Blidon (FDP): Gute und sichere Energieversorgung ist existenziell wichtig für unsere Bürger

In der Diskussion um die Kündigung des mit der Celle-Uelzen-Netz GmbH abgeschlossenen Strom- und Gaskonzessionsvertrags zum 31.12.2026 erklärte Ralf Blidon die Position der FDP-Fraktion:

Kompliziertes Thema

Seit dem Herbst 2022 haben sich die Fraktionen mit zunehmender Intensität mit der Frage befasst, ob die Stadt ihr mit dem Netzbetreiber CUN vereinbartes Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2026 wahrnehmen soll.

Dabei ist allen Beteiligten deutlich geworden, dass das Thema von einer kaum zu durchdringenden Komplexität geprägt ist. Nicht selten, dass man nach einer erarbeiteten Gewissheit sofort auf weitere Themen stößt, die kaum beurteilt werden können.

Die Verwaltung hat versucht, mit einem Gutachten zu rechtlichen Fragen zur Aufklärung beizutragen. Nach der Ratsinformation vom 15.04.2024 waren sich viele Teilnehmer einig darüber, dass dieses Gutachten keine Hilfestellung für die zu treffende Entscheidung war.

Zweites Gutachten gefordert

Auf Anregung des Ratsvorsitzenden hat die Verwaltung sodann ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Fragen der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen einer Entscheidung beleuchtet werden sollten.

Über das Ergebnis dieses Gutachten hat die Kämmerin den Rat mit Schreiben vom 04.09.2024 informiert und mitgeteilt, dass es „keine Veränderungen identifiziert“ hat, 

„die dazu beitragen könnten, durch eine Ausübung des Sonderkündigungsrechtes Risiken zu vermeiden oder höhere Chancen zu ermöglichen“.

In schlichtem Deutsch heißt dies:
Durch eine Rekommunalisierung werden Risiken nicht vermieden und Chancen nicht verbesssert.

Hoher Mitteleinsatz erforderlich

In diesem Kontext weist die Kämmerin dann darauf hin, dass die auf die im Rahmen der Energiewende erforderlichen hohen Investitionen für viele Energieversorger und ihre Gesellschafter eine starke finanzielle Belastung darstellen könnten. 

Dies ist dem Rat bekannt. Fachleute haben hier für den Raum Celle Investitionen in Höhe von über 200 Mio. Euro (2023) identifiziert. Dies wird nicht aus Eigenkapital geschehen können, sondern durch Fremdfinanzierungen oder Gesellschafterdarlehen erfolgen müssen.

Insoweit gibt das Gutachten den Fingerzeig, dass eine Veräußerung des Aktienvermögens der Stadt oder der Stadtwerke Celle zur Finanzierung der Investitionen herangezogen werden könnte. 

Dabei wird aber nicht darauf hingewiesen, 
dass eine Veräußerung des Aktienvermögens für die Stadt und für die SWC zwangsläufig zu erheblichen Dividendenverlusten führen würde, die zu einer Verschlechterung der Einnahmesituation der Stadt, aber auch der SWC führen würde!

Wir alle wissen aber, dass das den SWC zugeordnete Aktienkapital ihre wesentliche Finanzierungsquelle ist und dass die daraus gezahlten Dividenden für sie eine ebenso unverzichtbare wie dauerhafte Finanzierungsquelle ist.

Hoher Investitionsbedarf in der Stadt

Hierauf ist insbesondere hinzuweisen, weil der städtische Haushalt nach über 15 Jahren der Haushaltskonsolidierung endlich wieder in einem Zustand ist, der Investitionen in die Zukunft unserer Stadt ermöglicht.

Aber gerade in dieser Situation wirken jetzt die Folgen der Pandemie, der Inflation, des Krieges gegen die Ukraine, der Bevölkerungsentwicklung, der Personalkostensteigerungen und globaler Krisen.

Gerade in einer so angespannten wirtschaftlichen Lage bleibt es Aufgabe der Verantwortlichen, die Zukunft der Stadt durch Investitionen in die städtische Hardware zu sichern. Würden wir dieser Aufgabe nicht gerecht werden, würden Straßen, Brücken, Schulen, Verwaltungsgebäude, Parkeinrichtungen und Infrastruktur verkommen. 

Über 15 Jahre Haushaltskonsolidierung haben eben ihre Spuren hinterlassen. Der Investitionsbedarf unserer Stadt ist sehr groß, ihre Einnahmesituation wird nicht nur durch das Ergebnis des Zensus schlechter. Die Entwicklung auf Kreisebene lässt erwarten, dass die Kreisumlage absehbar erhöht wird.

Hoch und Tiefbau erfordern viel Geld

Ihnen allen liegt eine „Grunderneuerungsliste_2011“ für Straßen vor, in der 75 Maßnahmen mit einer Wertstellung enthalten sind, die heute deutlich über 100 Mio. Euro liegen dürfte. Allein für den Wilhelm-Heinichen-Ring sieht der Investitionsplan 2024 über 26 Mio. Euro vor.

