verwaltung diese Prüfung vornehmen.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Rates der Stadt Celle vom 27.02.2020 hat der Rat mit der überwiegenden Mehrheit seiner Stimmen den Antrag der Freien Demokraten wie folgt beschlossen:

Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, sämtliche Ratsbeschlüsse, die vor dem 28.11.2019 gefasst worden sind und mit deren Umsetzung noch nicht begonnen worden ist, daraufhin zu überprüfen, ob sie aufgrund des Ratsbeschlusses vom 28.11.2019 “Klima in Not” so wie geplant aufrechterhalten werden können. Die Ergebnisse sind dem Verwaltungsausschuss vorzulegen.

Hiermit ist der Antrag inhaltlich behandelt und formal erledigt.


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 28.11.2019 hat der Rat der Stadt Celle beschlossen, ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei allen wichtigen Entscheidungen zu berücksichtigen und wenn möglich, solche Lösungen zu bevorzugen, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken. Die Verwaltung möge dazu künftig in den Beschlussvorlagen auch die Klimaauswirkungen ausweisen. 

Dieser Beschluss ist damit in die Zukunft gerichtet. Mit dem o. g. Antrag Nr. AN/0021/20 sollen auch Beschlüsse aus der Vergangenheit einbezogen werden, sofern mit ihrer Umsetzung noch nicht begonnen wurde. Die Umsetzung beginnt bereits mit organisatorischen Maßnahmen, die zur Erreichung des Ziels erforderlich sind. Dabei sind je nach Einzelfall zunächst interne Akte erforderlich (Planung, Recherchearbeiten, Vorbereitung von Vergabeverfahren, ggf. Ausschreibung von Stellen und Einstellung von Personal etc.), aber auch bindende Maßnahmen nach Außen (Vergabe von Leistungen, Abschluss von Verträgen etc.). Da die Beschlüsse in der Regel zeitnah umgesetzt werden, geht die Verwaltung zunächst überschlägig von lediglich vereinzelten noch nicht in der Umsetzung begriffenen Beschlüssen aus.

Um den erbetenen Prüfauftrag auszuführen, bedarf es eines Ratsbeschlusses. Denn gem. § 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NKomVG ist der HVB zuständig für die Ausführung der Beschlüsse. Er ist dabei in seinen Entscheidungen und Handlungen frei. Die Vertretung überwacht gem. § 58 Abs. 4 S. 1 NKomVG lediglich die Durchführung der Beschlüsse. Zu diesem Zweck kann sie vom HVB Auskünfte verlangen. Das Auskunftsersuchen setzt eine entsprechende Willensäußerung der gesamten Vertretung voraus, weshalb ein mehrheitlicher Beschluss erforderlich ist.