Dem Rat liegt auch eine „Realistische Erneuerungsliste für die nächsten 10 Jahre“ (2020?) vor, in der 15 Maßnahmen im Straßenbau genannt werden mit einem Wert 23 Mio. Euro (Stand 2020). Auch die in dieser Liste genannten Zahlen dürften heute Makulatur sein und deutlich höher liegen.

Wenn ich mich richtig erinnere, hatte Stadtbaurat Kinder für den Bereich Hochbau eine erhebliche Summe angegeben, die ich hier heute nicht wiederholen kann. Aber es war eine sehr hohe Summe, die den Investitionsbedarf deutlich gemacht hat. 

Klar ist aber, dass wir die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft haben und die entstehenden Investitionskosten allein von der Stadt getragen werden müssen.

Stadthaushalt sichern

Ich führe dies hier an, weil die Verantwortlichen der Stadt Celle verpflichtet sind, sich über die in der Zukunft liegende Leistungsfähigkeit der kommunalen Finanzen Gedanken zu machen und Risiken zu identifizieren, um sie in die künftige Finanzplanung aufzunehmen. Deswegen warnen wir davor, dass eine denkbare Inanspruchnahme der Stadt Celle zugunsten der SWC schwerwiegende Folgen für städtische Investitionen haben könnte!

Die Diskussion um eine Rekommunalisierung der Netze wird aus unserer Sicht nicht aus der Gesamtschau des städtischen Haushaltes und dessen weiterer Entwicklung geführt, sondern wird wesentlich auf den Gesichtspunkt reduziert, die Netze wieder der Stadtwerke Celle GmbH zuzuordnen. Sie „heim in die Stadt“ zu holen. 

Dies ist eine Betrachtungsweise, die wir nicht akzeptieren können. Wir versuchen, die Gesamtsituation der Stadt zu betrachten und Risiken zu identifizieren. 

Unsere Schlussfolgerung ist,

  • dass wir für die Stadt Celle Finanzierungsrisiken sehen, die wir vermeiden müssen,
  • dass die Stadt Celle möglichst aus eigener Kraft in ihre Infrastruktur investieren können muss,
  • dass wir für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit der CUN keine sachlichen Gründe sehen,
  • dass die Bundesnetzagentur die SVO/CUN als einen der besten Versorger einstuft und wir sicher sein können, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.

Entscheidung ist nur ein Zwischenschritt

Die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes führt nicht zu der von einigen angestrebten Rekommunalisierung! Die Folge wird eine Ausschreibung der Netze sein. Welcher Bieter am Ende den Zuschlag erhält, das steht in den Sternen.

Sollten dies dann die Stadtwerke Celle sein, dann könnte es eine juristische Auseinandersetzung ersten Ranges mit der Begründung geben, dass der Prozess der Kündigung nur deswegen in Gang gesetzt worden ist, um die Netze den Stadtwerken Celle zuordnen zu können. 

Das wäre dann aber wirklich fatal und die sich daraus ergebenden Verzögerungen bei den notwendigen Investitionen würden sich für unserer Stadt negativ auswirken.

Di FDP-Fraktion wird den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen und sich damit die Kündigung des Vertragsverhältnisses ablehnen.

Neue Straße. Neue Toilette. 680.000 Euro!

Seit Jahr und Tag diskutieren die Fraktionen des Rates die weltbewegende Frage „Wo soll eine öffentliche Toilette gebaut werden“ und beklagen, dass nicht ausreichend Örtchen zur Verfügung stehen. Anlass für diese Gespräche sind die geschlossenen Toiletten am Celler Bahnhof, in der Neuen Straße, im Französischen Garten und anderswo.

Meist wird der Oberbürgermeister dafür verantwortlich gemacht, dass Toiletten geschlossen sind. Niemand hat bisher die wahren Verantwortlichen benannt, die aus Gründen des Vandalismus oder der Kraftmeierei die Sanitäranlagen so sehr verschmutzt oder zerstört haben, dass eine Benutzung nicht mehr zumutbar war und deswegen geschlossen werden mussten.

Wer im Internet recherchiert wird feststellen, dass dies wahrlich kein Celler Problem ist. Es gibt es in nahezu allen Bundesländern, Städten und Gemeinden und natürlich wird der jeweilige Bürgermeister aufgefordert, diese „unhaltbare“ Situation zu beenden und für eine neue Toilettenanlage und für deren möglichst kostenfreie Nutzung zu sorgen.

Jetzt ist hier in Celle die Toilette in der Neuen Straße so erneuert worden, dass sie barrierefrei genutzt werden kann. Die Umbaumaßnahme hat sage und schreibe 680.000,00 Euro an Steuergeldern verursacht! Bleibt zu hoffen, dass sie den Menschen in unserer Stadt betriebsbereit erhalten bleibt und nicht wieder von irgendwelchen Idioten zerstört wird.

Es wird Zeit den Mitmenschen zu zeigen, dass es auch ohne Zerstörung und Schmierereien geht. Das wäre stark!

Sondernutzungsgebühren. Was bringen sie, was kosten sie?

Freie Demokraten prüfen regelmässig, ob Aufwand und Ertrag in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen. Mit einer an die Verwaltung gerichteten Anfrage möchten sie jetzt wissen, ob der Aufwand für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren von Gastronomie und Handel im öffentlichen Raum in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.

Die Summe von Personalkosten, Sachkosten und Overheadkosten wollen die Freien Demokraten jetzt beurteilen können. “Sollten die Kosten für die Erhebung dieser Gebühren zu hoch sein, müssen wir über die Abschaffung der Sondernutzungsgbühren nachdenken”, so Björn Espe, der Mitglied im Wirtschaftsförderungsausschuss ist.


Ergebnis des Antrages:
liegt noch nicht vor

FDP: „Bei der Digitalisierung Spitze werden“

Die Digitalisierung der Verwaltung und die Nutzung digitaler Behördengänge ist auch in Celle immer noch nicht ausreichend umgesetzt. Jetzt drücken die Freien Demokraten im Rat erneut „aufs Tempo“, wie der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen mitteilt. 

„Wir wollen, nein, wir müssen deutlich besser werden, um endlich einen großen Schritt voranzukommen. Unser Ziel sind die schnellsten Prozesse und Genehmigungsverfahren, bei gleichzeitiger Entlastung der Bürger und der Verwaltungsmitarbeiter“.   

„Allerdings ist mit einer digitalen Antragstellung durch Bürger und Wirtschaftsbetriebe nur ein Bruchteil dessen erreicht, was wir erreichen wollen. Unser Ziel ist, dass Antragsteller auch digitale Antworten erhalten. Dies setzt die Einführung vollständig digitaler medienbruchfreier Prozessketten und eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung voraus“, führt Falkenhagen aus. 

„Damit wollen wir eine durchgehend digitalisierte Verwaltung einführen. In einer immer komplizierter werdenden Welt sind unsere Verwaltungen oft von gestern. Das merken die Verwaltungsmitarbeiter selbst bei ihrer täglichen Arbeit, bei der wir sie mit der Digitalisierung unterstützen wollen“, sagt dazu Björn Espe, der Mitglied im zuständigen Ausschuss für Digitalisierung ist.

„In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist die Digitalisierung eine Möglichkeit, fehlende Arbeitskräfte zu ersetzen bzw. Aufgaben schneller zu erledigen“, meint Falkenhagen. Er weist selbstkritisch darauf hin, dass auch die Stadt Celle von diesem Ziel noch zu weit entfernt ist, „aber wir kommen nicht darum herum, leistungsfähige digitale Ämter zu schaffen. Die nächste Generation technischer Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz klopft bereits laut an die Türen. Auch sie wird unsere Verwaltungen beeinflussen“.

Deswegen will die FDP-Fraktion jetzt einen Projekt-Plan zur Umsetzung aller zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen. Damit soll sichergestellt werden, dass Bürger und Unternehmen alle Verwaltungsleistungen spätestens ab dem Jahr 2028 digital beantragen können und ein nennenswerter Einstieg in digitale Prozessketten gefunden wird.

In der jetzt im Bundesrat beschlossenen Version des OZGÄndG* hat diese Forderung der Zivilgesellschaft Eingang gefunden. Vom Jahr 2028 an sollen Bürger und Unternehmen bei den Verwaltungsgerichten ihr Recht auf digitale Verwaltungsleistungen einklagen können. Damit setzt das Gesetz Enddatum für die komplette Digitalisierung von Verwaltungsleistungen des Bundes.

„Gute schulische Bildung, ausreichend Plätze in den Kindertagestätten und gute kulturelle Angebote machen die Anziehungskraft unserer Stadt aus. Jetzt müssen wir auch bei der Digitalisierung spitze werden. Das alles macht unser Celle interessant und anziehend“, sind die Freien Demokraten überzeugt.

* OnlineZugangsÄnderungsGesetz


Die Cellesche-Zeitung berichtete am 04.09.2024 wie folgt:

Screenshot

Verzögerungen beim Schulbau müssen vermieden werden

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kinder und Jugend vom 16.05.2024 ist  mitgeteilt worden, dass der Bezug der neuen Grundschule Bruchhagen nicht pünktlich zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 stattfinden kann, weil der Stand der Bauarbeiten dies nicht zulässt.

Der Umzug der Schule Nadelberg in die Schule Bruchhagen müsse aber gleichwohl stattfinden, weil der Landkreis als Käufer des Schulgebäudes Nadelberg das Gebäude für die von ihm vorgesehene Nutzung benötigt.

Jetzt ist es erforderlich, die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Nadelberg ab Schuljahresbeginn behelfsmässig am neuen Standort u.a. auch in Schulcontainern zu unterrichten.

Diese Entwicklung empfinden wir angesichts der langen Planungs- und Realisierungszeit als ausgesprochen bedauerlich, zumal auch der Beginn des Schuljahres 2024/2025 für jedermann  bekannt gewesen ist.

Mit Anfrage vom 5. Juni 2024 bitten darum, dass dem Rat die Gründe der Verzögerung im Detail mitgeteilt und. Lehren gezogen werden, damit die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer bei den Neubauten der Grundschulen Garßen und Waldweg sowie den Sanierungsmaßnahmen der Schulen Neustadt, Gr. Hehlen und Klein Hehlen nicht ebenfalls mit Nutzungsverzögerungen zurecht kommen müssen und Kosten für vorübergehende Nutzungen künftig nicht entstehen.


Ergebnis der Anfrage:

Die Verwaltung hat die Anfrage in der Sitzung des Schulausschusses vom 25.10.2024 umfangreich beantwortet. Als Konsequenz aus den Verzögerungen sollen weitere Schulneubauten einheitlich von einem Generalunternehmer durchgeführt werden. Der Bezug der neuen Räume der Grundschule Bruchhagen soll jetzt durchgeführt werden. Die Antwort der Verwaltung kann hier eingesehen werden.

Hier kann der Bericht der Celleschen-Zeitung gelesen werden.

Start Ups attraktiv machen

Am 12. Juni 2023 ist die “Roß’sche Villa” in der Magnusstraße offiziell für junge Unternehmen als “Garage” eröffnet worden. Hier sollen sie die Möglichkeit haben, in einem geschützten Raum erste Schritte in eine grossartige Zukunft zu gehen.

Nach Ablauf eines Jahres möchten wir jetzt wissen, ob diese kommunale Unterstützung hilfreich ist und ob das Angebot noch verbessert werden kann. Lesen Sie hier unseren Antrag.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Fachausschusses am 4. September 2024 gab die Verwaltung einen durchweg positiven Statusbericht über das “Fachwerk” ab. Sie erwartet einen Förderbescheid des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Die Celler-Presse berichtete am 6. September wie folgt:

Projektplan für Digitalisierung der Verwaltung

In der Vorlage der Verwaltung 0393/23-001 wurde dem Rat von der Verwaltung erklärt, dass “Das OZG [OnlineZugangsGesetz] keinen festen Umsetzungstermin für die Digitalisierung. der Verwaltungsleistungen” enthält.

In der in diesem Frühjahr dem Bundesrat vorgelegten Version des OZGÄndG ist dieses Ziel allerdings aufgenommen worden. Vom Jahr 2028 an sollen Bürger und Unternehmen bei den Verwaltungsgerichten ihr Recht auf digitale Verwaltungsleistungen einklagen können. Damit setzt die Bundesregierung tatsächlich ein Enddatum für die komplette Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.

Wir haben den politischen Willen, der Stadtverwaltung ein vergleichbares Ziel aufzugeben, damit unsere Bürger ihre Angelegenheiten digital organisieren können und es der Verwaltung ermöglichen, ihre Aufgaben trotz Arbeitskräftemangel optimal zu Gunsten von Stadt und Bürgern wahrnehmen zu können.

Wir sind der Überzeugung, dass kein Weg an meiner Digitalisierung der Verwaltung vorbei führt. Andere Länder sind da schon beträchtlich schneller gewesen.


Ergebnis des Antrages: liegt noch nicht vor

Zum Jahresabschluss 2023

In den Haushaltsberatungen 2024 trug Ralf Blidon für die FDP-Fraktion zum Haushalt u.a. vor:

Unsere Fraktion blickt auf ein Jahr in guter Zusammenarbeit zurück. Wir waren durchaus sehr erfolgreich mit einigen der von uns gesetzten Themen. Hierauf muss hingewiesen werden, weil schlechte Nachrichten über politische Fraktionen für Medien interessanter zu sein scheinen, als positive Meldungen.

Zu den Anträgen mit hervorragenden Folgewirkungen gehört unser Eintreten für einen Schulentwicklungsplan in unserer Stadt. Als wir im November 2018 den Antrag stellten, erschien uns das angesichts der damaligen Haushaltssituation sehr mutig. Aber der jetzt gerade verabschiedete Haushalt 2024 weist neben der Grundschule Bruchhagen und der Blumläger Schule weitere Schulen aus, die grundsaniert oder erneuert werden. So werden die Schulen Garßen und Waldweg neu gebaut, die über 100 Jahre alte Neustädter Schule wird grundsaniert, die Schulen im Hehlentor und in Kl. Hehlen erhalten aktuelle Mensen. Insgesamt weist die Finanzplanung bis 2027 fast 67 Mio. Euro für Schulbauten aus. Dass dies jetzt möglich ist, ist das Ergebnis von 19 Jahren Haushaltskonsolidierung, die wir stets nicht nur getragen, sondern auch gefordert haben.

Ein weiteres Engagement der Fraktion bezieht sich auf die Einführung der Digitalisierung der Stadtverwaltung. Dieses Ziel sollte bereits für alle Gemeinden Niedersachsen bis Ende 2022 erreicht worden sein, ist es aber nicht. 
Deswegen bohren und argumentieren wir hier verstärkt und stellen Anträge, die der Verwaltung mehr Mittel für die Realisierung geben, ihr aber auch Druck machen sollen, weil wir hier ungeduldig Fortschritte erwarten. 
Die Stadt benötigt konsequent Digitalisierungen, weil uns künftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlen werden, die bisher die Aufgaben übernommen haben. Diese Entwicklung ist bereits jetzt bemerkbar.

FDP will Klarheit im Digitalisierungsprozess

Digitalisierung der Verwaltung – FDP ist ungeduldig

Bis Ende 2022 sollte die öffentliche Verwaltung in Niedersachsen digitalisiert sein. Das Bild der öffentlichen Verwaltung in Sachen Digitalisierung ist stark verbesserungswürdig, der Handlungsbedarf gewaltig.
Der demographische Wandel führt zu immer mehr älteren Kollegen und Mitarbeitern, die aus dem Verwaltungsdienst ausscheiden. Die Arbeistlast der verbleibenden Mitarbeiter wächst, da Stellen nur unzureichend nachbesetzt werden. Um die Arbeitslast in Zukunft zu reduzieren, müssen bürokratische Prozesse durch DIGITALISIERUNG vereinfacht werden. Es ist also 5 vor 12. Deshalb hinterfragen die Freien Demokraten jetzt den Stand der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung der Stadt Celle mit einem weiteren Antrag.


Ergebnis des Antrages:
In der Ratssitzung vom 14.12.2023 ist auf Antrag der Freien Demokraten beschlossen worden, für den Digitalisierungsprozess in der Stadtverwaltung künftig deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.
Damit ist allerdings dem in dem oben genannten Antrag formulierten Ziel noch nicht entsprochen worden.

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung vom 08.02.2024 hat die Verwaltung eine umfangreiche Vorlage sowohl den aktuellen Sachstand dargestellt und auch die Perspektiven der Digitalisierung dargestellt.

UPDATE:

In dieser Vorlage der Fachverwaltung wird der Sachverhalt beschrieben, hier finden Sie die Überprüfung der “Reifegrade” aller zu digitalisierender Aufgaben der Stadt.

Wir haben in der Sitzung des Fachausschusses deutlich gemacht, dass wir die Digitalisierung der Aufgaben der Stadt Celle für eine ausgesprochen wichtige Aufgabe halten und unser Augenmerk ebenso kritisch wie ungeduldig begleiten werden.

Die Cellesche-Zeitung berichtete am 10.02.2024 wie folgt:

Aussengastronomie: Sondernutzungsgebühren “gleitend” wieder einführen

20. März 2023 – Antrag “Sondernutzungsgebühren gleitend wieder einführen

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 10.02.2022 auf Antrag der FDP-Fraktion die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Gastronomie bis zum 31.12.2023 beschlossen. Mit Ablauf dieses
Datums wären diese Gebühren wieder voll zu erheben. Um diesen Übergang „gleitend” zu gestalten, haben die Freien Demokraten diesen Antrag gestellt.


Ergebnis des Antrages:

Der Rat der Stadt Celle hat am 29.06.2023 auf Antrag der FDP-Fraktion eine zweistufige Wiedereinführung der Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie beschlossen: 50% in 2024 und ab dem 01.01.2025 weitere 50%, sodass die vollen Gebühren erst wieder im Jahr 2025 fällig werden.

Seit dem zweiten Quartal 2020 wurden in Folge der Corona Pandemie die Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie auf Beschluss des Rates der Stadt Celle ausgesetzt. Dieser Beschluss wurde wiederholt bis zum 31.12.2023 gefasst.

In 2023 sind die pandemiebedingten Folgen auslaufend, neue Herausforderung, wie hohe Energiekosten und Rezession, nehmen allerdings einen hohen Stellenwert ein und belasten Händler und Gastronomen.

Zur Unterstützung von Handel und Gastronomie freuen wir uns über diesen Erfolg unserer Arbeit.

Digitalisierung: Onlinezugangsgesetz umsetzen

20. März 2023 – Antrag Onlinezugangsgesetz in Celle umsetzen

Oberbürgermeister Dr. Nigge hat in der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.02.2023 mitgeteilt, dass für Einwohner der Stadt bereits 100 Verwaltungsvorgänge digital aufrufbar sind. Das erleichtert den Einwohnerinnen und Einwohnern den Zugang zum Rathaus und den Mitarbeitern die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, beschränkt sich aber wesentlich auf die Möglichkeit, diese Formulare herunterzuladen bzw. sie auszufüllen. Noch gibt es nur wenige Möglichkeiten der digitalen Endbearbeitung.


Ergebnis des Antrages:
Am 26.09.2023 hat die Verwaltung umfangreich Stellung bezogen zu unserer Anfrage. Ihr könnt sie hier lesen.

UPDATE:
am 19.06.2023 hat es in der FDP-Fraktion ein Gespräch mit der 1. Stadträtin Nicole Mrotzek zu diesem Thema gegeben.

Haushaltsberatungen der Landesregierung Niedersachsen 2024:
Zwölf Millionen Euro will das Land 2024 und 2025 investieren, damit Kommunen von den Lizenzgebühren für neue Online-Verwaltungsangebote entlastet werden. Das sei ein „Angebot an die Kommunen“, sagt Weil und betont, das Land wolle als „Türöffner“ die schleppende Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen. Bisher hätten viele Kommunen wegen der Unsicherheit über Folgekosten mit den Veränderungen gezögert.

Mitarbeiter/innen von Galeria Karstadt Celle behilflich sein

14. März 2023 – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Galeria Karstadt Kaufhof Celle unterstützen

Es macht Sinn, dass die Freien Demokraten sich aus der Mechanik des wirtschaftlichen Miteinanders heraushalten. Der Staat war noch nie ein guter Unternehmer. Das können Handwerker, Unternehmer oder Konzernlenker besser.
Der Galeria Karstadt/Kaufhof-Konzern leidet stark unter einem geänderten Kaufverhalten der Kunden. Jeder von uns hat dazu beigetragen.

Aber um die Menschen, die dort beschäftigt sind und denen droht die Arbeitsstelle zu verlieren, sollten wir uns kümmern und sie bei ihrer Zukunftsplanung unterstützen. 

Wir haben uns im Rat dafür eingesetzt, dass die Verwaltung sich hier engagiert, wohl wissend, dass wir mit dem Oberbürgermeister hierfür einen starken Verbündeten an unserer Seite haben.

Ablösebeiträge für Kfz-Einstellplätze überprüfen

22. Juni 2022 – Ablösebeiträge für Kfz-Einstellplätze überprüfen

Ablösebeiträge für Einstellplätze sind insbesondere für die Altstadt ein ewiges Ärgernis. Jetzt macht die Stadtverwaltung den Vorschlag, die Beitragserhebung neu zu regeln. Dem will die Fraktion der Freien Demokraten im Rat zwar zustimmen, macht sich aber gleichwohl weiter Sorgen um Betriebe in der Altstadt. So schlagen sie vor, die zu erhebenden Beiträge auf Null zu setzen. Ob das möglich ist, wird die Stadtverwaltung zu prüfen haben.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 6. Juli hat die Verwaltung dargelegt, dass eine Senkung der Beiträge auf NULL rechtlich unzulässig ist.

Keine Sondernutzungsgebühren erheben

25.01.2022 – Aussetzung der Sondernutzungsgebühren bis 31.12.2023

Der Rat hat erstmalig am 28.05.2020 die Aussetzung der jährlichen Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Außengastronomie beschlossen. In der Folgezeit ist dieser Beschluss wiederholt gefasst worden und jetzt zum 31.12.2021 ausgelaufen.

Um den Einzelhändlern und der Gastronomie etwas mehr Planungssicherheit zu geben, ist nach unserer Auffassung eine überjährige Entscheidung erforderlich. Selbst wenn die Pandemie sich in naher Zukunft „nur“ zu einer Endemie zurückentwickeln sollte ist es erforderlich, dass die Unternehmen sich wirtschaftlich erholen können müssen.


Ergebnis des Antrages:
In der Sitzung des Rates vom 10. Februar 2022 (Haushaltssitzung) ist die beantragte Maßnahme beschlossen worden.
Damit sind die Einzelhändler und Gastronomen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren bis einschliesslich 31.12.2023 befreit.

In der Sache sind wir “am Ball” geblieben. Lesen Sie auch diesen Antrag aus dem März 2023.

Keine Strafsteuer für unbebaute Grundstücke

Die FDP-Fraktion im Rat fordert, den Grundsteuer-Hebesatzes nur soweit anzupassen, wie es für die Erreichung des derzeitigen Niveaus der Grundsteuer-Einnahmen notwendig ist.

„Die Neuregelung der Grundsteuer darf nicht zu Steuererhöhungen führen. Die Bürgerinnen und Bürger werden schon jetzt stark durch Steuern und Abgaben belastet. Die Stadtverwaltung darf sich in dieser angespannten wirtschaftlichen Situation keine neuen und höheren Einnahmen auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger sichern“, fordert Falkenhagen. 

Außerdem solle sich der Celler Rat deutlich gegen die Einführung der sogenannte Grundsteuer C aussprechen. Diese kann nach dem neuen Grundsteuergesetz der Großen Koalition in Hannover für noch unbebaute Grundstücke eingeführt werden. Falkenhagen erklärt: „Eine Strafsteuer für noch unbebaute Grundstücke belastet vor allem die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Einkommen. Statt zu warten, bis diese ihre Baupläne umsetzen können, werden sie sich möglicherweise zum Verkauf ihrer Grundstücke gezwungen sehen. Am Ende führt das zu einer Konzentration von Bauland in den Händen einiger weniger. Schon jetzt ist es für Menschen mit mittleren Einkommen kaum noch leistbar, ein eigenes Heim zu kaufen oder gar zu bauen. Diese Sondersteuer verstärkt das Problem nur noch.“

Hintergrund: Mit der Reform der Grundsteuer in Niedersachsen kann eine Anpassung der kommunalen Hebesätze erforderlich werden, um Aufkommensneutralität zu wahren. Darüber hinaus können Kommunen mit der Grundsteuer C unbebaute Grundstücke besonders besteuern. Die FDP-Fraktion im Rat lehnt diese als Sondersteuer ab und erteilt Steuererhöhungen eine klare Absage.


Ergebnis der Diskussion:

Das Land hat die vom Bund vorgeschlagenen Rahmenbedingungen für die Erhebung der neuen Grundsteuer nicht übernommen sondern ein eigenes Modell vorgelegt.

Die Finanzverwaltung erarbeitet gerade die Umsetzung für die Erhebung der Steuer in Niedersachsen.

Zum Zustand des Celler Straßennetzes

Der Vortrag im Fachausschuss hat uns in aller Deutlichkeit die Situation den Nachholbedarf im Bereich der Infrastruktur aufgezeigt. Die aufgezeigte Unterfinanzierung im Bereich des Straßenbaus ist allerdings seit Jahren bekannt. Die Mittel für die Straßenunterhaltung haben in all den Jahren, in denen wir Haushaltskonsolidierung betreiben mussten, immer als Puffer herhalten müssen.Haushaltskonsolidierung hatte Vorrang

Seit dem Jahr 2007 müssen wir Haushaltskonsolidierungskonzepte aufstellen und drehen jeden Cent um, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Ziel war es, mit den erwirtschafteten Mitteln endlich wieder in die Infrastruktur investieren zu können. Dieses Ziel vor Augen, haben wir nach 15 Jahren endlich im letzten Haushaltsjahr erreicht. 

Gleichwohl haben wir erhebliche Mittel in den Straßenbau gesteckt. Ich weise hier auf die Infrastrukturmaßnahmen Lauensteinplatz, Neumarkt, Nordwall, Hehlentorstrasse und auf die Kreisel im Bereich der Neustadt und der Welfenallee hin. All diese Maßnahmen sind übrigens auch mit Landes-und Bundesmitteln gefördert worden.

Das wusste auch die AfD-Fraktion, die mit keinem ihrer Anträge Mittel für die Erhaltung der städtischen Infrastruktur, die Unterhaltung der Straßen oder für Investitionen in Kindergärten oder Schulen gefordert hat. 

Jetzt über die ihr bekannte Unterfinanzierung erbost zu sein ist ebenso unfair, wie „Eurorettung, Massenzuwanderung, Klimahysterie oder aktuell der Coronawahnsinn“ (AfD) für den Zustand der Straßen in Celle verantwortlich zu machen.

Ich halte es auch nicht für einen „Coronawahnsinn“, wenn unsere Mitmenschen eine staatlich subventionierte Impfung gegen das Corona-Virus erhalten, das bisher am Tod von über 65.000 Menschen in Deutschland beteiligt gewesen ist.Investitionen müssen finanziert werden können

Wir werden und müssen in Zukunft stärker in die öffentliche Infrastruktur investieren. Hier sind wir mit dem Oberbürgermeister Nigge einer Auffassung und unterstützen ihn. Infrastrukturhilfen des Bundes und Finanzierungshilfen des Landes können aber auch nur in dem Maße in Anspruch genommen werden, wie wir sie gegenfinanzieren können. Das wiederum hängt dann davon ab, ob wir mit unserem Haushalt die erforderlichen Überschüsse erwirtschaften.

Joachim Falkenhagen

Renovierungsaufwand für das Gebäude Rathsmühle

25. September 2020 – “Renovierungsaufwand für das Gebäude Rathsmühle

Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass das für viel Geld erworbene Gebäude der Rathsmühle seit dem Kauf im Jahre 2009 ungenutzt ist und Jahr für Jahr ein erheblicher finanzieller Aufwand für die Stadt entsteht. Angesichts der städtebaulichen Bedeutung dieses Gebäudes im Zentrum der Stadt aber auch der kritischen städtischen Haushaltssituation soll der Rat jetzt über den tatsächlich erforderlich werdenden Erhaltungsaufwand, den Kostenrahmen und die zugehörigen zeitlichen Perspektiven informiert werden. 


Ergebnis des Antrages:
liegt immer noch nicht vor.
Stand: 30. Juni 2022

Die Rathsmühle – unsere Aktivitäten
25.09.2020Erforderlicher Renovierungsaufwand für das Gebäude Rathsmühle
19.03.2018Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Rat Ortsbesichtigungen (u.a. Rathsmühle) durchzuführen, um die tatsächlichen Sachverhalte zu veranschaulichen
07.02.2016Anfrage an die Verwaltung zum Rathsmühlenkomplex
und hier die Antworten der Verwaltung vom 27.08.2018
03.12.2012Haushaltsberatungen 2013 – aktuelle Kostenaufstellung für das Vorhaben “Rathsmühle” inkl. Folgekostenaufstellung
30.12.2010Rathsmühle – Anweisung des Oberbürgermeisters in Verhandlungen mit privaten Investoren einzutreten mit dem Ziel des Verkaufs unter Wahrung städt. Interessen
29.11.2010Aufschliessung Gelenk Neumarkt
Juni 2009Wir haben dem Ankauf der Ratsmühle nicht zugestimmt, stattdessen einen Ankauf durch die Stadtwerke Celle empfohlen, weil “die etwas von Strom verstehen”. Damit müsse sich die Stadt nicht belasten.

Unsere Weihnachtsstadt retten

4. September 2020 – Den Celler Weihnachtsmarkt 2020 sichern

Corona hat die Gesellschaft verändert und wirkt sich täglich auf das Zusammenleben in unserer Stadt aus.

Wir möchten den Celler Weihnachtsmarkt 2020 trotz Corona sichern und auch Gastronomen und Händler, die den Weihnachtsmarkt gestalten, von den Nutzungsgebühren befreien, damit sie überleben können. Einen entsprechenden Beschluss hat der Celler Stadtrat bereits am 28. Mai 2020 für die heimische Gastronomie beschlossen.

Hier finden Sie unsere Pressemeldung zu dem Thema.

Der Brief der Celler Weihnachtsmarktbeschicker an Rat und Verwaltung (02.10.2020)

Wir haben zusammen mit unserem Gruppenpartner “Die Unabhängigen” einen Änderungsantrag gestellt, weil der Ursprungsantrag auf Grund rechtlicher Probleme (Ausschreibung) bis zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes nicht mehr umsetzbar war. Diesen Änderungsantrag finden Sie hier.

Ergebnis des Antrages:

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2020 wie folgt beschlossen:

  1. Die an die CTM von den Marktbeschickern des Weihnachtsmarktes 2020 abzuführenden Standentgelte sind in drei Tranchen zum 10.12., 20.12. und 30.12.2020 zu entrichten.
  1. Sollte der Weihnachtsmarkt 2020 angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens auf Grund einer Verordnung des Landes Niedersachsen nicht stattfinden dürfen, werden die Gebühren bei Ausfall vor Beginn des Marktes nicht erhoben, bei Abbruch anteilig je ausgefallenem Tag erstattet.

Dieser Beschluss verschafft den Marktbeschickern mehr Liquidität um das Standgeld aus erwirtschafteten Einnahmen begleichen zu können und Sicherheit für einen eventuellen Ausfall oder Abbruch des Marktes auf Grund neuer rechtlicher Vorgaben des Landes Niedersachsen (Corona).

Zukunftsstrategie “Digitalisierung der Verwaltung”

30. Juli 2020 – “Dem Rat wird die Zukunftsstrategie zur Digitalisierung der Verwaltung dargestellt

Die Zukunft unserer Verwaltung wird digitaler sein, als es bisher absehbar ist. Der “Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg” ist vom Rat mit den Aufgaben einer entsprechenden Verwaltungseinheit der Stadtverwaltung Celle beauftragt worden. Deswegen ist es sowohl unter inhaltlichen wie auch unter Kostengesichtspunkten gerechtfertigt und erforderlich, den Rat der Stadt Celle über Ziele und Kosten der Digitalisierung sowohl der Stadtverwaltung wie auch der Grundschulen zu informieren.

Ergebnis des Antrages:

Die Verwaltung hat diese Anfrage mit Vorlage vom 10. November 2020 beantwortet.

Wir werden sie zur Grundlage weiterer Überlegungen machen.

Begrabt jetzt die “Kulturförderabgabe”

Im Vorfeld der Nachcorona-Entscheidung, dass Hotels und Gaststätten wieder öffnen dürfen, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen:


„Begrabt jetzt die von den GRÜNEN im Rat beantragte städtische Bettensteuer, die hier als Kulturförderabgabe getarnt worden ist! Sie belastet die betroffenen mittelständischen Betriebe zusätzlich zu den von ihnen zu tragenden Folgen des Corona-Shutdowns, schafft unnützen Verwaltungsaufwand und das Ergebnis wird nicht den Aufwand rechtfertigen.“


Ergebnis des Antrages:
Obwohl das Bundesverfassungsgericht inzwischen entschieden hat, dass die Einführung derartiger Steuern zulässig sei, haben die Grünen ihr Ziel nicht weiterverfolgt. Wir Freie Demokraten haben einer Einführung stets widersprochen.

Zur Nichtgenehmigung des Haushaltes der Stadt Celle durch die Kommunalaufsicht

„Wir haben im Vorfeld der Haushaltsentscheidung des Rates wiederholt und eindringlich vor neuen Ausgaben in Millionenhöhe gewarnt und vorhergesagt, dass die Kommunalaufsicht diesen Haushalt nicht genehmigen und diese weitere Verschuldung der Stadt nicht akzeptieren wird.

Nach diesem Desaster appelliere ich an SPD, AfD, Grüne, die Ratsmitglieder Schoepps, Gerlach, Inga Marks, Behiye Uca und Oliver Müller jetzt nicht an alten Positionen festzuhalten, sondern nach angemessenen Lösungen für die selbstverschuldete Haushaltssituation zu suchen. Das erwartet die Stadtgesellschaft und sie versteht auch, dass „aus einem leeren Sack“ nichts herausgenommen werden kann. Niemand kann sagen, dass er auf die Folgen nicht hingewiesen worden wäre.

Wir halten es weiterhin für richtig, die Anmeldung zum Sanierungsvorhaben Neuenhäusen mindestens in das Jahr 2021 zu verschieben, weil dann die Entwicklung des Haushaltes insgesamt sicherer bewertet werden kann. Wenn dies nicht geschieht, bedeutet dies für die Stadt außerhalb des Ortsteiles Neuenhäusen eine Verschärfung der Sparmaßnahmen.

In diesem Jahr fließen 13 Mio. Euro allein in drei Investitionsvorhaben (Bauhof 6,6 Mio. Euro, Äußerer Ring 5,4 Mio. Euro und Allerinsel 1 Mio. Euro) und die Verwaltung rechnet mit erheblichen konjunkturbedingten Kostensteigerungen. Mehr können und dürfen wir uns in 2019 nicht leistenWir müssen uns auch auf mögliche andere Entwicklungen der kommenden Jahre vorbereiten und sehr vorsichtig denken. Die Konjunkturdaten machen nachdenklich!“